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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Niko Paech

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Niko Paech


Chronologisch Thread 

Am 19.01.2014 17:57, schrieb Rudi:
>
> Hier findest Du alles:
>
> http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Kerngeschaeftsfelder/Geldpolitik/durchfuehrung_geldpolitik_euro_waehrungsgebiet.pdf?__blob=publicationFile
>

Übrigens findet man in diesem Dokument nicht nur die notenbankfähigen
Sicherheiten, sondern auch die Regelungen zur Mindestreserve, und zwar
im Kapitel 7 (ab Seite 54 im PDF).

Vielleicht hat ja jemand Lust, sich diese Sache genauer anzuschauen und
eine (leicht) verständliche Aufbereitung im Wiki zu erstellen.

Mir fiel beim schnellen durchlesen so etwas auf:

"Jedes Institut zieht in jedem Mitgliedstaat, in dem es niedergelassen
ist, von seinem Reserve-Soll einen Freibetrag von 100 000 EUR ab."

oder

"B. In die Mindestreservebasis einbezogene Verbindlichkeiten mit einem
Reservesatz von 0 %

Einlagen (*)
— Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von mehr als zwei Jahren
— Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren
— Repogeschäfte
Ausgegebene Schuldverschreibungen
— Schuldverschreibungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als zwei Jahren

C.
Nicht in die Mindestreservebasis einbezogene Verbindlichkeiten
— Verbindlichkeiten gegenüber Instituten, die ihrerseits den
Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen
— Verbindlichkeiten gegenüber der EZB und den teilnehmenden NZBen."


Beim ersten Lesen kommt mir folgender Gedanke:
"Die Mindestreserve wird allgemein überbewertet."

--
Gruß
Rudi

"Wir werden alle reicher. Auch die Armen. Die werden zahlreicher."




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