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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem


Chronologisch Thread 
  • From: Bodo Thiesen <bothie AT gmx.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Überziehungskredit im Vollgeldsstem
  • Date: Tue, 8 Apr 2014 03:14:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

* Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de> hat geschrieben:

> Arne Pfeilsticker schrieb:
> > In deinem konkreten Fall wird die Überweisung wie gewohnt durchgeführt
> > und das Kundenkonto ist dann mit 650 Euro im Soll und das Ausgleichskonto
> > mit mindestens 650 Euro im Haben. Es ist genau die Aufgabe der Bank, dass
> > das Ausgleichskonto immer die negativen Salden der Kundenkonten
> > ausgleicht.
>
> Also bitte Arne, WAS DENN NUN?
> Erst werden die Konten nur bei der ZB geführt, jetzt wieder bei der GB.
>
> Werden die bei der ZB geführt, dann ist das MINUS nicht drin.
> Du beschreibst mal locker flockig, das es bei der Bank geführt wird.
> Es exitiert kein negatives Saldo mehr auf Konten bei der Zentralbank. Ist
> wie mit Gold oder Bargeld, man kann nicht 850 zahlen, wenn nur 200
> vorhanden sind.
>
> Zuerst muss das Konto rauf auf 850, dann geht was, voher geht nichts, denn
> die Konten sind doch nicht bei der Bank, dass hast Du ja weiter vorne
> bestätigt.
> Negative Salden geht nun mal nicht, es ist ja die Zentralbank. Die
> Reihenfolge ist dann immer: Erst rauf, dann Abzug, nix negativ!

Ich wollte hier ja eigentlich nichts mehr posten, aber ich mache mal für
Dich eine Ausnahme:

Annahme / Forderung:
* Die ZB weiß, welche GB das GK verwaltet.
* Die GB muss der ZB den Überziehungsrahmen für das GK mitteilen
* Die GB muss der ZB ein Alternativ-Konto (ihr eigenes?)
mitteilen, von dem bis zur Erreichung des Überziehungsrahmens
abgebucht werden darf.

Entstehung oder Ausweitung des Dispokredits:

* Prüfung: Reicht der Dispo des GKs?
* Prüfung: Ist auf dem Alternativ-Konto ausreichend Geld vorhanden.
* Abbuchung des Gesamtbetrags vom GK (wird dann negativ)
* Abbuchung des Dispo-Anteils vom Alternativ-Konto

(Teil-)Auflösung des Dispokredits (Ausgangsvoraussetzung: GK negativ):

* Aufbuchung des Gesamtbetrags - maximal aber negativer Anteil
des GKs - auf das Alternativ-Konto
* Aufbuchung des Gesamtbetrags auf das GK

Das (fiktive) Ausgleichskonto ist 0, wenn das GK nicht negativ ist, oder
minus GK.

Das Rechnen und Nachdenken überlasse ich Dir.

Ach ja: So *kann* man es machen, ich weiß nicht, ob Frank oder Arne es so
oder anders umsetzen wollten - das Ergebnis wird aber das gleiche bleiben.

Gruß, Bodo




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