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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation


Chronologisch Thread 
  • From: moneymind <moneymind AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geldschöpfung vs Fristentransformation
  • Date: Tue, 06 Jun 2017 15:10:35 +0000

Hallo Rudolf,

wieder eine sehr schöne und klare Darstellung von Dir, danke!

An Gemeinsamkeiten lässt sich bei beiden Betrachtungen feststellen, dass "täglich fällige Verbindlichkeit der Bank gegenüber den Kunden" neu geschaffen wurden, ohne dass diesen auch "täglich fällige Forderungen der Bank" gegenüberstehen. Die Volkswirte bezeichnen diesen Vorgang als "Geldschöpfung", wohingegen die Banken von "Fristentransformation" sprechen. So einfach lässt sich das anfängliche Sprachproblem zwischen Volkswirten und Bänkern lösen. Die gegenseitige Position muss lediglich ernsthaft wahrgenommen und untersucht werden.

Ich würde sagen, das Problem besteht hier lediglich in unpräziser, mehrdeutiger Sprache.

Wenn man dagegen die zugrundeliegende Transaktion der Darlehensvergabe samt Intentionen/Plänen der Vertragspartner rechtlich und buchhalterisch korrekt und präzise darstellt (inclusive Fälligkeitsterminen), erhält man eine konsensfähige Beschreibung und kann sich dann daran machen, das Verhältnis der einzelwirtschaftlichen Perspektive zur gesamtwirtschaftlichen Perspektive näher zu betrachten.

Genau dies hat Wolfgang Stützel, dessen hierbei als Nebenprodukt entstandene Maximalbelastungstheorie du ja auf Deinen Seiten kurz erwähnst, ohne sie näher zu diskutieren, systematisch und konsequent 35 Jahre lang getan.

Otto Hübener beschreibt bereits 1853, dass bei der Fristentransformation die Bank etwas verkauft, was sie zum Zeitpunkt der Kreditgewährung noch nicht besitzt. Eine Form von ungedecktem Leerverkauf.

Auch diese Aussage ist für mich ein Musterbeispiel für Sprachverwirrung durch mehrdeutige Begriffe mit unklarem und unpräzisen Empiriebezug auf die rechtliche und buchhalterische Realität und die Pläne/Intentionen der beteiligten im Kontext ihrer jeweiligen Situation.

Gruß
Wolfgang



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