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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Beitragsbemessungsgrenze abschaffen

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Beitragsbemessungsgrenze abschaffen


Chronologisch Thread 
  • From: checkinger <checkinger AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Beitragsbemessungsgrenze abschaffen
  • Date: Thu, 24 Nov 2011 23:26:50 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Es gibt (außer in psychiatrischen Klinken!) keine Tagessätze mehr,
sondern NUR noch DRG-Vergütungen, die für den gesamten Ablauf in einem
"Regelzeitfenster" gezahlt werden, für längere / kprzere Aufenthalte
darüber hinaus gibt es ggf. Zu- und Abschläge.

Ja, da muss ich Dir jetzt schon wieder Recht geben: Tagessätze waren einmal. Es gibt defakto nur noch eine Art gewichteter Fallpauschalen genannt DRG. DUU hattest Du mich mit Stichwort Tagesatz auf Glatteis geführt ...

blubber ...
die "Blutentnahme" ist überhaupt in den DRG drin .. und nicht getrennt
zu vergüten. Die Laborärzte tanzen auch nicht an um Blut zu entnehmen.

Hier hast Du mich leider garnicht verstanden:
Natürlich geht es nicht um die Blutentnahme nach GOÄ 250 für 4,19 EUR. Es geht um die typische Privatpatienten-Analytik: Blutbild, GGT, BSG, Crea, Na, K..soweit normal (Kleines Checkprofil nach GOÄ 107,00 EUR, (EK bei Laborgemeinschaft 4,90 EUR), aber auch um sog. M3-Labor mit hohen Kosten bei Spezialuntersuchungen die sich gewöhnlich auf Privat-Liquidationen finden. Ich kenne Laborrechnungen, die gehen in die oberen Dreistelligen Summen - für eine einzige umfassende Laboruntersuchung.

(BTW. Antrag f Gesundheitspolitik: Laboranalytik ist ab sofort keine ärztliche Leistung mehr. Für medizinische Zwecke muss Sie lediglich von einem fachkundigen Arzt veranlasst werden. Die Analytik selbst wir durch chemisch-technisches Fachpersonal erbracht und kann von Ärzten nicht mehr als GOÄ Leistung liquidiert werden. Das Liquidationsrecht des Arztes ist begrenzt auf die Prä-Analytik und die eingehende Beratung des Patienten hinsichtlic der Laborergebnisse. Die aktuell viel zu hohen Kosten in der Laboranalytik -getrieben übrigens auch durch offensive Patentpolitik der Chemisch-Pharmazeutischen-Komplexes sind eine Innovationsbremse ersten Ranges... Da gäb es noch viel zu sagen....)

evtl. sind besondere Laborleistungen (bzw. deren Beurteilung)
gesondert berechenbar - aber bitte mit Begründung.

Sry - aber das klingt jetzt Praxis-fern.
Im GOÄ-System ist jede einzelne Laborleistung gesondert berechenbar. Für Standard-Labor verlangt die PKV nie eine Begründung. Bei Speziallabor gilt Facharztstandard und das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung. Ist dieses beides gegeben gibt es auch keine Rückfragen mehr...

Ebenso herzlich Grüße aus dem tiefen Süden

Der Alex
PS. ich war auch mal niedergelassener Arzt mit eigenem Praxislabor




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