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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: "ervin.peters" <ervin.peters AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Mon, 06 Aug 2012 11:08:29 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Kadett1Ghz schrieb:
Die meisten haben selbst vorne nur einen weissen Reflektor, wo eigentlich der
Scheinwerfer hingehört.
Ich hoffe doch dass dann im Falle eines Unfalls der "Unbeleuchtete"
wenigstens 100% der Schuld bekommt !?

Warum? Der andere Verkehrsteilnehmer hat sich dann mindestens auch nicht an das Sichtfahrgebot gehalten. Stell Dir einfach vor, die Beleuchtung ist grade ausgefallen, oder Du hast gerade angehalten...

Kadett1Ghz schrieb:
In (StVZO §67 Absatz 3) wird gefordert dass der Lichtkegel bei 5 Meter
auf halber Höhe ist. Daraus resultieren 10 Meter Sichtweite. Bei 30 km/h
fährt man diese Strecke in knapp über einer Sekunde. Da frag ich mich
doch: WTF????

Das ist ein Problem, auch das fehlende Fernlicht ist ein Problem für Menschen, die ernsthaft mit ihren Rädern mobil sind.

Kadett1Ghz schrieb:
Das sollte man mindestens verdoppeln.
Man sollte besser die Obergrenzen, insbesondere auch die Beleuchtungs- und Leuchtstärken gleich denen setzen, di für Kfz gelten.

Kadett1Ghz schrieb:
Stellt euch mal vor
ihr fahrt mit 30 auf dem Radweg und plötzlich taucht 10 Meter vor euch
ein Hindernis auf.

Das geht garnicht. Die allerwenigsten Radwege sind für Geschwindigkeiten oberhalb von 20km/h geeignet, des Nächtens hast Du dich ans Sichtfahrgebot zu halten und das bedeutet bei dieser Einstellung des Schweinwerfers 12-15km/h, sofern nicht hinreichend Fremdlicht vorhanden ist.

ervin




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