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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: Rudi <piratrudi AT gmx.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Münzregal: Buchung der Münzen bei ZB
  • Date: Mon, 29 Sep 2014 23:07:49 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 29.09.2014 um 22:18 schrieb "Rudi" <piratrudi AT gmx.de>:

Am 29.09.2014 22:13, schrieb Patrik Pekrul:
Diesem Pseudoargument kann man entgegenhalten, dass man das entsprechende Gesetz einfach dahingehend ändern muss, dass die Zentralbank seine "Anteilseigner" weder an Verlust, noch an Gewinn zu beteiligen habe. Damit kann man keinen "Verlust" für den Staat mehr konstruieren. Aus die Maus.

Man kann das Gesetz auch dahingehend ändern, dass die Zentralbank den
Staat nur am Gewinn beteiligen muss und der Verlust dem Staat irgendwo
vorbei geht. ;-)

Genau so ist das Gesetz ja formuliert, aber auch das (wie die gesamte aktuelle Diskussion) ist Schnee von gestern: http://www.geldsystempiraten.de/wp/tag/bundesbank/

"Bei der EZB könnten, im Falle eines Verlustes, nur die nationalen Zentralbanken sich selbst dazu entschließen (im EZB-Rat), maximal Geld in Höhe ihrer Jahreseinkünfte, aus der Erfüllung der währungspolitischen Aufgaben, an die EZB abzuführen (siehe Satzung EZB Artikel 33). Das heißt, wenn die EZB Verluste macht, haftet kein Steuerzahler dafür. Das gleiche gilt für die Bundesbank. Auch hier gibt es keine Regelungen, die den Staat dazu verpflichten einen Verlust der Bundesbank auszugleichen. "

Sowohl bei der Bundesbank wie auch bei der EZB ist detailliert festgelegt, wie mit Gewinnen umzugehen ist, bei Verlusten "kann" die EZB die NZB heranziehen, muss sie aber nicht - aus gutem Grund.

"33.2. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rates aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 an die nationalen Zentralbanken verteilt werden."



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