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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] neuer Milliardär mit 28,8 Mrd Geldvermögen in Deutschland
- Date: Fri, 19 Oct 2012 22:40:43 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
Am 19.10.2012 17:31, schrieb Frank Dahlendorf:
*Die Mackenroth-These*
”Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus
dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar
keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der
Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu
Periode, kein” Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar
nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den
Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer
Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen
und kann nie anders sein.
Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach
gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein
Umlageverfahren."
(Gerhard Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen
Sozialplan, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik NF, Band 4, Berlin
1952, S. 41)
Diese Erkenntnis ist eine schlichte Banalität. Selbstverständlich kann in
einer Periode nur das konsumiert werden was zuvor produziert worden ist.
Der zweite Teil der Mackenroth-These ist jedoch eine Trugschluß. Es wir
aber ignoriert, dass es zwei grundsätzlich verschieden Einkommensquellen
gibt, mit denen der Konsum finanziert werden kann. Es muss zwischen
Arbeiteinkommen und Kapitaleinkommen unterschieden werden.
das ist doch falsch. Das Kapitaleinkommen beruht auf dem Arbeitseinkommen/Volkseinkommen. Alles was Kapital- oder Vermögensbesitzer als Einkommen erhalten muss erarbeitet werden.
Bei dem Umlageverfahren werden die Renten nur von dem Faktor Arbeit in Form
von Rentenbeiträgen bezahlt.
falsch. Bei einem Umlageverfahren können alle Arten von Einkommen herangezogen werden.
Bei Kapitaldeckungsverfahren wird die Rente
auch aus Arbeitseinkommen finanziert, hier aber in Form von Sparbeiträgen.
Mit den Sparbeiträgen kaufen die Aktiven den Rentnern den Kapitalstock ab.
Hinzukommen noch die Kapitaleinkommen und das ist der entscheidende
Unterschied. Bei einem Kapitaldeckungssystem wird die Rente auch aus dem
laufenden Volkseinkommen finanziert.
Na also, Du verstehst es doch: "bei einem Kapitaldeckungssystem wird die Rente auch aus dem laufenden Volkseinkommen finanziert."
Die interne Rendite des Umlageverfahrens entspricht der Wachstumsrate der
Lohnsumme. Bleibt die Lohnquote konstant, dann entspricht das
Lohnsummenwachstum dem Wirtschaftswachstum. Wächst eine Volkswirtschaft
nicht, so beträgt die Rendite genau Null Prozent. Man bekommt das
ausbezahlt, was man eingezahlt hat. Beim Kapitaldeckungsverfahren bekommt
man bei jedem positiven Zinssatz mehr heraus als man eingezahlt hat. Beim
Kapitaldeckungssystem entspricht die Rendite dem Nettokapitalzins.
Das setzt voraus, dass die Kapitalanlagen nicht an Wert verlieren könnten, was aber natürlich Quatsch ist.
Ist der
Nettozins größer als das Wachstum der Lohnsumme, dann ist das
Kapitaldeckungsverfahren effektiver, sonst ist es umgekehrt. Wenn beider
Verfahren gleich wären, dann müssten die Renditen auch immer gleich sein,
was aber nicht der Fall ist.
Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren sind somit nicht volkswirtschaftlich
identisch. Die Mackenroth-These ist somit widerlegt.
Überhaupt nichts ist widerlegt.
Gruß Keox
Am 19. Oktober 2012 14:15 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:
JHeistermann schrieb:
Muss man alles schlecht machen? Es ist gut, dass die Rentenkasse mal
nicht klamm ist, dh es wird verdient, gearbeitet, eingezahlt.
Vor zehn Jahren war der Zusammenbruch des Rentensystems angekündigt
worden wg. Nicht-Finanzierbarkeit.
Das Umlagesystem ist seit seiner Existenz noch nie zusammengebrochen. Es
hat zwei Totalzusmmenbrüche und mehrere Währungsreformen überlebt.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist in diesre Zeit in Deutschland 3 mal
vollständig vernichtet worden und im Rest der Welt mehr als 40 mal.
Ach hätten wir doch die Kapitalrentner doch verhungern lassen, dann wären
wir diesen Schwachfug endlich los, doch man hat alle diese Menschen einfach
in das Umlageverfahren augenommen ... leider wären nur die Reichen
übriggebleiben, die Vermögen statt Geldvermögen haben.
Ein Umlagesystem braucht keine Rücklagen, ein Puffer zwischen 0,5 und 2,5
Monaten ist in Ordnung. Wird es zuviel, werden die Auszahlungen nach oben
korrigiert, im Fall hoher auzahlunge die Beiträge gesenkt.
Wird es zu wenig, werden die Auszahlungsanpassungen geringer und/oder die
Beiträge angepasst.
Es gilt das Mackenroththeorem!
Manche Ökonomen behaupten, das sei schon lange widerlegt, doch das ist nur
eine Behautung, die Widerlegung fehlt. Die Realität ist wie das
Mackenroth-theorem und weigert sich, sich an die Widerlegungsbehauotung zu
halten.
Das Kapitalideckungsverfahren ist nicht finanzierbar, ein Umlagesystem
immer.
Eine Umlagesystem ist unschädlich, das Kapitaldeckungsverfahren benötigt
die Verschuldung. Haben wir nicht gerade ein Schuldenkrise?
Es ist die Versicherungindustrie, die verbreitet, das ein Umlagesystem
nicht finanzierbar sei, die permanennte Gehirnwäsche in dier Richtung hat
schon großen Erfolg.. Alle Nichtkapitalversicherungen nach dem Umlagesysetm
betreibt ... Haftplicht, Unfall, Hausrat, Brandschutz, Kasko, ...
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