ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Sascha Maus <sascha.maus AT rocketmail.com>
- To: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42
- Date: Fri, 17 Aug 2012 19:19:23 +0100 (BST)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Moin,
Was seh ich da falsch?
Art. 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innereOrdnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Ich seh da keinen Zusammenhang... Also, diesen Artikel des GG würd ich ungern geändert sehen...
Was seh ich da falsch?
Art. 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innereOrdnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Ich seh da keinen Zusammenhang... Also, diesen Artikel des GG würd ich ungern geändert sehen...
- [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Jürgen Niccum, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Patrik Pekrul, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Patrik Pekrul, 17.08.2012
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 18.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Sascha Maus, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 17.08.2012
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, Jürgen Niccum, 17.08.2012
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [AG-GOuFP] Frage zur Antwort 42, ukw, 17.08.2012
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