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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation

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Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: Moneymind <moneymind AT gmx.de>, AG Geldordnung Piraten <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation
  • Date: Tue, 6 Jun 2017 22:33:41 +0200

Hallo Wolfgang,

danke für Deine ausführliche Antworten. Im Text unten versuche ich meine Sichtweise zu verdeutlichen.

Am 06.06.2017 um 00:12 schrieb Moneymind:

Hallo Rudolf,

vor Deiner beharrlichen Geduld beim unaufgeregten Erklären und Deiner Ehrlichkeit, auf Fragen, mit denen du dich noch nicht beschäftigt hast, ganz offen zu antworten, daß Du da noch nichts dazu sagen kannst, hab ich wirklich Hochachtung.   Es wäre schön, wenn mehr Menschen das so hinbekommen würden (mich eingeschlossen).  

Am 05.06.2017 um 20:13 schrieb Rudolf Müller:
Ich würde mich freuen, wenn Du mir die "vermeidbaren Mehrdeutigkeiten"  und die "Verwendung ungenügend präzise definierter Begriffe" benennst, damit ich meine Beiträge entsprechend überarbeiten und verbessern kann. Auch gerne in einer PN, damit die Leser hier nicht mit Begriffsdefinitionen belästigt werden.

Ja, eine sehr berechtigte Bitte.  Ein Beispiel:

Du schreibst:

"Otto Hübener beschreibt bereits 1853, dass bei der Fristentransformation die Bank etwas verkauft, was sie zum Zeitpunkt der Kreditgewährung noch nicht besitzt. Eine Form von ungedecktem Leerverkauf."

(1) Du spezifizierst hier nicht, was die Bank hier deines Erachtens per Kreditvergabe "verkauft". 
(2) bei einer Darlehensvergabe wird gar nichts verkauft:  ein Darlehensvertrag ist kein Kaufvertrag und enthält auch keinen.
(3) Was meinst Du mit "ungedeckt" - was ist wo nicht "gedeckt" (Metapher!) womit? 
Diese Passage stammt aus meinem Beitrag hier auf der Liste. Diese Beiträge sind nicht so gründlich auf "präzise Begriffe" abgeklopft, wie ich dies in der Regel bei Beiträgen im Wiki tue. Der von Dir zitierte Text erschließt sich, wenn man dem Informationslinks folgt.
 
Hübner sagt wörtlich:
"Sie rechneten dabei darauf, daß die kurzen Credite, welche ihnen gewährt wurden, stets prolongiert werden würden, sie handelten und handeln heute noch, trotz allem Nimbus von Solidität, mit welchem sie sich umgeben, genau wie ein Spekulant, welcher in blanco verkauft, indem er das ihm zum Aufbewahren anvertraute Lager veräußert, in der Meinung, es jederzeit ersetzen zu können, wenn die Rückgabe gefordert wird."
Diese Textstelle wird in der o. g. Aussage verarbeitet, jedoch nicht präzise genug. Es müsste lauten: "Otto Hübner vergleicht die Fristentransformation mit dem Verkauf von Gütern, ..." Sie dient dazu, die vorgenommene Fristentransformation möglichst plastisch darzustellen, auch wenn es sich in der Tat nicht um einen Kauf handelt.
Der Begriff "ungedeckter Leerverkauf" ist allgemein üblich im Bank- und Finanzwesen. Den Unterschied zwischen einem "gedeckten" und einem "ungedeckten" Leerverkauf kann jeder in  Wkipedia nachlesen. Hat also nichts mit Metaphern zu tun. Sicher könnte ich meine Aussage mit Erläuterungen noch verdeutlichen.  Da aber meine Texte i. d. R. sowieso schon zu lang sind, verzichte ich in Listenbeiträgen auf solche Ergänzungen.

Usw.
Kommt hier künftig noch was?

Sondern eher darin, daß wichtige, fürs Verständnis der Dynamik einer Kreditwirtschaft entscheidende Aspekte fehlen.  Vielleicht aber hast Du diese ja anderswo auf Deinen Seiten beschrieben.  Ich möchte Dir dazu daher einige Fragen stellen und würde mich freuen, wenn Du sie aus Deiner Sicht beantworten könntest, gerne wieder auch mit Hinweis auf Beiträge auf deinen sehr informativen und übersichtlich angelegten Seiten. 

Nochmals Danke für Dein Lob. Beiträge mit dem gewünschten Inhalt über die Dynamik einer Kreditwirtschaft suchst Du bei mir vergebens, da ich schlicht und einfach noch nicht bis zu diesem Thema gekommen bin.

Das erstaunt mich sehr, denn für viele "Geldsystem"-Interessierte war ja die Finanzkrise von 2008 der Auslöser für ihre Fragen nach der Funktionsweise des "Geldsystems" und eben v.a. von Finanzkrisen.  Hat dich das nie interessiert?
Es müssen nicht alle "Geldsystem"-Interessierte auf Deinem Weg zu dem Thema gelangt sein.
Ehe ich mich mit den Krisen des Geldsystems auseinandersetzen kann, muss ich das System zuerst mal in seinen Grundfunktionen verstanden haben. Populäre Sachbücher über das Geldsystem, wie z. B. solche von Creutz, Senf, Scheytt, Zarlenga, Kennedy, Martin, Eichhorn/Solte, Konrad/Zschäpitz u. a. verwirren jeden Laien, wie auch anfangs mich selbst, in optimaler Art und Weise. Viele Interessierte geben wohl die Beschäftigung mit dem Geldthema schnell auf, da sie sich in dem existierenden Theoriendschungel nicht zurecht finden. Für diese interessierte Laien wollte ich eine Informationsplattform aufbauen, die möglichst neutral informiert und nicht auf einer der vielen vorhandenen Theorien aufbaut. So entstand dann die Seite http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Um-bruch-wiki
Ging ich anfangs noch davon aus, das sich andere Geldsysteminteressierte zu einer Zusammenarbeit bereit fänden, wurde ich bald eines Besseren belehrt. Also habe ich den Aufbau des Wiki weitgehend alleine vorgenommen.
 

Ich beginne lediglich mit einem Beispiel, und entwickle dann daraus eine Reihe von Fragen, die sich für die idealtypischen Situationen von "Boom" und Finanzkrise ("Bust") mithilfe von Bilanzdarstellungen und einigen Spezifikationen (wie Fälligkeitstermine und erwartungsabhängige Bewertungen von Aktiva (bei Finanzaktiva: Nominalwert abzüglich Diskont, also erwartungsabhängige Schätzung von Diskontsätzen) beantworten lassen.   Auf Deine Anwort freue ich mich. 

Ich beginne mit einem Zitat aus Deinem "Bodensatztheorie"-Artikel:

"Aus Erfahrung wussten die Banken, dass niemals sämtliche Noten zur Auszahlung in echtem Geld vorgelegt wurden. Auch die Auszahlung der Sichteinlagen in barem Geld wurde nie gleichzeitig gefordert . Es reichte, wenn ein gewisser Prozentsatz an Bargeld vorhanden war. Die für den Zahlungsverkehr nicht benötigten Geldmittel wurden entsprechend als "Bodensatz" bezeichnet."

Das Problem besteht hier darin, daß Du nicht zwischen den unterschiedlichen Situationen Boom und Finanzkrise unterscheidest.  Banken wußten sehr wohl, daß im Boom kaum Noten zur Bareinlösung präsentiert oder die Barauszahlung von Guthaben verlangt wurde.  In dieser Situation reichte ein "Bodensatz" an Bargeld ("Teilreservesystem").  In den damals häufigen Finanzkrisen hingegen tendierten die Kunden dazu, sämtliche Guthaben in bar abzuziehen und sämtliche Noten in bar einzulösen.  Dies führte immer wieder zu Pleitwellen von Banken (und auch Unternehmen der Realwirtschaft).   Boom und Finanzkrisen haben mE vor allem einen Einfluss auf die durch Eigengeschäfte von der Bank erworbenen Aktien und Unternehmensbeteiligungen. Weniger davon betroffen sind Kredite. Dann hast Du Stützels Maximalbelastungstheorie, die Du ja auf Deinen Seiten ganz kurz ansprichst, nicht verstanden.  Du erwähnst sie hier:
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Liquidit%C3%A4tsrisikomanagement

Dort verweist Du auf http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/maximalbelastungstheorie/maximalbelastungstheorie.htm , wo Stützels Theorie kurz beschrieben wird:

"Stützel weist aber darauf hin, daß der vorzeitige Verkauf von Vermögensgegenständen zu erheblichen Abschlägen beim Verkaufspreis führen kann. Die Maximalbelastungstheorie fordert daher, daß mögliche Verluste aus einem vorzeitigen Verkauf der Aktiva durch Eigenkapital der Kreditinstitute gedeckt sein sollen."
Du gehst davon aus, dass ich Stützels Maximalbelastungstheorie, die vom Bankensystem bisher offensichtlich unbeachtet blieb, nicht verstanden habe. Das vorgenannten Zitat war jedoch auch die Grundlage meiner Überlegungen.
Im Gegensatz zu Dir sehe ich aber nicht "alle" Aktivpositionen einer Bank von diesen möglichen Abschlägen betroffen. Dabei gehe ich von einem geregelten Bankbetrieb aus und nicht von den pleitegegangenen "Spekulationsbanken" der Vergangenheit. Das man aus diesen Pleiten auch lernen sollte, ist unbestritten. Jedoch verwirrt es Anfänger, wenn  bei der Erläuterung der Grundfunktionen bereits sämtliche möglichen, teils auch unerlaubten, Manipulationen und Spekulationen mit einfließen.
Bei einem geregelten Bankbetrieb sind die anfälligen Aktivpositionen im Wesentlichen die Aktien und Unternehmensbeteiligungen. Diese machen durchschnittlich 18 % der Bilanzsumme aus, wie weiter unten erläutert. Betrachten wir aber auch die anderen Positionen. Sehr kritisch sind sicher noch die Forderungen gegenüber anderen Banken. Fällt eine Bank in einem System aus, kann es über diese Schiene zu einem Massenexodus kommen. Hier können u. U. nur noch Zentralbanken helfen. Aber auch dies stellt in meiner Betrachtung eine Ausnahmesituation dar, die noch nicht beleuchtet wurde.
Forderungen gegenüber Nichtbanken sollten bei entsprechender Sorgfalt bei der Kreditvergabe möglichst sicher sein. Ausfälle werden hier mit der Risikoposition im Kalkulationszins berücksichtigt. Im Regelbetrieb der Bank bleiben m.E. nur die Aktien und Unternehmensbeteiligungen als "großen Schwankungen ausgesetzte Aktivposition" bestehen.

Hübner, Wagner und Knies waren wohl keine kompetenten Bankiers, d.h. selbst für ihre Geschäfte haftende Banking-Praktiker, wenn sie diese einfache Grundtatsache aller Kreditwirtschaft übersehen konnten. Aus meinen Kenntnissen der Werke dieser Autoren kann ich Deiner Einschätzung nicht zustimmen. Diese Autoren haben versucht, die Anforderungen an einen stabilen Bankensektor zu konkretisieren. Deine Beschränkung auf die Erwartungshaltung von Schuldnern und Gläubigern in der Kreditwirtschaft setzt mE eine Verallgemeinerung, die für den Regelbetrieb der Banken einfach nicht zutrifft. 
   Verkauft jemand - ob eine Bank oder NIchtbank, ist gleichgültig - eine Forderung vor Fälligkeit, wird der Käufer diese nicht zum Nominalwert (dem bei Fälligkeit einklag- und vollstreckbaren, vertraglich vereinbarten Geldbetrag), sondern nur zum Nominalwert abzüglich eines Diskonts (eines prozentualen Abschlags) übernehmen. Das ist jetzt z.B. eine Annahme von Dir, die so nicht immer zutreffend ist.
Ein Kredit über 10.000 € mit 6 % Zinsen, rückzahlbar nach einem Jahr, Zinszahlung am Ende des Jahres, besitzt bei einem Kalkulationszins von 3 % einen Barwert von 10.291 €. Folglich besteht kein Anlass, diesen Kredit mit einem Abschlag auf den Nennwert zu verkaufen.

Ist der Zins bereits in den Forderungsbetrag eingerechnet, ist auch der Barwert entsprechend geringer. Im vorgenannten Fall beträgt der Barwert für eine nach einem Jahr fällige Forderung über 10.000 € nur 9.708 €. Folglich wird auch kein Kaufmann und keine Bank diesen Kredit zu diesem Preis erwerben. Es wird dann einen Abschlag verlangt werden.

Ein weiteres Beispiel dazu:
Eine Bank besitzt eine erstklassig, mit einer Grundschuld abgesicherte Forderung an einen Häuslebauer über 300.000 €. Der Beleihungswert beträgt nur 60 % des Verkehrswertes, so dass von einer tragfähigen Besicherung gesprochen werden kann. Auch hat der Schätzer der Bank sorgfältig gearbeitet. Auf der Aktivseite der Bank steht jetzt eine Forderung von 300.000 €, tilgbar mit 30 Jahresraten a 10.000 €. Zusätzlich besitzt die Bank eine Zinsforderung in Höhe von 5 % über die jeweiligen Restschulden. Wenn eine andere Bank diese Forderung kaufen will, wird sie zuerst den Barwert dieser Forderung ermitteln, bevor sie ein Angebot abgibt. Die Entwicklung des Kredites bis zur endgültigen Rückzahlung einschl. Zinszahlungen ist festgeschrieben. Bei der Ermittlung des Barwertes ist jedoch ein Kalkulationszinssatz festzulegen. Hierbei handelt es sich um einen Erwartungswert über die durchschnittlichen, am Geldmarkt erzielbaren Zinsen in den nächsten 30 Jahren. In der Regel wird die Bank versuchen, die Zinsfestschreibung nur über einen kürzeren Zeitraum zu gewähren, sodass sie danach ihre Zinsmarge wider sicher realisieren kann.
Bei dem v.g. Kredit und einem angenommenen Kalkulationszins von 2 % ergibt sich ein Barwert in Höhe von 414.053 €. Diesen Wert besitzt also der 30 Jahre laufende Kredit über 300.000 €. Es ist also nicht so, dass die Bank diesen Kredit mit einem Abschlag verkaufen müsste. Sie kann ihn hingegen mit einem deutlichen Zuschlag veräußern, sofern der Kredit vertraglich übertragbar gestaltet wurde. 
Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass man nicht pauschal von dem Bedarf nach einem Abschlag sprechen kann.
  Du kennst dies vielleicht vom "Diskontieren eines Wechsels".  Beispielsweise kann ein Lieferant L einem Abnehmer A Waren auf Lieferantenkredit liefern.  L hält dann eine Forderung gegen den A über die Rechnungssumme der Warenlieferung.  Diese kann er vor Fälligkeit "an Zahlungs statt" oder "erfüllungshalber" an einen Dritten C abtreten (§ 398 BGB), um eine Verbindlichkeit diesem gegenüber zu erfüllen.  Der C wird die Forderung gegen den A aber nicht zum Nominalwert, sondern nur zum Nominalwert abzüglich eines Diskonts akzeptieren.  L kann die Forderung gegen den A auch an eine Bank "diskontieren", d.h. abtreten.  Die Bank wird ihm dann den Nominalwert der Forderung abzüglich eines Diskonts gutschreiben oder auch in bar auszahlen. 

Dieser Diskont ist eine Form von Zins. Er drückt unter anderem aus, wie der Käufer der Forderung zum Kaufzeitpunkt das Ausfallrisiko  des Schuldners am zukünftigen Fälligkeitstermin einschätzt (= "Spekulation" - d.h. Erwartungsbildung - über zukünftige Zahlungsfähigkeit).
Die Verallgemeinerung, dass jeweils die "Erwartungsbildung über die zukünftige Zahlungsfähigkeit" die tragende Rolle beim Zinssatz spielt, halte ich für praxisfremd. Die Banken müssten dann bei jedem Kredit erst beratschlagen, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ist und dementsprechend jeweils einen individuellen Zinssatz ermitteln. Dann würden längst schon keine Bankkredite mehr existieren oder nur noch solche für sehr hohe Beträge. Die Bank arbeitet jedoch mit vorgegebenen bankspezifischen Faktoren. Erfüllt ein Kreditkunde die vorgegebene Bonitätsprüfung, so wird ihm ein Kredit in einer von der Bankführung vorgegebenen Bandbreite offeriert. In dieser Bandbreite ist das Ausfallrisiko bereits prozentual berücksichtigt. Diese Vorgehensweise ist aus jedem Banklehrbuch ersichtlich. Natürlich können Volkswirte sich das Bankgeschehen nach ihren eigenen Vorstellungen modellieren. Ob diese dann noch die Bankpraxis widerspiegeln ist offensichtlich zweitrangig.
Die Höhe des Diskonts ist auch ein Maß für den Liquiditätsgrad einer Forderung - denn jederzeit fällige Sichtguthaben werden zum Nominalwert ohne Abzug eines Diskonts akzeptiert.  Da in einer Krise die optimistischen Ertragserwartungen in pessimistische umschlagen, folgt eine Abwertung von Sachaktiva und ein Ansteigen der Diskontsätze.  Nicht nur wird es für die Banken schwieriger, Forderungen ggü. Kunden zu liquidieren, um an benötigtes Cash heranzukommen.  Es wird auch teurer - und all das nur aus dem Grund, daß Ertragserwartungen und Preistrenderwartungen der Marktteilnehmer sich geändert haben, aus welchem Grund auch immer. 

D.h. die Liquiditätsstruktur der Aktivseite der Bankbilanz verschlechtert sich, die Diskontsätze steigen an, damit sinkt der Marktwert der aktiv verbuchten Forderungen, während die Verbindlichkeiten auf der Passivseite gleichbleiben.  Damit schrumpft neben dem Bruttovermögen (Bilanzsumme) auch das Nettovermögen (Eigenkapital) - ausschließlich aufgrund veränderter Zukunftserwartungen der Marktteilnehmer. 

Während aber Unternehmen der Realwirtschaft kurz- und langfristige Verbindlichkeiten haben, sodaß zunächst mal nur den Gläubigern ihrer kurzfristig fälligen Forderungen ein Schaden entsteht, sind die Verbindlichkeiten von Banken sofort fällig - d.h. hier droht ein "Run", während die Gläubiger von langfristigen Forderungen gegenüber Unternehmen der Realwirtschaft nicht zu "rennen" brauchen und auch gar nicht dürfen - sie dürfen nämlich ihre Forderungen gerade nicht JEDERZEIT, sondern erst zum festgelegten zukünftigen Fälligkeitstermin durchsetzen.  So erklärt sich die Gefahr eines BANK Runs und die Fragilität des Bankensystems, die noch verstärkt wird, wenn die Banken untereinander Sichtverbindlichkeiten und -Forderungen haben - auch hier kommt es dann zu einem "Run" auf Cash. 

Dagegen kommt kein Gesetz an, auch die Maximalbelastungstheorie kann hier nur größere Sicherheits-Eigenkapitalpuffer empfehlen, nicht aber die den Banken in der Situation eines Runs bestehenden Liquiditätsprobleme eliminieren.  Dies kann dann eine Zentralbank - aber nur in ihrer eigenen Währung, da sie qua Währungsmonopol unbegrenzt Liquidität schaffen kann und nicht auf Profitziele, sondern auf gesamtwirtschaftliche Stabilisierungsziele hinarbeitet.  Sie kann dann die weniger liquiditätsnah gewordenen, am Markt nicht mehr liquidierbaren Forderungen zu einem unter den Marktdiskontsätzen liegenden Diskontsatz ankaufen, um einen Kollaps des Bankensystems zu vermeiden. Sie agiert dann als "dealer of last resort".  Genau das hat die FED 2008f. getan.  Es können auch kreditwürdige Staaten tun - auch das ist passiert.  In Island nicht.  Wäre es überall nicht passiert, hätten also alle ihre Lehmans pleite gehen lassen wie die Isländer, würde die Welt vielleicht schon heute in Krieg versinken. 

Stützel hat übrigens die von mir gestellten Fragen alle beantwortet, auch die nach der "Substanz" des "Vermögenswerts": 

„Von John R. Commons übernehmen wir vor allem die Erkenntnis, daß die Werttheorie die Ursache von Wert nicht wie die ricardianische Klassik in der Vergangenheit (aufgewendete Arbeit), auch nicht wie die Grenznutzenschule in der Gegenwart, sondern wesentlich in den Erwartungen über die Zukunft zu suchen habe.”  FN 22: Dies ist freilich schon von mehreren Autoren bemerkt, aber von keinem aber wohl so programmatisch proklamiert und konsequent durchgeführt worden wie von ihm, Legal Foundations, 2ff (Wolfgang Stützel, 1952: Preis, Wert, Macht - Analytische Theorie des Verhältnisses der Wirtschaft zum Staat, Aalen 1972, S. 86)
Den Text kann ich Dir gern als pdf zur Verfügung stellen. 
Da mir weder die "ricardianische Klassik " noch die "Grenznutzenschule in der Gegenwart" etwas sagen, fürchte ich, dass auch der gesamte Text sich mir nicht erschließt. Du kannst mir den Text trotzdem mal zusenden. Vielleicht verstehe ich doch etwas davon.  Stützels "Volkswirtschaftliche Saldenmechanik" habe ich mir jetzt ausgeliehen, verstehe bisher jedoch den Text nur bruchstückhaft. Kannst Du mir leichter zugängliche Texte zu seiner Saldenmechanik bennenen?
Anmerk.: Da ich weder VWL noch BWL studiert habe sondern lediglich Elektrotechnik, habe ich so meine Schwierigkeiten mit solch anspruchsvoller VWL/BWL - Fachlektüre.

Betrachtet man sich die Aktivseite der konsolidierten Bankbilanzen in Deutschland, liegt der Anteil der Aktien und Unternehmensbeteiligungen bei etwa 18 % der Bilanzsumme.
(Schülerbuch Geld und Geldpolitik, Seite 89, Ausgabe 2015) Folglich kann auch nur von diesem Anteil eine maßgebliche Beeinflussung stattfinden.
Nein, siehe oben
Ich habe bewusst von einem maßgeblichen Einfluss gesprochen und dies auch weiter oben erläutert.

Die vorgenannten 18 % sind jedoch nur ein Durchschnittswert, sodass es auch Banken mit einem wesentlich höheren Anteil geben kann. Die Pleitebanken hatten sicherlich einen bedeutend höheren Anteil an Eigengeschäften, welche ihnen schließlich zum Verhängnis wurden. Viel mehr kann ich Dir auch zu Deinen nachfolgenden Fragen nicht sagen, da ich mich damit noch nicht näher beschäftigt habe.

Ja, das merke ich.  Wäre aber nicht genau das zentral?
Was ist zentral?

Ebenfalls fehlen in Deinen Betrachtungen Diskont- und Zinssätze und deren Veränderung in Boom und Bust.

Ich würde nun von Dir wissen, wie sich solche Booms und Krisen deiner Ansicht nach abspielen:  im Kopf der Beteiligten Akteure selbst - und vor allem in ihren Bewertungen ihrer Aktiva.  Hierzu einige Fragen:
  • Wie ändern sich die Aktivseiten von Bilanzen in einer deflationären Depression
  • in Bezug auf die Vermögenswerte der "Sachaktiva" (Eigentumstitel)
  • in Bezug auf die die Abschläge vom Nominalwert (Diskont) bei Finanzaktiva definierter späterer Fälligkeit
  • in Bezug auf die "Liquidität" bzw. "Shiftability" der auf den Aktivseiten befindlichen Vermögenswerten?
  • im Zusammenhang damit in Bezug auf die Risikostruktur (Ausfallrisiken) der Finanzaktiva (Forderungen) auf der Aktivseite?
  • Wie ändern sich die Aktivseiten von Bilanzen in einem Boom
  • in Bezug auf die Vermögenswerte der "Sachaktiva" (Eigentumstitel)
  • in Bezug auf die die Abschläge vom Nominalwert (Diskont) bei Finanzaktiva definierter späterer Fälligkeit
  • in Bezug auf die "Liquidität" bzw. "Shiftability" der auf den Aktivseiten befindlichen Vermögenswerten?
  • Welche Funktionen erfüllen Zentralbanken (die es ja noch nicht sehr lange gibt)
  • in einer Finanzkrise (was ist und wie funktioniert die "Lender/Dealer of Last Resort"-Funktion der ZBen?)
  • in einem Boom?
  • Was ist expansive, was ist restriktive Geldpolitik und wie wirken sich beide jeweils aus auf
  • die Aktivseite von Bankbilanzen
  • die längerfristigen Risikoerwartungen und -Kalkulationen der Geschäftsbanker? 

Du könntest diese Fragen z.B. anhand des dotcom-booms und der Lehman-Pleite 2008 mit der anschließenden Finanzkrise beantworten. 

Wie bereits weiter oben gesagt habe ich mich mit diesen Themen noch nicht beschäftigt. Im Vordergrund stehen in meinen Beiträgen die Grundfunktionen des Geldsystems. Diese sollten dann sicher noch um die von Dir erwähnten Bereiche erweitert werden.
Nun - ich denke, das sind doch Bereiche, die viele von uns überhaupt erst dazu gebracht haben, uns mit Geldtheorie genauer zu beschäftigen?  Und 10 Jahre nach der größten Finanzkrise aller Zeiten hast Du Dich noch nicht damit beschäftigt?  Ok ... Du hast tolle Seiten erstellt, aber fehlt dann nicht eigentlich das zentrale Thema!?!?
In der Schule lernt man auch erst mal das 1 x 1 bevor man irgendwann zu Differentialgleichungen gelangt. Sollte man gleich mit Differentialgleichungen anfangen?
Weshalb ich mit dem 1 x 1 begonnen habe, s. o.

Vielleicht hast Du Interesse an der Erstellung entsprechender Beiträge in dem von mir gepflegten Wiki? Du bist herzlich eingeladen Dich dort mit einzubringen.

Und zu guter letzt noch die Frage:  woraus besteht Deiner Ansicht nach "Vermögenswert" genau - was ist "Vermögenswert", und vor allem, was hat er mit den Erwartungen derer zu tun, die Bewertungen ihrer Aktiva oder der Aktiva ihrer Schuldner (z.B. zwecks Bonitätsprüfung) vornehmen oder überprüfen?  Denn die Veränderungen auf den Aktivseiten der Bilanzen (bei gleichbleibender Zusammensetzung) ergeben sich ja durch Bewertungsakte der Bilanzierenden und ihrer Gläubiger aufgrund von Ertrags- und Risikoerwartungen, die zu Auf- oder Abwertungen von Sachaktiva, zur Kalkulation größerer oder geringerer Diskontsätze (Differenz zw. Nominalwert bei Fälligkeit und gegenwärtigem Marktwert) für Finanzaktiva und zur Neueinschätzung des Liquiditätsgrades der Aktiva.
Auch die vorstehende Frage kann ich Dir aus den o. g. Gründen kaum zufriedenstellend beantworten und verzichte deshalb lieber darauf.

Ich schätze Deine Offenheit und Ehrlichkeit.  Was ich mich aber frage, ist: welche Probleme möchtest Du denn dann mit Deinen Betrachtungen des "Geldsystems" lösen?  Finanzkrisen wie die von 2008 offensichtlich nicht, da Du dich ja auch 10 Jahre nach der größten FK aller Zeiten noch nicht mit diesen beschäftigt hast?!? 
Ist Dir offensichtlich ein ernsthaftes  Anliegen. Von Problemlösungen habe ich mich bei der Betrachtung des Geldsystems bewusst ferngehalten. Mein Ziel war bedeutend weiter unten angesetzt. Eine möglichst neutrale, allgemeinverständliche Beschreibung des Geldsystems.

Mit den besten Grüßen
Rudi Müller


Mich würde nun auch interessieren, wie die anderen Forumsmitglieder diese Fragen beantworten würden. 

Beste Grüße
Wolfgang



Mit den besten Grüßen
Rudi Müller


So weit erstmal - danke & Gruß
Wolfgang


Am 05.06.2017 um 08:55 schrieb Rudolf Müller:

Hallo Wolfgang,


im Beitrag zu "Fristentransformation: Frage" vom 11.05.2017 19:23 hast Du geschrieben:

Als ich vor ca. 3 Jahren mal bei einer Veranstaltung mit Brodbeck und Huber war, in der es um Vollgeld ging, stand der lokale Sparkassendirektor auf und sagte: "ich weiß nicht worüber sie reden mit dieser Geldschöpfung - wir machen Fristentransformation."

Ein typisches Beispiel für die Sprachverwirrung zwischen Volkswirten und Bänkern. Die Volkswirte modellieren sich das Geldsystem und den Bankensektor so zurecht, wie sie ihn für ihre volkswirtschaftlichen Betrachtungen gerne hätten. Was dabei in den Banken tatsächlich insgesamt abläuft, interessiert sie offensichtlich nicht. Die Funktion unseres Geldsystems mit Guthaben und Schulden wird in Sach- und Lehrbüchern der Volkswirtschaftslehre zwar vielfach beschrieben und erklärt, bei der Erklärung von Geld beschränken die Autoren sich vielfach auf die Funktionen von Geld und wie Geld eingesetzt wird. Wie Geld entsteht, wird überwiegend entweder nicht erläutert, oder es wird auf die Entstehung der Tauschwirtschaft verwiesen. Neu wird jetzt wieder die bereits im 19. Jahrhundert bekannte "Geldschöpfungstheorie der Banken" aus der Schublade hervorgeholt und als neue Erkenntnis angepriesen. (z. B. Norbert Häring, Die Bundesbank versucht über Geldschöpfung aus dem Nichts aufzuklären – vergeblich, http://norberthaering.de/de/27-german/news/818-bundesbank-geldschoepfung) 

Die Bänker hingegen leben in ihrer eigenen Welt. In der Bankbetriebslehre und den Fachbücher über Banken und das Kreditwesen kommt das Wort "Geldschöpfung" so gut wie garnicht vor.  Das Stichwort „Geldschöpfung“, unter welchem die Entstehung von Geld eigentlich beschrieben werden sollte, sucht man teilweise vergebens. Wird die Geldschöpfung beschrieben, so geschieht dies auf weniger als zwei Seiten in einem Buch mit über 1000 Seiten. Im Wesentlichen beschränken sich die Erklärungen auf folgende Aussage: „Die Geldschöpfung der Geschäftsbanken erfolgt durch Kreditgewährung und Buchung der eingeräumten Kredite auf Konten. Das so entstandene Buchgeld ist seinerseits die Grundlage für weitere Kreditgewährungen durch die Banken.“ Nun kommt noch der Satz des oben erwähnten Sparkassendirektors hinzu: "ich weiß nicht worüber sie reden mit dieser Geldschöpfung - wir machen Fristentransformation."

In der o. g. Veranstaltung trafen offensichtlich die Mitglieder zweier unterschiedlicher Gruppen aufeinander, die nicht die gleiche Sprache benutzten. Sie interessierten sich jedoch auch offensichtlich nicht für den Sprachgebrauch der jeweils anderen Gruppe. Überzeugt von der eigenen Vorstellung über die Funktionsweise des Geldsystems wird die Auseinandersetzung mit der jeweils andern Meinung als unnötiger, nicht zielführender Aufwand angesehen.


Geldschöpfung der Banken aus volkswirtschaftlicher Sicht
Unbestritten ist wohl heute die Aussage, dass in einem Kreditvorgang sowohl eine neue Forderung der Bank an den Kreditnehmer entsteht wie auch gleichzeitig eine neue Forderung des Kreditnehmers an die Bank. Diese Forderungen unterscheiden sich im Wesentlichen in den zugrunde liegenden Fristen. Während die Kreditforderung der Bank erst nach z. B. 2 Jahren fällig ist, besteht für die Forderung des Kreditnehmers an die Bank keine Frist. Die Forderung des Kreditnehmers an die Bank, unser "Giralgeld", ist sofort fällig. Dieser unterschiedlichen Fristigkeit wird von Volkswirten jedoch keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Aus ihrer Sicht schöpfen die Geschäftsbanken im Kreditvorgang neues "Geld" aus dem Nichts.
Die Formulierung "aus dem Nichts" soll andeuten, dass "neues Geld" = "täglich fällige Verbindlichkeit der Bank gegenüber den Kunden" geschaffen wurde, ohne dass die Bank über entsprechende täglich fällige Forderungen (z.B. Bargeld, täglich fällige Guthaben bei der Zentralbank oder bei anderen Banken) verfügt. Das den "täglich fälligen Verbindlichkeiten der Bank gegenüber den Kunden" langfristige Forderungen und Vermögenswerte auf der Aktivseite gegenüberstehen, wird dabei verschwiegen.

Fristentransformation aus Bankensicht
Unter Fristentransformation wird allgemein verstanden, dass ein Kreditnehmer  z. B. einen Kredit über 10.000 € für 5 Jahre benötigt, jedoch kein Sparer bereit ist, diesen Betrag für 5 Jahre festzulegen. Der Sparer möchte den Betrag nur für 1 Jahr festlegen. Die Bank gewährt den Kredit, muss demnach nach einem Jahr einen neuen Sparer finden, der ebenfalls bereit ist, einen Sparbetrag in dieser Höhe für ein Jahr festzulegen. Die Bank benötigt somit zeitlich hintereinander 5 Sparer mit einem Sparbetrag von jeweils 10.000 €, um dem Kreditnehmer den Betrag von 10.000 € für 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. 5 Jahresfristen hat sie zu einer 5-jährigen Frist transformiert. In dieser Fristentransformation wird eine wesentliche Funktion unseres Bankensystems gesehen. Was geschieht aber mit dem "Giralgeld", den täglichen Forderungen der Kunden an die Bank? Der einzelne Kunde wird sein Giralgeld für Überweisungen oder aber Barauszahlungen benutzen. Betrachtet man jedoch den gesamten Giralgeldbestand einer Bank stellt man fest, dass dessen Summe sich nur noch unwesentlich verändert, in der Tendenz immer steigend. Obwohl also der Bankkunde sein Giralgeld täglich für Zahlungen verwenden kann und dies auch tut, besitzt jede einzelne Bank einen "Bodensatz" an Giralgeld, der stets vorhanden ist. Dieser wirkt sich wie ein dauerhafter Kredit der Bankkunden gegenüber der Bank aus. In Höhe dieses Bodensatzes kann also die Bank langfristige Kredite vergeben ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass es zu Zahlungsengpässen kommt.
Ohne die Erkenntnis über diesen Bodensatz müsste die Bank soviele "täglich fällige Aktiva" besitzen wie sie an Giralgeldern auf den Konten ihrer Kunden verbucht hat. Dann hätte sie fristenkongruent finanziert, dass heißt, den täglich fälligen Forderungen der Kunden an die Bank auf der Passivseite würden auch täglich fällige Forderungen auf der Aktivseite gegenüberstehen.
Aufgrund destatsächlich vorhandenen Bodensatzes ist dies jedoch nicht erforderlich. Die Bank hat tägliche fällige Kredite ihrer Kunden erhalten, deren Giralgelder, und finanziert damit langfristige Kredite an Kreditkunden. Sie betreibt Fristentransformation auf der höchsten Stufe, d. h. aus Krediten ohne Frist generiert sie langfristige Kredite.

Fazit
An Gemeinsamkeiten lässt sich bei beiden Betrachtungen feststellen, dass "täglich fällige Verbindlichkeit der Bank gegenüber den Kunden" neu geschaffen wurden, ohne dass diesen auch "täglich fällige Forderungen der Bank" gegenüberstehen. Die Volkswirte bezeichnen diesen Vorgang als "Geldschöpfung", wohingegen die Banken von "Fristentransformation" sprechen. So einfach lässt sich das anfängliche Sprachproblem zwischen Volkswirten und Bänkern lösen. Die gegenseitige Position muss lediglich ernsthaft wahrgenommen und untersucht werden.
Otto Hübener beschreibt bereits 1853, dass bei der Fristentransformation die Bank etwas verkauft, was sie zum Zeitpunkt der Kreditgewährung noch nicht besitzt. Eine Form von ungedecktem Leerverkauf.

weiter Informationen:
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Goldene_Bankregel
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Bodensatztheorie
http://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldr%C3%A4tsel:_Shiftability-Theorie

Mit den besten Grüßen
Rudi Müller








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