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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem
- Date: Fri, 4 Apr 2014 11:43:58 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 04.04.2014 um 10:49 schrieb Frank Dahlendorf <frank.dahlendorf AT googlemail.com>:
Anwort der Monetativen zum Überziehungskredit
Thema: Überziehungskredit
Ihre Frage oder Mitteilung: Gibt es im Vollgeldystem noch die Möglichkeit das Girokonto zu überziehen?
Das laufende Geldkonto (ich nenne es jetzt zur Klarheit nicht mehr Girokonto) kann nicht überzogen werden, das ist richtig.
Geld und Kredit sind im Vollgeldsystem getrennte Begriffe und müssen deswegen auch in unterschiedliche Konten dokumentiert werden: Wenn er Geldkonto überziehen will, muss der Bankkunde neben dem außerhalb der Bankbilanz zu führenden Geldkonto ein Kreditkonto bei einer Bank unterhalten, das in die Bankbilanz integriert ist. Dort stellt die Bank Geld zur Verfügung, das sie sich woanders ausleiht (evtl. auch aus einem verzinsten Anlagekonto desselben Kunden, oder aus ihren bankeigenen Geldbeständen) und überweist es dann auf das Geldkonto des Kunden. Das wäre dann wie ein "Standby-Kredit" der Bank an den Kunden, dessen Konditionen ausgehandelt werden müssen.
Vermutlich sind die Zinsen dafür höher als für andere Kreditarten.
Von diesem Kreditkonto würde die Bank dann das fehlende Geld auf das Geldkonto des Kunden überweisen.
Wichtig dabei: Dadurch entsteht kein neues Geld (wie heute), sondern nur bereits bestehendes Geld wird weiterverliehen.
danke für die Klärung.
Es liegt natürlich an der rechtlichen Ausgestaltung wie Dispokredite in einem Vollgeldsystem praktisch zur Verfügung gestellt werden.
Damit nicht u.U. jeden Tag eine Ausgleichsbuchung durch die Bank getätigt werden muss, könnte man in einem Vollgeldsystem natürlich auch die Idee eines Ausgleichskonto einführen. Der Vorteil eines Ausgleichskonto ist, dass es sich bilanztechnisch nicht von der obigen Lösung unterscheidet, aber die Bank würde kein Zugriffsrecht auf das Girokonto des Kunden benötigen. Die Bank würde bei einem Ausgleichskonto lediglich die Salden lesen und dann je nach Bedarf den Kredit auf dem Ausgleichskonto bereitstellen. Das Ausgleichskonto wäre das Sammel-Gegenkonto zu den einzelnen Dispo-Kreditkonten.
Bei einem Ausgleichskonto würde für den Kunden kein sichtbarer Unterschied zum jetzigen Dispo bestehen. Er hat seinen Überziehungsrahmen, den er je nach Bedarf nutzen kann und bekommt am Ende des Monats eine Zins-/Gebührenabrechnung auf sein Konto gebucht.
Gruß
Arne
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- [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Frank Dahlendorf, 04.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Arne Pfeilsticker, 04.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Axel Grimm, 04.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Arne Pfeilsticker, 05.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Axel Grimm, 08.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Bodo Thiesen, 08.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Axel Grimm, 08.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Arne Pfeilsticker, 05.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Axel Grimm, 04.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Axel Grimm, 04.04.2014
- Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem, Arne Pfeilsticker, 04.04.2014
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