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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner


Chronologisch Thread 
  • From: DS Lawfox <dslawfox AT googlemail.com>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] +++Urgent+++ Massenrollout eGK (elektronische Gesundheitskarte) / Staats-Gesundheitstrojaner
  • Date: Fri, 14 Oct 2011 15:28:51 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Am 13. Oktober 2011 19:09 schrieb Thorsten Wagner <wagner.thorsten AT gmx.de>:
Hallo Dietmar, 
> *Und was ist mit der RFID-Eigenschaft der eGK*?

Darf man fragen, woher die Information stammt, dass die eGK ein
RFID-Chip enthält? Für die Sicherheitsmodulkarten (ähnliche
Funktionalität wie der HBA) ist mir das bekannt, aber für die eGK
selbst nicht. Vielleicht eine Quelle?



Hallo ML, hallo Thorsten,

1.)

eine Quellenangabe für die SMC-RFID = wiederum die Seite der Gematik.

Es gibt weitere Publikations-Quellen, auf die ich da "paper" ad hoc keinen Zugriff habe.

Darüber etwas in allgemeinen Veröffentlichungen zu finden, halte ich eher für ausgeschlossen. Ich denke, das verschweigt man der Öffentlichkeit lieber.

Fakt ist, dass der GROßE Schritt der Implantierung eines Chips im Gehirn oder unter der Haut noch nicht angegangen werden kann, da dies vielleicht zurzeit noch ein bisschen ZU HEAVY wäre.

2.)

Praktische Handhabung zur eGK - Lichtbild / Missbrauchsschutz (Doppelbehandlungen, Versichertenidentität etc) / Passqualität.


Die Argumente, die in diesem Zusmmenhang PRO eGK sprechen könnten sind aus meiner Sicht wackelig.

Habe gestern mit der der BARMER GEK Krefeld gesprochen.

Das Prozedere hinsichtlich der Karten sieht wie folgt aus:

a) Kasse schickt Versichertem Brief mit Antrag auf Erteilung eGK. Dieser enthält die Anforderung ein Passbild einzuschicken.
b) Antrag ausfüllen. Bild beilegen oder mit vergebener Auftragsnummer via z.B. www.lichtbild.barmer-gek.de ein Bild hochladen.
c) Die Karte wird dann auf dem Postweg zugeschickt.
d) Schicke man nicht ein und läuft die Gültigkeitsdauer der Versichertenkarte ab, könnten keine Versicherungsleistungen mehr in Anspruch genommen werden (trotz Beitragszahlung), weil der Arzt dann keine Daten in die Speicherzentrale einlesen könne.
e) Weitere Aussage: Die Zahl derjenigen, die ein erhebliches Problem mit der Einsendung eines Bildes haben, sei sehr hoch.

Auf Nachfrage:

Es findet keine Identitätsprüfung und Prüfung der Übereinstimmung zwischen Versichertennummer und Bild statt.

Nach den Sicherheitsbestimmungen der Gematik und § 291 a SGB müssten die Kassen jedes Foto draufhin überprüfen, ob es zu dem Versicherten gehört. Anderenfalls könnte mit diesen "Quasiausweisen" keine Missbrauchsprüfung durchgeführt werden.Wenn

Fakt zur Frage der  Leistungsabsicherung
:

Wenn man sich dem System (der wirtschaftlichen Macht) - also z.B. durch zivilen Ungehorsam - widersetzt, wird man praktisch gelöscht.

SHADOW RUN lässt grüßen !

3.)

Selbst wenn man unterstellen wollte, dass sich von den 70 Millionen Versicherten einige wenige auf die HP der GEMATIK verirrten und dort nachlesen, findet bereits dort eine offensichtliche VOLKSVERDUMMUNG statt.

Ich zitiere einige dort hinterlegte Aussagen zur "Anwendung" der eGK, die sich in Ansehung der tatsächlichen Situation wie Hohn lesen.

  • eGK gewährleistet die eindeutige Identifikation
Bevor die Krankenkassen die Gesundheitskarten ausgeben, werden sie für jeden Versicherten individuell "personalisiert". Das bedeutet, dass auf dem Chip elektronische Zertifikate hinterlegt sind, die jeden Versicherten als eindeutigen Besitzer der Karte identifizieren. Sollte eine Gesundheitskarte entwendet werden oder verloren gehen, kann die Krankenkasse des Versicherten diese Zertifikate über die Telematikinfrastruktur sperren, so dass ein Unberechtigter keine Leistung im Gesundheitswesen in Anspruch nehmen kann und Missbrauch ausgeschlossen ist

Dies ist in Ansehung der Praxis eine Lüge.

  • Die eGK ist eine Mikroprozessorkarte, auch "Smart Card" genannt. Auf ihrem Mikroprozessor können Informationen sicher abgelegt werden, die Unbefugte selbst mit modernsten Hilfsmitteln nicht lesen oder gar kopieren können.
Auch hier wird der Eindruck erweckt bzw. nachhaltig genährt, die Daten würden auf der Karte gespeichert - quod non! -.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Ärzten (Fachärzten und vor allem Hausärzten, aber ebenso Notärzten und Krankenhausärzten) und Versicherten herrschen im Kreis der Versicherten fast vollumfänglich Unkenntnis oder fehlerhafte Informationsstände vor, die nicht zuletzt aus den teils irreführenden, propagandistischen Werbeparolen der GKVen und der Politiker, insbesondere derjenigen Vertreter der Gesundheitsministerien der vergangenen Jahre resultieren.

  • Modernste Verschlüsselungstechnologie garantiert Sicherheit
Der Chip leistet aber noch viel mehr. Möchte der Versicherte medizinische Informationen sicher speichern, dann verschlüsselt der Mikroprozessor mithilfe eines mathematischen Verfahrens - einem Verschlüsselungsalgorithmus - jede Information versichertenindividuell. Je länger dieser "Schlüssel" ist - in der aktuellen eGK-Generation 1 beträgt er 2.048 Bit - desto höher ist die Sicherheit. Nur der Versicherte mit seiner Gesundheitskarte und seiner PIN kann diese Informationen wieder entschlüsseln.

Alles schön .. alles gut soweit, was die 1024bit-Verschlüsselung angeht (auch wenn dieser Standard aus meiner Sicht weder RSA 2898 schlägt, noch die PIN-Lösung, für meine Begriffe ohnehin das beinahe allerschwächste schwächste Argument! - überzeugen) ... die 1024 Bit-Schlüssel werden - so wissenschaftliche Prognosen - Ende dieses Jahres geknackt sein.



Außerdem gebietet schon die "Logik", dass das System nur dann Sinn macht, wenn die Versicherung die Daten "Klartext" auslesen können, da hierüber auch eine Verwaltungskostenreduktion bei den Abrechnungsvorgängen einerseits, wie auch bei den Überprüfungen andererseits (insbesondere der Krankenhausabrechnungen) gewährleistet werden soll.

Weder bei den Abrechnungen, noch bei den Überprüfungen sind die Versicherten dabei, um ihre PINs einzugeben.


Fazit für den Augenblick:

Ich sehe es unter Berücksichtigung unserer Ziele und Zielsetzungen als Aufgabe und Pflicht der Piratenpartei Deutschland als Netz- Datenschutz- und Bürgerrechtspartei an, die Bürgerinnen und Bürger Bevölkerung umfassend aufzuklären, vor allem diejenige Transparenz herzustellen, die es ihnen ermöglicht, eine informierte Entscheidung ihrer eigenen Verhaltensweise treffen zu können und nicht zuletzt den als einzigen Gegenpol denkbaren Aspekt massenhaften, zivilen Ungehorsams zu fördern.


Grüße

Dietmar




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