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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: "Kai F. Lahmann" <kfl AT 3dots.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Tue, 31 Jul 2012 14:54:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

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On 31.07.2012 13:28, Markus Bloch wrote:
> Einzig dem Frontscheinwerfer würde ich noch verpflichtend eine
> Standlichtfunktion verpassen, wie sie bei Neufahrrädern am
> Rücklicht bereits Vorschrift ist.

Es gibt für Standlicht hinten keine Vorschrift. Vielmehr kann man das
bestehende Recht (Stichwort "Dynamobetrieben") sogar dahingehend
auslegen, dass ein Standlicht hinten gar nicht zulässig ist. Aus eben
diesem Grund muss dieses auch zwingend mit einem Kondensator betrieben
werden; eine Batterie – mit der das ganze dann auch länger als 30
Sekunden hält – ist nicht zulässig.

Ein weiteres Highlight der derzeitigen Vorschriften ist die Definition
der Leuchtstärke der Scheinwerfer in Watt (!). Gemeint sind dabei
Glühlampen, die übrigens für ein "gesehen werden" noch gerade so
ausreichend sind (wenn's ansonsten völlig dunkel ist), um selbst etwas
zu sehen aber völlig unbrauchbar sind. Da die Funzel aber auch noch
mehr oder weniger gen Boden gerichtet sein muss (nach 20m wenn ich
nicht irre) ist aber auch das "gesehen werden" kaum weiter als von
einer Straßenseite zur anderen möglich.

Weiter geht der Spass mit den Speichen-Reflektoren, die ob ihrer
Neigung die Flucht zu ergreifen inzwischen in vielen Wäldern fast so
zahlreich rumliegen wie Zigarettenschachteln – nur an den Fahrrädern
findet man sie eher selten.

Warum es hinten zusätzlich zu dem entweder leuchtenden oder
reflektierenden Rücklicht noch einen zweiten Reflektor (übrigens auch
noch mit einem Berg an Vorschriften über die Höhe...) braucht, weiß
vermutlich auch niemand.

Dass man tagsüber Licht am Rad haben muss (bei einem Rennrad darf man
das ganze "immerhin" in die Jackentasche verschwinden lassen;
mitführen muss man's trotzdem!), dürfte wohl auch alleine dem Grund
dienen, dass man am Tage die Radfahrer besser kontrollieren kann – mir
ist noch kein Fall zu Ohren gekommen, wo jemand für nachts ohne Licht
ärger bekommen hat; am Tage aber schon haufenweise. Beachten sollte
man hierbei, dass die allermeisten Radfahrer grundsätzlich nie nachts
fahren – ein "versehentlich in die Dunkelheit fahren" gibt es da nicht
und bei einem Gewitterschauer (also wenn's am Tage dunkel wird)
sicherlich auch niemand weiter fahren wird – und noch weniger dann
vorher das Licht einschalten.

Zwar kein Licht, aber genauso sinnfrei sind die zwei getrennten
Bremsen. Nicht nur, dass hier die Regeln strenger sind als für Autos
(die brauchen nämlich nur ein System), es dürften auch eher wenige
Leute die Vorderradbremse wirklich benutzen - und wenn sie es dann
doch mal müssen, gibt's 'ne Flugeinlage. Mir wäre wesentlich wohler,
wenn nur eine hintere Bremse vorgeschrieben ist, diese aber dafür was
taugen muss (zwei steinharte glatte Gummiblöcke, die auf eine
aalglatte Felge drücken sind damit nicht gemeint).

Naja, und zu der niedlichen Bimmel muss man wohl auch nichts sagen –
"weg da" rufen ist lauter.

Jedwede Zusatzbeleuchtung ist übrigens _nicht_ zulässig. In der Praxis
finden die einzigen Kontrollen im Frühsommer morgens vor den Schulen
statt – stets mit großem Medien-Tamtam über die "Rad-Rambos". Ich
kenne eigentlich niemanden (egal ob Schüler oder Lehrer) bei dem sie
nicht irgendwas gefunden haben ;)

- --
Kai F. Lahmann
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Comment: Using GnuPG with Mozilla - http://enigmail.mozdev.org/

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