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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: Thomas Weiß <Weiss-Tom AT gmx.de>
  • To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • Cc: ag Geldordnung <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Tue, 30 Sep 2014 10:08:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 30.09.2014 um 02:59 schrieb Arne Pfeilsticker:
Und das hätte zur Folge, dass Geschäftsbankengiralgeld genauso wie Falschgeld nachgemachtes Geld ist.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein sonst so juristisch differenziert argumentierender Zeitgenosse wie du, Falschgeld und GB-Giralgeld auf eine Stufe stellen kann.

Die Vergleichbarkeit besteht nicht auf der Ebene der „Verpackung“ (= des Nachweises), sondern auf der Ebene des Inhalts:

Ein Geldfälscher macht Geld - in der Verpackung von Münzen und Banknoten - nach und bringt es als echt in den Verkehr.

Eine Geschäftsbank macht Geld - in der Verpackung Giralgeld - nach und bringt es als echt in den Verkehr.

Aus meiner Sicht ist die Verpackung unwesentlich; was zählt ist der Inhalt.
Ok, interessant. Die Verpackung (rechtliche Struktur/Substanz) ist also jetzt unwesentlich, der Inhalt (praktische Verwendung) zählt.

Der § 146 Geldfälschung StGB beginnt mit: 
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

Spannend wäre mal, das vor ein Gericht zu bringen. Zunächst mal ist ja unklar, was der Ausdruck "Geld" hier bedeutet.
Giralgeld ist eine Forderung auf Zentralbankgeld, die mir im täglichen Leben sehr viel hilft, de facto genausoviel wie Zentralbankgeld selbst.
Damit bestätigst du, wie gut die Fälschung gelungen ist. 

Würde das Fälschen von Banknoten nicht so konsequent strafrechtlich verfolgt werden, dann könnten die Bargeldfälscher sicherlich genauso gute Banknoten herstellen, wie die echten Banknoten. Sie könnten Druckmaschinen und Papier von den gleichen Herstellern kaufen, wie die Lieferanten echter Banknoten. Solange Falschgeld nicht erkannt wird, funktioniert es genau so gut wie echtes Geld.
Geschenkt. Es geht ja darum, warum die Hersteller von falschen Banknoten verfolgt werden und die von Giralgeld nicht.

Falschgeld ist eine vorgebliche Dokumentierung einer Forderung die es nicht gibt.
Die Bundesbank betrachtet Banknoten nicht als ein Wertpapier (= dokumentierte Forderung), sondern als eine Sache und
betrachtet die Geldfälschung als eine Verletzung ihrer Urheberrechte.
Die Bundesbank sieht also Banknoten nicht als Forderung sondern als Ding? Kaum zu glauben. Trotzdem verbucht sie ZB-Noten auf ihrer Passivseite? Ist das nicht grandios inkonsequent? <Provokation> Suchst du dir immer gerade die - zueinander inkonsistenten - einzelnen Aussagen der Buba raus, die gerade deine These stützen? </Provokation>

In der Sache sehe ich das Fälschen von Banknoten so wie du und ich kann nachvollziehen, warum für dich ein Unterschied besteht: Giralgeld ist formal-rechtlich ein Anspruch auf Zentralbankgeld. De facto wird aber dieser fällige Anspruch nicht eingelöst und genau das ist der entscheidende Punkt. Würde der fällige Anspruch auch sofort eingelöst werden, dann gäbe es kein Giralgeld; es wäre alles in Zentralbankgeld getauscht. Der formal rechtliche und fällige Anspruch ist de facto in hohem Umfang für die Geschäftsbanken kein Anspruch und wird aber wie echte Ansprüche gegen die Zentralbank als Zahlungsmittel verwendet.

Wenn man nach der Verpackung geht, dann besteht auch für mich zwischen einem Banknotenfälscher und einer Geschäftsbank ein Unterschied. Wenn man aber nach dem Inhalt geht, dann machen beide Geld nach und bringen es als echt in Verkehr.

Mir scheint, ein Grundpfeiler der Argumentation ist, dass nur ZB-Geld echtes Geld ist. Wie siehst du dann zum Beispiel die Situation im 19. Jhdt. der Bank of England, einer privaten Zentralbank? Sind alle Banknoten die die BoE herausgab, denen kein Gold im Bunker gegenüberstand auch Falschgeld?



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