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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Blödow <arkon0 AT gmx.de>
  • To: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Tue, 31 Jul 2012 19:55:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am 31.07.2012 15:30, schrieb Markus Bloch:

Glaube mir, am Rücklicht ist die Standlichtfunktion seit ein paar Jahren
Vorschrift.

Nö: §67 StVZO
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

Dürfen ist hier das wichtige Wort.


Ein weiteres Highlight der derzeitigen Vorschriften ist die Definition
der Leuchtstärke der Scheinwerfer in Watt (!). Gemeint sind dabei
Glühlampen, die übrigens für ein "gesehen werden" noch gerade so
ausreichend sind (wenn's ansonsten völlig dunkel ist), um selbst etwas
zu sehen aber völlig unbrauchbar sind. Da die Funzel aber auch noch
mehr oder weniger gen Boden gerichtet sein muss (nach 20m wenn ich
nicht irre) ist aber auch das "gesehen werden" kaum weiter als von
einer Straßenseite zur anderen möglich.

Ich stimme Dir zu, dass die Mindestanforderung an die Lichtstärke zu
gering ist. Aber Du darfst ja Akkubeleuchtung zusätzlich verwenden.

WO steht eigentlich wieviel Watt der Scheinwerfer haben muss/darf? In der StVZO nicht. Da steht nur das die Lichtmaschine 3 W mindestens haben muss.
Ich meine es gäbe eine Vorschrift an die Lichtstärke (10 Lux?) aber ich wüsste nicht wo das steht.


sieht. Da kann es am Fahrrad sicher nicht schaden, ebenfalls auch am
Tage mit Licht zu fahren. das Ganze macht allerdings nur mit einem
Nabendynamo Sinn, der ja eh mitäuft und keine zusätzliche Kraft

Ich habe mein Licht zwar auch immer an, aber IMO gibt es keinen Beleg das das wirklich unfallvermeidend wäre.

Du hast am Auto zwar nur ein Bremspedal, aber das bedient 2 getrennte
Bremskreise. Würde man am Fahrrad sicherlich auch irgendwie hinkriegen.

Es gab/gibt IMO Bremsanlagen wo mit einem Hebel beide Bremsen gezogen werden. Das ist aber IMO eher für Flachland geeignet weil man die Bremsverteilung nicht verstellen kann.

Ich selbst bremse sehr viel mit der Vorderradbremse, und die ist auch

Wer das nicht tut sollte kein Rad fahren. Die Bremskraftverteilung ist ca. 70:30 bei gleicher Bremsanlage. Ohne die Vorderbremse zu nutzen kannst hast du einen ewigen Bremsweg. Bei mir führt das dazu das ich am Berg nicht anhalten kann.


Wenn man die Mini-Dinger am Fahrrad hat, ist das klar. Aber die StVZO

Die Mini-Glockem reichen um einem Fußgänger die Gefahr durch dich selbst zu signalisieren, selbst in einer Stadt. Mehr macht an einem Rad kein Sinn, selbst wenn du größere Glocken hättest würden die Auto und LKW-Fahrer nicht hören.


Und Zusätzliche Beleuchtung ist nicht verboten, die muss nur den
Vorschriften entsprechen und ne Prüfnummer tragen.

Wollte ich auch gerade schreiben:-)
Wüsste nicht wo ein Verbot herkommen soll. Der Einschlägige Paragraf der StVZO spricht nach vorne z.B. von "mindestens einem...". Das klingt nicht so als dürfte man nicht mehr. Nur die Rückseite ist beschränkt, mir fällt einfach der Grund nicht ein wieso es da Höhenbeschränkungen gibt.

Gruß Michael






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