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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] neuer Milliardär mit 28,8 Mrd Geldvermögen in Deutschland
- Date: Fri, 19 Oct 2012 17:31:05 +0200
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Die Mackenroth-These
”Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem
Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine
andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand
fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein” Sparen“
im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das
laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht
eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund
lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders
sein.
Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren."
(Gerhard Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik NF, Band 4, Berlin 1952, S. 41)
Diese Erkenntnis ist eine schlichte Banalität. Selbstverständlich kann in einer Periode nur das konsumiert werden was zuvor produziert worden ist. Der zweite Teil der Mackenroth-These ist jedoch eine Trugschluß. Es wir aber ignoriert, dass es zwei grundsätzlich verschieden Einkommensquellen gibt, mit denen der Konsum finanziert werden kann. Es muss zwischen Arbeiteinkommen und Kapitaleinkommen unterschieden werden.
Bei dem Umlageverfahren werden die Renten nur von dem Faktor Arbeit in Form von Rentenbeiträgen bezahlt. Bei Kapitaldeckungsverfahren wird die Rente auch aus Arbeitseinkommen finanziert, hier aber in Form von Sparbeiträgen. Mit den Sparbeiträgen kaufen die Aktiven den Rentnern den Kapitalstock ab. Hinzukommen noch die Kapitaleinkommen und das ist der entscheidende Unterschied. Bei einem Kapitaldeckungssystem wird die Rente auch aus dem laufenden Volkseinkommen finanziert.
(Gerhard Mackenroth: Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik NF, Band 4, Berlin 1952, S. 41)
Diese Erkenntnis ist eine schlichte Banalität. Selbstverständlich kann in einer Periode nur das konsumiert werden was zuvor produziert worden ist. Der zweite Teil der Mackenroth-These ist jedoch eine Trugschluß. Es wir aber ignoriert, dass es zwei grundsätzlich verschieden Einkommensquellen gibt, mit denen der Konsum finanziert werden kann. Es muss zwischen Arbeiteinkommen und Kapitaleinkommen unterschieden werden.
Bei dem Umlageverfahren werden die Renten nur von dem Faktor Arbeit in Form von Rentenbeiträgen bezahlt. Bei Kapitaldeckungsverfahren wird die Rente auch aus Arbeitseinkommen finanziert, hier aber in Form von Sparbeiträgen. Mit den Sparbeiträgen kaufen die Aktiven den Rentnern den Kapitalstock ab. Hinzukommen noch die Kapitaleinkommen und das ist der entscheidende Unterschied. Bei einem Kapitaldeckungssystem wird die Rente auch aus dem laufenden Volkseinkommen finanziert.
Die interne Rendite des Umlageverfahrens entspricht
der Wachstumsrate der Lohnsumme. Bleibt die Lohnquote konstant, dann entspricht
das Lohnsummenwachstum dem Wirtschaftswachstum. Wächst eine Volkswirtschaft
nicht, so beträgt die Rendite genau Null Prozent. Man bekommt das ausbezahlt,
was man eingezahlt hat. Beim Kapitaldeckungsverfahren bekommt man bei jedem
positiven Zinssatz mehr heraus als man eingezahlt hat. Beim
Kapitaldeckungssystem entspricht die Rendite dem Nettokapitalzins. Ist der
Nettozins größer als das Wachstum der Lohnsumme, dann ist das
Kapitaldeckungsverfahren effektiver, sonst ist es umgekehrt. Wenn beider
Verfahren gleich wären, dann müssten die Renditen auch immer gleich sein, was
aber nicht der Fall ist.
Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren sind somit nicht volkswirtschaftlich identisch. Die Mackenroth-These ist somit widerlegt.
Am 19. Oktober 2012 14:15 schrieb Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>:
JHeistermann schrieb:
Muss man alles schlecht machen? Es ist gut, dass die Rentenkasse mal nicht klamm ist, dh es wird verdient, gearbeitet, eingezahlt.
Vor zehn Jahren war der Zusammenbruch des Rentensystems angekündigt worden wg. Nicht-Finanzierbarkeit.
Das Umlagesystem ist seit seiner Existenz noch nie zusammengebrochen. Es hat zwei Totalzusmmenbrüche und mehrere Währungsreformen überlebt.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist in diesre Zeit in Deutschland 3 mal vollständig vernichtet worden und im Rest der Welt mehr als 40 mal.
Ach hätten wir doch die Kapitalrentner doch verhungern lassen, dann wären wir diesen Schwachfug endlich los, doch man hat alle diese Menschen einfach in das Umlageverfahren augenommen ... leider wären nur die Reichen übriggebleiben, die Vermögen statt Geldvermögen haben.
Ein Umlagesystem braucht keine Rücklagen, ein Puffer zwischen 0,5 und 2,5 Monaten ist in Ordnung. Wird es zuviel, werden die Auszahlungen nach oben korrigiert, im Fall hoher auzahlunge die Beiträge gesenkt.
Wird es zu wenig, werden die Auszahlungsanpassungen geringer und/oder die Beiträge angepasst.
Es gilt das Mackenroththeorem!
Manche Ökonomen behaupten, das sei schon lange widerlegt, doch das ist nur eine Behautung, die Widerlegung fehlt. Die Realität ist wie das Mackenroth-theorem und weigert sich, sich an die Widerlegungsbehauotung zu halten.
Das Kapitalideckungsverfahren ist nicht finanzierbar, ein Umlagesystem immer.
Eine Umlagesystem ist unschädlich, das Kapitaldeckungsverfahren benötigt die Verschuldung. Haben wir nicht gerade ein Schuldenkrise?
Es ist die Versicherungindustrie, die verbreitet, das ein Umlagesystem nicht finanzierbar sei, die permanennte Gehirnwäsche in dier Richtung hat schon großen Erfolg.. Alle Nichtkapitalversicherungen nach dem Umlagesysetm betreibt ... Haftplicht, Unfall, Hausrat, Brandschutz, Kasko, ...
--
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- [AG-GOuFP] neuer Milliardär mit 28,8 Mrd Geldvermögen in Deutschland, Axel Grimm, 19.10.2012
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- [AG-GOuFP] Eigenkapital ist nicht das wahre Eigenkapital, Patrik Pekrul, 23.10.2012
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