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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem
  • Date: Sat, 5 Apr 2014 00:41:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 04.04.2014 um 17:44 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:

Du weichst schion wieder aus!

Wie wird eine Überweisung von 850 aus dem Kundenkonto an ein anderes Konto durchgeführt, wenn das Konto nur 200 aufweist.
Die ZB belastet das Kundenkonto mit 850! Sind da nur 200, wird die Überweisung nicht ausgeführt.

Ausgleichskonten nutzen da ganz wenig und Salden hat der Einzelkunde nur selten.

Axel, was ist hier nicht zu verstehen. Die Sache ist ganz einfach. Jeder Kunde kann sein Konto bis zum Überziehungslimit überziehen und die Bank führt ein sog. Ausgleichskonto, das die negativen Salden ausgleicht. 

In deinem konkreten Fall wird die Überweisung wie gewohnt durchgeführt und das Kundenkonto ist dann mit 650 Euro im Soll und das Ausgleichskonto mit mindestens 650 Euro im Haben. Es ist genau die Aufgabe der Bank, dass das Ausgleichskonto immer die negativen Salden der Kundenkonten ausgleicht.


Was soll der Kram mit dem "rechtlichen", was ändert das "rechtliche" an dem Ablauf, den du nicht beschreiben willst oder vielmerh nicht kannst, denn Dein toller Huber hat es nun mal nicht näher ausgeführt.

Ja, ist halt Mist, wenn man den Kram nicht zu Ende gedacht hat, nicht wahr?
Die Sache mit dem Ausgleichskonto ist nicht nur zu Ende gedacht, sondern wird seit mindestens 30 Jahren praktiziert.  

Udn strfwe mich lügen! Beschreibe es einfach und ich werde Asche auf mein Haupt streuen udn offen zugeben, Dir etwas falsches untergeschoben haben zu wollen.
OK
Angenommen 10 Girokonten sind mit insgesamt 50.000 Euro im Soll, dann muss das Ausgleichskonto mindestes ein Guthaben von 50.000 Euro aufweisen. 

Wenn du Asche brauchst, dann würde ich extra für dich meinen Kamin anzünden. :=)


ODER? Beschreibst Du etwas gearde mit den Salden- und Ausgleichkonten Teile des heutigen Systems? Bei der Monetative gibt es das alles nicht mehr.
Woher willst du wissen, was in der Monetativen geht oder nicht geht?

Warum sollte die Monetative für gewohnte und nützliche Dienstleistungen der Banken nicht eine entsprechende Lösung anbieten. Und diese Lösung könnte in Form von Ausgleichskonten oder Ausgleichsbuchungen geschehen.

Gruß
Arne


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