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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Thomas Weiß <Weiss-Tom AT gmx.de>
  • Cc: ag Geldordnung <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Tue, 30 Sep 2014 02:59:40 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 29.09.2014 um 18:17 schrieb Thomas Weiß <Weiss-Tom AT gmx.de>:

Am 27.09.2014 um 17:08 schrieb Arne Pfeilsticker:
Das ist natürlich keine wirkliche Begründung, aber mir scheint, dass es politische Interessen gibt, die möchten, dass Münzen, Banknoten und Giralgeld als völlig verschiedene Dinge gesehen werden. Würde man meine Auffassung teilen, dass es sich hierbei lediglich um unterschiedliche Nachweisformen handelt, dann müsste man zugeben, dass Zentralbankgiralgeld gebuchtes und Banknoten und Münzen verbrieftes Geld ist.
Ich glaube, dass wenige Leute Münzen und Banknoten als etwas verschiedenes betrachten,
Hallo Thomas,
ich stimme dir völlig zu. - Leider gehört zu den Wenigen z.B. die Bundesbank. 
Für die Bundesbank sind Münzen und Banknoten unterschiedliche Dinge - die „zufällig“ eine ähnliche Funktion erfüllen können.

Für die ausgegebenen Banknoten gibt es auf der Passivseite der ZB-Bilanz eine Position: 1. Banknotenumlauf
Für die ausgegebenen Münzen gibt es keine entsprechende Position.

Münzen werden von der Bundesbank vom Bund gekauft, Banknoten geschöpft.

Bei Münzen erhält der Staat den Geldschöpfungsgewinn einmalig, bei Banknoten sukzessive über die Zinsen, der verliehenen Banknoten.

Ich meine mich sogar an eine Einlassung der Bundesbank zu erinnern, die im Tenor besagt, dass Münzen gar kein Geld sind, sondern ein technisches Hilfsmittel zur Vereinfachung des Bar-Zahlungsverkehrs. Damit wurde begründet, warum Münzen und Banknoten unterschiedlich behandelt werden. (Die Quelle habe ich leider noch nicht wieder gefunden.)

Aus meiner Sicht der Dinge sind Münzen und Banknoten verbriefte und Giralgeld verbuchte Ansprüche auf Geld.  Zwischen Münzen, Banknoten und Giralgeld besteht inhaltlich kein Unterschied. Der Inhalt sind abstrakte subjektive Ansprüche oder anders ausgedrückt: abstrakte Wertrechte. Der Unterschied liegt in der Verpackung, bzw. präzise ausgedrückt in der Art des Nachweises dieser Wertrechte.

und dass den einflussreichen Kreisen die Münzen ziemlich egal sind.
Auch hier stimme ich dir zu.

Und das hätte zur Folge, dass Geschäftsbankengiralgeld genauso wie Falschgeld nachgemachtes Geld ist.
Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie ein sonst so juristisch differenziert argumentierender Zeitgenosse wie du, Falschgeld und GB-Giralgeld auf eine Stufe stellen kann.

Die Vergleichbarkeit besteht nicht auf der Ebene der „Verpackung“ (= des Nachweises), sondern auf der Ebene des Inhalts:

Ein Geldfälscher macht Geld - in der Verpackung von Münzen und Banknoten - nach und bringt es als echt in den Verkehr.

Eine Geschäftsbank macht Geld - in der Verpackung Giralgeld - nach und bringt es als echt in den Verkehr.

Aus meiner Sicht ist die Verpackung unwesentlich; was zählt ist der Inhalt.

Der § 146 Geldfälschung StGB beginnt mit: 
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

Giralgeld ist eine Forderung auf Zentralbankgeld, die mir im täglichen Leben sehr viel hilft, de facto genausoviel wie Zentralbankgeld selbst.
Damit bestätigst du, wie gut die Fälschung gelungen ist. 

Würde das Fälschen von Banknoten nicht so konsequent strafrechtlich verfolgt werden, dann könnten die Bargeldfälscher sicherlich genauso gute Banknoten herstellen, wie die echten Banknoten. Sie könnten Druckmaschinen und Papier von den gleichen Herstellern kaufen, wie die Lieferanten echter Banknoten. Solange Falschgeld nicht erkannt wird, funktioniert es genau so gut wie echtes Geld. 

Falschgeld ist eine vorgebliche Dokumentierung einer Forderung die es nicht gibt.
Die Bundesbank betrachtet Banknoten nicht als ein Wertpapier (= dokumentierte Forderung), sondern als eine Sache und
betrachtet die Geldfälschung als eine Verletzung ihrer Urheberrechte.

In der Sache sehe ich das Fälschen von Banknoten so wie du und ich kann nachvollziehen, warum für dich ein Unterschied besteht: Giralgeld ist formal-rechtlich ein Anspruch auf Zentralbankgeld. De facto wird aber dieser fällige Anspruch nicht eingelöst und genau das ist der entscheidende Punkt. Würde der fällige Anspruch auch sofort eingelöst werden, dann gäbe es kein Giralgeld; es wäre alles in Zentralbankgeld getauscht. Der formal rechtliche und fällige Anspruch ist de facto in hohem Umfang für die Geschäftsbanken kein Anspruch und wird aber wie echte Ansprüche gegen die Zentralbank als Zahlungsmittel verwendet.

Wenn man nach der Verpackung geht, dann besteht auch für mich zwischen einem Banknotenfälscher und einer Geschäftsbank ein Unterschied. Wenn man aber nach dem Inhalt geht, dann machen beide Geld nach und bringen es als echt in Verkehr.

Ich habe noch eine mathematische Analogie, die vielleicht dir als Mathematiker mein Standpunkt verständlich macht:

„2 + 3“ und „5“ sind formal zwei unterschiedliche mathematische Ausdrücke, aber der Ausdruck „2 + 3“ ist eine indirekte Bezeichnung für die Zahl 5 und die Ziffer „5“ ist eine direkte Bezeichnung für die Zahl 5. Deshalb können wir schreiben: 2 + 3 = 5

Geld und Zahlen sind abstrakt Dinge und müssen um sichtbar zu sein, in geeigneter Form nachgewiesen werden. Geld in Form von Münzen, Banknoten und Girokonten und Zahlen in Form von Ziffern und mathematischen Ausdrücken.

Wenn ich Falschgeld und GB-Giralgeld auf eine Stufe stelle, dann argumentiere ich gewissermaßen auf der Zahlenebene und nicht auf der Ebene des Nachweises bzw. der Ebene der mathematischen Ausdrücke.

Viele Grüße
Arne

--
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