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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem


Chronologisch Thread 
  • From: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem
  • Date: Fri, 04 Apr 2014 15:44:21 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Du weichst schion wieder aus!

Wie wird eine Überweisung von 850 aus dem Kundenkonto an ein anderes Konto durchgeführt, wenn das Konto nur 200 aufweist.
Die ZB belastet das Kundenkonto mit 850! Sind da nur 200, wird die Überweisung nicht ausgeführt.

Ausgleichskonten nutzen da ganz wenig und Salden hat der Einzelkunde nur selten.

Was soll der Kram mit dem "rechtlichen", was ändert das "rechtliche" an dem Ablauf, den du nicht beschreiben willst oder vielmerh nicht kannst, denn Dein toller Huber hat es nun mal nicht näher ausgeführt.

Ja, ist halt Mist, wenn man den Kram nicht zu Ende gedacht hat, nicht wahr?
Udn strfwe mich lügen! Beschreibe es einfach und ich werde Asche auf mein Haupt streuen udn offen zugeben, Dir etwas falsches untergeschoben haben zu wollen.

ODER? Beschreibst Du etwas gearde mit den Salden- und Ausgleichkonten Teile des heutigen Systems? Bei der Monetative gibt es das alles nicht mehr.
Bring endlich Licht ins Dunkel!

Arne Pfeilsticker schrieb:

Frank Dahlendorf schrieb:
*Anwort der Monetativen zum Überziehungskredit*

*
*

*Thema:* Überziehungskredit

*Ihre Frage oder Mitteilung:* Gibt es im Vollgeldystem noch die Möglichkeit das Girokonto zu überziehen?

Das laufende Geldkonto (ich nenne es jetzt zur Klarheit nicht mehr Girokonto) kann nicht überzogen werden, das ist richtig.

Geld und Kredit sind im Vollgeldsystem getrennte Begriffe und müssen deswegen auch in unterschiedliche Konten dokumentiert werden: Wenn er Geldkonto überziehen will, muss der Bankkunde neben dem außerhalb der Bankbilanz zu führenden Geldkonto ein Kreditkonto bei einer Bank unterhalten, das in die Bankbilanz integriert ist. Dort stellt die Bank Geld zur Verfügung, das sie sich woanders ausleiht (evtl. auch aus einem verzinsten Anlagekonto desselben Kunden, oder aus ihren bankeigenen Geldbeständen) und überweist es dann auf das Geldkonto des Kunden. Das wäre dann wie ein "Standby-Kredit" der Bank an den Kunden, dessen Konditionen ausgehandelt werden müssen.
Vermutlich sind die Zinsen dafür höher als für andere Kreditarten.

Von diesem Kreditkonto würde die Bank dann das fehlende Geld auf das Geldkonto des Kunden überweisen.

Wichtig dabei: Dadurch entsteht kein neues Geld (wie heute), sondern nur bereits bestehendes Geld wird weiterverliehen.

Hallo Frank,
danke für die Klärung.

Es liegt natürlich an der rechtlichen Ausgestaltung wie Dispokredite in einem Vollgeldsystem praktisch zur Verfügung gestellt werden.

Damit nicht u.U. jeden Tag eine Ausgleichsbuchung durch die Bank getätigt werden muss, könnte man in einem Vollgeldsystem natürlich auch die Idee eines Ausgleichskonto einführen. Der Vorteil eines Ausgleichskonto ist, dass es sich bilanztechnisch nicht von der obigen Lösung unterscheidet, aber die Bank würde kein Zugriffsrecht auf das Girokonto des Kunden benötigen. Die Bank würde bei einem Ausgleichskonto lediglich die Salden lesen und dann je nach Bedarf den Kredit auf dem Ausgleichskonto bereitstellen. Das Ausgleichskonto wäre das Sammel-Gegenkonto zu den einzelnen Dispo-Kreditkonten.

Bei einem Ausgleichskonto würde für den Kunden kein sichtbarer Unterschied zum jetzigen Dispo bestehen. Er hat seinen Überziehungsrahmen, den er je nach Bedarf nutzen kann und bekommt am Ende des Monats eine Zins-/Gebührenabrechnung auf sein Konto gebucht.

Gruß
Arne
--
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