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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV


Chronologisch Thread 
  • From: "DGV Birgit Schmidmeier " <bs AT deutsche-gesundheits-versicherung.de>
  • To: "'AG Gesundheit'" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV
  • Date: Tue, 3 Jan 2012 11:46:08 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Jo servus,
anbei mal ein aktueller Vollversicherungsantrag.
Unter Punkt 6 werden die Fragen zur Gesundheit gestellt.
Punkt 11 regelt die Entbindung von der Schweigepflicht.
Hier kann man wählen zwischen "ja" der allgemeinen Entbindung und "nein" der
Zustimmung zu einer Entbindung nur im Einzelfall.
Im Kleingedruckten auf Seite 5 ist beides genau erklärt.
Auch bei der allgemeinen Entbindung wird man vor einer Anfrage informiert und
kann widersprechen.
Bei der zweiten Variante darf nur angefragt werden, wenn der/die KundIn
explizit die Einwilligung gibt.
Da in der Regel die VermittlerInnen die Anträge ausfüllen kommt es in der
Regel zum Ankreuzen der ersten Variante...
Diese Geschichte ist in allererster Linie für das erste Zustandekommen des
Vertrags wichtig, da hier evtl. noch Atteste von Ärzten oder
Krankenhausberichte angefordert werden können, wenn der/die KundIn nicht
ausreichend Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand geben kann. Bei
anderen PKV oder GKV Unternehmen wird in der Regel nicht angefragt.
In zweiter Linie ist die Entbindung von der Schweigepflicht für die
Anamneseverfahren wichtig. Dabei geht es um die Überprüfung, die innerhalb
von 3 Jahren ab Beginn durchgeführt werden kann.
Dabei geht es um die Frage, ob ein/e NeukundIn evtl. gefahrerhebliche
Umstände bei der Antragsaufnahme verschwiegen oder vergessen hat.
Ein Anamneseverfahren kann eingeleitet werden, wenn innerhalb der ersten drei
Jahre Rechnungen eingereicht werden.
Bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BK) wurde früher nur
stichprobenartig geprüft und erst bei Verdachtsmomenten ein Anamneseverfahren
eingeleitet.
Mittlerweile wurden dort die Anstrengungen wesentlich verstärkt "schwarze
Schafe" auszusortieren. Leider auf eine Art und Weise, die sich nicht mit
meiner Rechtsauffassung deckt.
Auf Seite 6 des Antrags ist ganz gut beschrieben, mit welchen rechtlichen
Konsequenzen man da im Falle eines Falles zu rechnen hat.
Mit der regulären Leistungsabrechnung hat das eigentlich nichts zu tun.
Hoffe, es war hilfreich.

Herzliche Grüße und viel Gesundheit -
Birgit Schmidmeier
Internet: www.deutsche-gesundheits-versicherung.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-gesundheitswesen-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
haarbrandt
Gesendet: Dienstag, 3. Januar 2012 10:47
An: AG Gesundheit
Betreff: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV

Hallo Liste,

bräuchte von einem Fachkundigen eine Bewertung der folgenden Aussage:

"Private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen verlangen in der
Regel im Versicherungsantrag eine generelle Entbindung aller behandelnden
Ärzte von der Schweigepflicht."

Das führt ja dazu, dass man bei der PKV personenbezogen und sehr detailliert
abrechnen kann. Für mich stellt das eigentlich den Worst-Case in Sachen
Datenschutz des Patienten dar. Man muss sich dann auch nicht mehr um die
schlimme eGK sorgen, falls das System komplett privatisiert wird.

Würde mich freuen, wenn ihr mir dazu etwas Feedback geben könntet oder jemand
genau aufschlüsseln kann, was da eigentlich an die PKV übermittelt wird.

Herzliche Grüße,

Birger
--
AG-Gesundheitswesen mailing list
AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen

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