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ag-drogen - Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Eckpunkte des "Cannabiskontrollgesetzes"

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Eckpunkte des "Cannabiskontrollgesetzes"


Chronologisch Thread 
  • From: bestenfalls <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: ag-drogen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Drogen- und Suchtpolitik] Eckpunkte des "Cannabiskontrollgesetzes"
  • Date: Tue, 17 Mar 2015 21:06:31 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

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Aloa,

habe länger gebraucht und hier nun meine ZUsammenfassung zum CannKG:

Selbstverständlich ist der Vorstoß der Grünen zu begrüßen, doch im
Detail betrachtet, ergeben sich viele Fragen die im Ergebniss dazu
führen, dass der Gesetzesvorschlag keine Mehrheit im Bundestag finden
kann. Link:
https://hanfverband.de/sites/hanfverband.de/files/v_066-15_cannkontrollg_fraktion_endg_03.03.pdf
Das Gerüst des Cannabiskontrollgesetztes ist ein wichtiger Schritt und
sollte als Rahmen für eine Liberalisierung im Umgang mit Hanf bzw.
Cannabis ernsthaft diskutiert werden.
Hauptkritikpunkte im Einzelnen:
Im Straßenverkehrsrecht soll nun ein fester Grenzwert für die
Konzentration des THC-Gehalts im Blutserum geben.Leider hat Problem
der Willkür im Füherescheinrecht bestand. Wer Cannabisprodukte
regelmäßig konsumiert kann weiterhin vom Straßenverkehr ausgeschlossen
oder und zu entwürdigenden Auflagen verpflichtet werden. Betroffen
sind auch Menschen, die nicht am Straßenverkehr im berauschten Zustand
teilgenommen haben. Art.5 §14a ff CannKG
Die Steuergesetzgebung ist undurchdacht und die Pharma sogar teilweise
von dieser befreit.
Die Besteuerung der Cannabisprodukte ist undurchdacht und nicht
zweckmäßig. Es fehlt an der Zweckgebundsenheit und kann daher nicht,
wie von uns gefordert, in die Prävention einfließen. Beachtlich ist,
wie die Produkte der Pflanze zu besteuern sind. Pflanzenteile 4 €,
Harz 5 € und Öl 6 € je Gramm. Produkte bzw. Produktgruppen sollten
nach dem prozentualen Anteil der Wirkstoffe besteuert werden, bei
denen es beim Verkauf ankommt (THC-CBD usw). Um so höher der
Wirkstoffgehalt, um so weniger wird vom jeweiligen Produkt benötigt.
Darauf ist eine gerechte Besteuerung abzustellen. Art. 2 §2 Abs.1 Nr.
1-3 CannStG. Warum die Pharmaindustrie bei medizinischen Produkten
steuerbefreit ist, ist nicht nachvollziehbar, solange dies nicht an
die Patienten weiter gegeben wird. In den nachfolgende Zeilen erklärt
sich wohl dann des Pudels Kern!
Ein Medikament diente diesem Gesetzentwurf, denn geforderte
Beipackzettel soll Informationen bereitstellen, die nur ein chem.
Institut leisten kann. Gefordert werden Angaben über Gegenanzeigen
sowie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Notfallmaßnahmen. Dies kann
nur von der Pharmaindustrie geleistet werden oder ein liquider
Auftraggeber (Großinvestoren). Das ist eine Monopolisierung und keine
Liberalisierung!
§9 ff CannKG
Eine weitere Bevormundung ist das Verbot Alkohol mit Cannabisprodukten
zu vermischen. Tatsache ist, das man aus Cannabis z.B. ein sehr
schmackhaftes Bier produzieren kann, noch interessanter: Es läßt sich
ein Alkohol destilieren, mit diesem sogar mit Autos betrieben werden
können. Grüne nachhaltige Umweltpolitik :-)
§ 10 CannKG
Nun komm ich zur Rübennummer: Das Cannabiskontrollgesetz läßt zu, das
ausnahmslos nur Rübenbauern eine Bannbepflanzung von THC-haltigen Hanf
vornehmen dürfen, solange der Landwirt das Cannabis vor der Blüte
erntet. (Ich habe mir nen Trecker bestellt und schule zum Rübenbauern
um) §3 CannKG
Umweltpolitisch halte ich die Reglementierung bzgl. der Vorgaben für
die private Versorgung für sehr fraglich: Zulässig sind 3 weibliche
Pflanzen die in der Blüte stehen. Die 30 gr Besitzgrenze wird
ausgehebelt, solange es um die Jahresernte geht. Dies wird zur Folge
haben, dass die Selbstversorgung nur in Growboxen realisiert werden
kann (Stromverbrauch/Dünger/Kohlefilter). Statt die Pflanzenanzahl
völlig frei zu lassen, wird der Beispiel: Stelle mir 3 Pflanzen auf
den Balkon, im September stelle ich fest, das 2 männlich waren...und
nun? In einer Growbox kann ich 4 bis 5 mal im Jahr ernten.
§ 5 CannKG
Die begriffe "Bauernladen" (kleiner Produzent) und gemeinschaftlicher
Anbau (CSC) sind zwar erwähnt, aber nirgendwo geregelt, also Blendwerk
der Begriffe.
Insgesamt ein sehr wackeliger Vorschlag und nicht mehr als eine
Diskussionsgrundlage bzw ein Anfang!



Am 12.03.2015 um 12:04 schrieb Jessica.Zinn AT berlin.piratenpartei.de:
> Hey.
>
> Übrigens trotz Fehlern und Dingen, die uns nicht passen: Das Gesetz
> lässt vieles aus, aber ist in sich schlüssig.
>
> Medizinisches Cannabis ist raus, daher auch der Anbau von dem
> ähnlich zu behandelnden Genussmittel. Anbau gibt es nur von Hanf
> für z.B. Fasern oder Öl durch Landwirte (Daher sind Gärtner raus).
> Genussmittel werden mit Etikettierung importiert. Also Import der
> Genussmittel als kindersichere Fertigprodukte und wir in
> Deutschland haben nicht die Bürokratie bei der Auszeichnung,
> sondern die Konzerne im Ausland. Wahrscheinlich gibt es
> amerikanische und israelische Konzerne, die das schon anbieten. Die
> haben alles schwierige im Anbau aus Deutschland rausgelassen. Halt
> ansonsten mal 5km Abstände für Genussmittel ein, um die Reinheit
> zu garantieren, wenn Deutschland gleichzeitig eher Großproduzent
> für Nutzhanf werden will. Import von THC-haltigen Produkten und
> Export von Dämmmaterial oder Hanf für Autoverkleidungen. Danach
> sieht das mit dem Gesetz wohl aus. Oh und die Selbstanbauer werden
> ja immer besser werden und günstigere Growboxen für höheren Ertrag
> bekommen. Hanf als Genussmittel wird in Deutschland dann nur privat
> oder illegal produziert. Grüße JeZ
>
>
>
>
> On 07.03.2015 21:30, bestenfalls wrote:
>> Wow das ist eine menge input. Pad klingt gut. Können wir das
>> morgen umsetzen? Lg andreas
>
>
>> Von Samsung Mobile gesendet
>
>> -------- Ursprüngliche Nachricht -------- Von:
>> "Jessica.Zinn AT berlin.piratenpartei.de" <jez AT gotno.info>
>> Datum:07.03.2015 20:09 (GMT+01:00) An:
>> ag-drogen AT lists.piratenpartei.de Cc: Oliver Waack
>> <olliwaack AT gmail.com> Betreff: Re: [Drogen- und Suchtpolitik]
>> Eckpunkte des "Cannabiskontrollgesetzes"
>
>> On 07.03.2015 17:56, Martin Steldinger wrote:
>>> Hallo Max, hallo Leute,
>
>> ...
>
>
>>> Wie jetzt "könnte" ? Die Diskussion ist doch schon durch, oder
>>> etwa nicht? Wie sollte das denn jetzt noch geändert werden?
>
>>> grüße
>
>> Hallo, glaubt einer von euch, dass das Gesetz so in
>> unveränderter Form von der Regierung angenommen wird?
>
>> Nein? Ok, dann können wir jetzt das Gesetz durchgehen und
>> aufschreiben welche Paragraphen in welchem Teil uns gefallen,
>> welche wir nicht wollen und für welche uns Verbesserungen
>> auffallen. Das war jetzt der erste Entwurf und der erste Versuch
>> eines Gesetzes. Ein wenig Überregulierungswahn ist enthalten,
>> aber was erwarten wir von den Grünen?^^
>
>> Wollen wir im Pad sammeln? Trennung nach den einzelnen Kapiteln?
>> Kapitel 1 sowie Kapitel 5 sind für Konsumenten relevant. Bei
>> dem Rest immer die Gewerbebrille aufsetzen. Aber Gewerbe? oO
>> Bürokratie zum Evaluieren. Ich finds abschreckend und da bekommen
>> wir dann Großkonzerne, die das legale Cannabis über dem
>> Schwarzmarktpreis teuer an Nichtansässige/Touristen/reiche
>> Nichtselbstanbauer verkaufen.
>
>> = Cannabiskontrollgesetz = Ich möchte z.B. übernehmen §6 "Schutz
>> vor Passivrauchen in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen
>> Verkehrsmitteln" Ich stell den mal so bei uns in die Berliner
>> SMV.
>
>> 30g "Cannabis" klingt gut, aber mit Cannabis ist verschiedenes an
>> Produkten z.B. Samen oder Öl auch gemeint. Kuckt in die
>> Begriffsdefinition. Schon wem aufgefallen?
>
>> Transport des Privatbesitzes für Konsumenten ist nicht geregelt,
>> aber Cannabis is ja dann legal mitführbar bis 30g in irgendeiner
>> Form. Ich frage mich wieso die legalen Verkäufer so einen
>> Verpackungswahnsinn betreiben müssen, wenn jeder günstiger
>> selbst anbauen kann? Als Konsment kann man imho mit dem Gesetz
>> gut leben, wenn man als Konsument in der Lage ist selbst in
>> seinem Haushalt anzubauen oder sich was schenken zu lassen (und
>> keinen Führerschein braucht).
>
>> Ein Ziel dieses Gesetzes ist z.B. den Tabakkonsum zu senken,
>> daher dürfen keine Mischprodukte z.B. Joints verkauft werden. Ein
>> Verbot des Verkaufs der Mischung mit Alkohol kann ich aufgrund
>> der Auswirkungen dieses Mischkonsums verschmerzen. Eure Meinung?
>> Ich finde den Aspekt spannend, dass in jedem Nichtraucherraum
>> Kunden mit Vapo pur Cannabis konsumieren (Nicht mit Tabak
>> mischen!).
>
>> Gemeinschaftlicher Anbau im Rahmen eines CSC wird schwierig, da
>> für nicht gewerblichen Anbau alles über 3 weiblichen blühenden
>> Pflanzen gleichzeitig pro Haushalt/Gebäude verboten ist. Jeder
>> bringt seinen Eigenanbau rein der kann und einige werden ganz
>> sicher eine Überproduktion im Anbau haben. Man darf nur nichts
>> verkaufen.
>
>> = Gewerbe = Gewerbe scheint n ziemlicher Horror der Bürokratie
>> zu werden. Ich finde ein Teil davon ist mehr ein
>> "Cannabisetikettierungsgesetz". Strenge Komplettkontrolle von
>> Anbau bis Abgabe und die dann nur in kindersicheren Verpackungen
>> mit 3 Warnhinweisen, Beipackzettel (medizinisch: Gegenanzeigen,
>> Wechselwirkungen), Gebrauchshinweisen. Das Sozialkonzept und
>> deren Ausgestaltung bis in die vorgeschriebenen Namensschilder
>> der Angestellten muss ich nochmal durchdenken. Der
>> Sanktionskatalog mit Bussgeldern und Haftstrafen ist ja dabei.
>> Landwirte bauen an, müssen Kontrollen und Dokumentation über sich
>> ergehen lassen. Es gibt Reglungen für den Großhandel, wie
>> Vorgaben für Export und Zoll. Was halten wir davon?
>
>> Führerscheinreglung is so nuja, keine Verschlechterung. Was
>> meint ihr?
>
>> Sind alle relevanten Teile aus dem BtmG gestrichen oder ersetzt
>> worden? Hat jemand mal die Liste abgeglichen? Kann man gut mit
>> mehrern im Mumble mal durchgehen.
>
>> = Steuer = Recht beliebige Eurobeträge für drei Gruppen
>> unterschieden nach grob "Pflanzenteile, Harz und Öl". Diese
>> werden versteuert und keine Mischprodukte. Machen wir darauf
>> aufmerksam? Och ne, aber denkt das Steuergesetz und die
>> milliardenhohe Gewinnerwartung der kommerziellen Angebote durch.
>> Die legalen Preise werden über dem Schwarzmarktpreis liegen, um
>> nicht für einen Preisverfall des Cannabis zu sorgen und zu
>> Cannabis An die Steuerbefreiung für Nato-truppen, Botschaften und
>> Konsulate wurde schon gedacht.^^
>
>> = Jugendschutz= Gut, es ist dann geregelt, dass Cannabisbesitz
>> unter 18 Jahren verboten ist. Bei Verstößen sind Strafen
>> definiert. Aber dann haben nur wir streng kontrollierten
>> Bürokratiewahnsinn mit teurem Verkauf, Mitarbeiterqualifikation,
>> Sozialkonzept, Sicherheitsvorschriften und Sanktionskatalog oder
>> Heimanbau von Erwachsenen? Kindersichere Verpackung?
>> Packungsbeilage, Warnhinweise, Führerscheinreglungen schlimmer
>> als bei Medikamenten?
>
>> Hierbei ist dann auffällig was "für eine schlimme Droge" wir dann
>> legalisiert vor uns haben.^^ Es ist übertrieben von
>> Missbrauchs- und Suchtgefahr etc. die Rede, aber der Tiefgang
>> bei Unterscheidungen wovor gewarnt wird fehlt. Wissenschaftliche
>> Erkenntnisse? Unterscheidung von Inhaltsstoffen? Zwei
>> Cannabinoide angeben reicht, dann kommen die Zusatzstoffe. Aber
>> es folgen ja die Arbeitbeschaffungsmaßnahmen in Form ganz viel
>> wissenschaftlicher Forschung mit sehr vielen Studien z.B. zum
>> Bürokratieabbau.^^
>
>> Bekomme ich jetzt mehr Meinungen? Ich freue mich auf die
>> Diskussion Sonntag im Mumble. Ich hoffe ich bin pünktlich da.
>> Grüße JeZ
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>

- --
Lieben Piratengruß

Andreas alias Bestenfalls

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Bestenfalls
@bestenfalls
bestenfalls AT gmx.de
Tel.: 0 22 05 - 90 8 66 31
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