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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV


Chronologisch Thread 
  • From: haarbrandt <haarbrandt AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Ärztliche Schweigepflicht und PKV
  • Date: Tue, 3 Jan 2012 12:18:37 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Hi Robert,

letztendlich brauche ich ja einen minimalen Satz, der in jedem Fall
personenbezogen ist, um meine Abrechnung machen zu können. Insofern
legt man doch immer alles wissenswerte über einen Patienten der
Krankenkasse offen. Wenn man das System in dem Zustand ausweiten
wollte, so müsste man sich im klaren darüber sein, was das für den
Datenschutz bedeutet. Den finde ich jetzt schon bei der PKV (wie auch
bei der GKV) für problematisch.

Birger (bei Twitter @Geisterfalle)

PS. übrigens gute Idee den Twitter-Account zu erwähnen :)


Am 3. Januar 2012 12:11 schrieb Robert Stein (Bobby79) <SteinRob AT gmx.de>:
> Ahoi,
>
> die Auslegungsproblematik ist sicherlich gegeben bei der Abrechnung nach
> GOÄ und GOZ. Meine Erfahrung ist jedoch, dass die PKV problemlos erstatten.
> Lediglich die KVB in den Tarifen I bis III, die Post "B" sowie die
> Beihilfestellen gehen sehr restriktiv mit der Auslegung um, verzetteln
> Patient, Arzt und Abrechnungsstelle in einen nicht enden wollenden
> Papierkrieg, der regelmäßig dazu führt, dass der Arzt einknickt und auf
> seine Ansprüche verzichtet.
>
> Die Privatabrechnung hat auf jeden Fall den Vorteil, dass der Patient
> überhaupt eine Kontrollmöglichkeit erhält und unabhängig davon, ob die PKV
> erstattet, im Vorfeld überprüfen kann, ob die aufgeführten Positionen bei
> seiner Konsultation wichtig stattgefunden haben. Versteht der Patient eine
> Abrechnungsposition nicht, bleibt ihm immer noch das Mittel der Nachfrage
> zum Zwecke der Bitte der Erläuterung.
>
> Datenschutzrelevante Aspekte werden im Vorfeld über Verträge und
> Einvertändniserklärungen geklärt.
>
> MfG
>
> Robert (@Pirat_Robert für Twitter)
>
> Am 03.01.2012 um 11:53 schrieb mb <michaela_bach AT web.de>:
>
>> Die Kontrolle der Rechnungen durch den Patienten ist oft sehr schwierig,
>> weil viele Rechnungspositionen nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn
>> diverse Zusatzfaktoren erfüllt sind:
>>
>> z.B. bei der GOÄ :
>> - Zeitfaktoren müssen erfüllt werden  (Beratung kurz: Ziffer 1.    
>> Beratung mindestens 10 Minuten: Ziffer 3 - das aber nicht beliebig oft im
>> Quartal bzw. nicht in Kombination mit  anderen Leistungen),
>> - spezielle Diagnosen (Beratung nur bei lebensverändernder Erkrankung:
>> Ziffer 34 - was ist lebensverändernd? Da gibt es unzählige
>> Gerichtsurteile/Richtlinien)
>> - bestimmte Leistungsanteile müssen erfüllt werden (Abrechnung nur bei
>> zusätzlicher Überwachung, Dokumentation usw, ).
>> Vieles darf nur 1-2 mal pro Monat oder Quartal bei einer Erkrankung
>> abgerechnet werden, bei einer Neuerkrankung dann aber wieder doch.
>>
>> Es gibt noch diverse andere Regelungen, die immer wieder zu Diskussionen
>> mit Krankenversicherungen führen. Die EBM-Regelungen bei den
>> Kassenpatienten sind teilweise noch komplexer.
>>
>>
>> Ich glaube nicht, dass viele Ärzte offensichtlich und absichtlich falsch
>> abrechnen. Probleme mit Versicherungen entstehen überwiegend durch
>> unterschiedliche Auslegung der Gebührenordnung und das überfordert den
>> Patienten ohnehin. Auch würden sich die meisten Patienten vermutlich nicht
>> trauen, die Signatur einer Rechnung in der Praxis zu verweigern.
>>
>>
>> (Der Datenschutz ist allerdings in der Tat ein Problem. Besonders nett ist
>> auch, wenn ein Patient bei der eigenen Krankenkasse arbeitet und seine
>> Kollegen dann Einblick in die Rechnungen erhalten)
>>
>> Michaela
>>
>>
>>>
>>> Ich vermute momentan, dass das sicherste System momentan wohl jenes
>>> ist, in dem der Patient die Abrechnung des Arztes signiert (so er denn
>>> in der Lage dazu ist). Dann hätte man vermutlich auf der einen Seite
>>> das Missbrauchspotential eingedämmt, auf der anderen Seite aber auch
>>> die ärztliche Schweigepflicht unberührt gelassen.
>>>
>>> Ich schieße auch gerade etwas hinaus, da wir ja erstmal bei der
>>> Finanzierung sind. Aber irgendwie brannte das gerade :)
>>>
>>> Birger
>>>
>>>
>>
>>
>> --
>> AG-Gesundheitswesen mailing list
>> AG-Gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-gesundheitswesen
> --
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