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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] erweiterter Grundsatzantrag zum Beschluss folgender systemischer Verbesserungen

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] erweiterter Grundsatzantrag zum Beschluss folgender systemischer Verbesserungen


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Schwarz <stephan.schwarz AT piratenpartei-bayern.de>
  • To: Nicolai Haehnle <nhaehnle AT gmail.com>
  • Cc: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] erweiterter Grundsatzantrag zum Beschluss folgender systemischer Verbesserungen
  • Date: Tue, 10 Apr 2012 01:09:26 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: PiratenPartei LV Bayern

Am 09.04.2012 19:11, schrieb Nicolai Haehnle:

Warum sollte irgendjemand die Zweitwährung verwenden? Ist es verboten,
Aktien mit der Erstwährung zu kaufen? Falls ja: wenn ein Unternehmen
Aktien emittiert erhält es Zweitwährung. Muss es die erst in
Erstwährung umwandeln, bevor es damit seine Mitarbeiter bezahlt?
Welche Erstwährungskonten gibt es? Welche Zweitwährungskonten?

oh einwas noch Nicolai:
der wesentliche monetäre Unterschied in der Behandlung bei der Herausgabe von Aktien - mit der humanen Leitwährung, anstelle der profit-orientierten Zweitwährung (an die sich Rentiers klammern können), ist folgender:
Wer die Leitwährung kaufen oder herausgeben will, der muss ohne den ca. 3/4 ZinsAnteil auskommen, der alleine durch geldwirtschaft Aspekte zu Stande kommt: Er muss auf die Liquiditäts- & Hausse-Prämie (Punkte 1.&2. der Zinsbestandteile) verzichten.

Dadurch wird die ungerechtfertigte Marktmacht der kapitalistischen Vormachtstellung gebrochen und die den Kapitalisten einseitig bevorteilenden Profite aus unethischen Zinsansprüchen werden hinfällig. Über die Zahlungs-Modalitäten der andern paar Zins-Anteile / Entgelte sollte der Gesetzgeber dann noch entscheiden - diese je nach Marktlage festlegen (Einmal-Zahlung, Rückerstattung im Falle nicht benötigten Risikozuschlags..etc.)


wie in meinem Disput mit Axel nachzulesen:

Zerleg mal den Zins in seine Bestandteile:
Dann erhälst du einen monetären (geldwirtschaftlichen) Teil & einen realwirtschaftlichenTeil, wie in http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/knoeller/Zins.htm schön zu sehen.

Die fünf Zinsbestandteile sind:

1.    Liquiditätsentgelt für den Verzicht des Kreditgebers auf seine Zahlungsfähigkeit („Liquidität“),

2.    Inflationsausgleich / Hausse-Prämie (Gesell) zur Absicherung des Kreditgebers gegen Geldentwertung (Inflation),

3.    Wachstumsanteil als Beteiligung des Kreditgebers am Produktivitätszuwachs der Wirtschaft,

4.    Risikozuschlag wegen möglichen Ausbleibens der Kreditrückzahlung und

5.    Vermittlerentgelt für die Kreditvermittlung der Bank.


So aufgeschlüsselt wird deutlich, dass der monetäre Partial-Zins - die Liquiditäts- & Hausse-Prämie - weder durch eine (Arbeits-)Leistung begründet noch ethisch zu rechtfertigen sind. Auch die Hausse-Prämie finde ich pers. abwegig..

Deshalb bleibe ich bei meiner These: Der Zins ist klar ne Einnahme der Banken - aber eine ungerechtfertigte, weil (zu 2/3 - 3/4 in Deutschland) arbeitsloses Einkommen.
Einzig dem geldwirtschaftlichem Umverteilungs-Prinzip G - Kontrakt - G' folgend.. da fehlt also sogar die Ware, die Marx beim Waren-Handel noch im Sinn hatte; Geldhandel finde ich noch ein stück perverser.

Weiterhin gilt, das Banken ihre Gewinne vollständig wieder an die Gemeinschaft zurückführen wenn es öffentlich rechtliche Banken sind wie Sparkassen, Landesbank und die Zentralbank.
Das ist doch sicher bekannt.
Das, was sie offiziell als Gewinn ausweisen. Nach Abzug der Kunden-/Einleger Ansprüche, Auszahlung der (Manager-)Gehälter & BONI, Abschreibungen auf Gebäude, Inventar.. & sonstige Kosten, die so gut wie nichts mehr mit der eigentlichen Aufgabe eines konservativen Bank-Instituts zu tun haben.
"Die Kapital- und Kreditversorgung von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen ist dabei ebenso Gegenstand der Aktivitäten wie die Bereitstellung von Zahlungsverkehrslösungen und Möglichkeiten der Vermögensanlage."
Ich würde die 'Möglichkeiten der Vermögensanlage' wieder von der Mission der (ÖR-)Banken trennen. BankenTrennung gleich dem  US Glass-Steagall- Gesetz.

Für Geschäfts- & Investment-Banken ganz spezielle Regulierungen erlassen..

schönen Gruß
--
Sonnigen Tag, Stephan Schwarz




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