Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

Listenarchiv

Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Witte" <andreas AT witte-holzkirchen.de>
  • To: "'Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr'" <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Thu, 2 Aug 2012 00:50:34 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Sind fahrräder eigentlich die neuen Kampfhunde oder was check ich an der
Diskussion nicht?

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-bauen-verkehr-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Bjoern
Gesendet: Mittwoch, 1. August 2012 23:58
An: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr
Betreff: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung)
Verordnung

Ahoi

> Die meisten haben selbst vorne nur einen weissen Reflektor, wo
> eigentlich der Scheinwerfer hingehört.
Ich hoffe doch dass dann im Falle eines Unfalls der "Unbeleuchtete"
wenigstens 100% der Schuld bekommt !?


Mir machen vorallem extrem schwach beleuchtete Fahrräder sorgen.

Im Gesetz (StVZO §67 Absatz 1) steht, dass die Lichtmaschine mindestens
3 Watt haben muss. Demnach MÜSSTE ja eigentlich LED-Scheinwerfer zwingend
vorgeschrieben sein, weil Glühlampen bei 1,5 Watt (vorne und
hinte) ja kaum sichtbar sind. Es steht aber nirgends dass LED-Beleuchtung
vorgeschrieben ist !? ..... Gibt es irgendwo eine Regel wie hell so eine
Lampe sein muss, oder wenigstens wieviel Watt sie haben muss?

Das 6V vorgeschrieben sind macht eventuell Sinn, denn sonst würde womöglich
jeder Hersteller sein eigenes System bauen und dann passt nix mehr zusammen.
Man sollte aber vielleicht besser bis zu 7,2V zulassen damit Li-Ion Akkus
genutzt werden können. (die Nennspannung beträgt da ja in der Regel ein
vielfaches von 1,2V oder 3,6V).

In (StVZO §67 Absatz 3) wird gefordert dass der Lichtkegel bei 5 Meter auf
halber Höhe ist. Daraus resultieren 10 Meter Sichtweite. Bei 30 km/h fährt
man diese Strecke in knapp über einer Sekunde. Da frag ich mich
doch: WTF???? Das sollte man mindestens verdoppeln. Stellt euch mal vor ihr
fahrt mit 30 auf dem Radweg und plötzlich taucht 10 Meter vor euch ein
Hindernis auf.

Die Sonderregeln für Rennräder (StVZO §67 Absatz 11) machen meiner Meinung
nach keinen Sinn. Die sollte man auf alle Fahrräder ausweiten.
Gleiches Recht für alle. Es gibt auch keine Sonderregeln für Rennwagen die im
Straßenverkehr bewegt werden.


Gruß und Gute N8
Björn
--
AG-Bauen-Verkehr mailing list
AG-Bauen-Verkehr AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-bauen-verkehr





Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang