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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Gesetzliche Grundlage Geldschöpfung in Deutschland

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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Gesetzliche Grundlage Geldschöpfung in Deutschland


Chronologisch Thread 


Hans Martin Fleischer schrieb:
Liebe Mitstreiter,

kennt jemand eine (zitierfähige) genaue Rechtsgrundlage für das den Geschäftsbanken in der Bundesrepublik zugestandene Recht zur Geldschöpfung?

Lese mal die zweite Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, am 01.01.1994 in Kraft getreten. Dort ist es geregelt, das alles über die Geschäftsbanken läuft. Es ist dort aber noch nicht geregelt, das alle Banken privat sein müssen oder das es üerhaupt Privatbanken geben kann.

Der Gesetzgeber läuft beim Geld immer hinterher. Das Volk hat schon lange entschieden, das Giralgeld das Geld von heute ist. Die Regierung hat es schon lange akzeptiert. Der Gesetzgeber hat das Giralgeld nur noch nicht per Gesetz zu gesetzlichem Zahlungsmittel erklärt, das ist noch offen.

Faktisch kannst Du immer weniger öffentlich-rechtliche, kommunale, landes oder staatliche Rechnungen nicht mehr mit Bargeld bezahlen. Es ist insofern müßig darüber zu diskutieren, ob nun Giralgeld Geld sei, das ist es schon lange.
Alle Organistationen, die "nur Bargeld ist Geld" als Glaube verbreiten, nehmen selbst schon gar kein Bargeld mehr an, deutlicher kann man die Schizophrenie gar nicht zeigen.

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Wenn Du mit Bargeld bezahlen willst, dann geht das natürlich: Du hebst das Bargeld ab, hast es in der Hnad und zahlst es dann wieder ein, damit eine Überweisung durchgeführt wird. Der Unterschied: die Überweisung könnte einen Tag in Anspruch nehmen, der Umweg über das Bargeld gilt als sofort bezahlt.

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Zu Deiner Frage: Die Rechstgrundlage findet sich in den Buchungsvorschriften, die ermöglichen es als auch in dem Recht, das Banken "auf eigene Rechnung, Kredite vergeben dürfen". Du kannst das auch ... sobald Du eine Banklizenz hast. Ohne Banklizenz benötigst Du nur ein paar Teilnehmern, die Deine "Schulden" als Zahlungsmittel akzeptieren. Das nennt sich dann "leistungsgedeckte" Regionalwährung oder Barterclub.




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