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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Bloch <markus.bloch AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Tue, 31 Jul 2012 14:40:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 31.07.2012 14:04, schrieb Kattuhl:
>
> Cowboy schrieb:
>> Ansonsten ist die vorgeschriebene Ausrüstung nach StVZO doch OK:
>> - Dynamobetriebener Scheinwerfer vorn
>> - Dynamobetriebenes Rücklicht mit Standlichtfunktion
>
> Moin,
>
> es gibt auch sowas wie LED mit Akku/ Batterie.

Nur zugelassen bei Rennrädern unter 12 kg Gewicht. Wenn ich die
Mountenbiker mit Akkubeleuchtung sehe, müssten die eigentlich nen
Knöllchen bekommen. Zudem ist die Akkubeleuchtung immer mitzuführen.

> Die "Reifendynamos" sind eine Qual und bei Nässe und Schnee oft nicht
> funktionabel.
> Nabendynamos sind aber in der Nachrüstung teuer.

Hmm... schön, dass Du da genau 3 Zeilen von mir zitierst, und meine
Einlassungen zu Dynamos überliest. Da habe ich genau das bereits
geschrieben. Zudem lassen Nabendynamos nor nachrüsten, wenn das
komplette Laufrad gewechselt wird. Man könnte zwar neu einspeichen, aber
Du brauchst beim Nabendynamo kürzere Speichen.

> Die Batterie oder Akkubetriebenen Anbauleuchten sind hell genug , haben
> mit einer Ladung viele Stunden Betriebsdauer und sind deshalb zumindest
> für Gelegenheitsfahrer völlig ausreichend.

Wie gesagt, bei einem normalen Tourenrad oder am Hollandrad allenfalls
als Zusatz zur Dynamobeleuchtung zugelassen. Die Helligkeit vom
Akkulampen kann aber tatsächlich mit Autoscheinwerfern mithalten, wenn
man tief genug in die Tasche packt. So 180 Teuronen, und Du hast nen
genialen Scheinwerfer ;-)

> Wem unterwegs der Saft ausgeht, der muss dann rechtlich gesehen
> schieben. Das passiert aber bei defekten Kabeln etc heute schon oft
> genug, deshalb gibt es ja die vielen Dunkelheimer.

Wer mit defekten Kabeln unterwegs ist, wer generell in Dämmerung und
Dunkelheit ohne Beleuchtung fährt, muss endlich zur Kasse gebeten
werden. Die Regeln sind da, die Polizei überwacht die jedoch nur
halbherzig und hebt vielleicht mal den Zeigefinger.

> Es gibt m.E. keinen sinnvollen Grund, die Batterielampen nur für
> Rennräder zuzulassen.

Batteriebeleuchtung als alleinige Beleuchtung am Fahrrad ist ein Risiko.
Hast Du immer Reserveakkus dabei? Dürfte wohl bei den wenigsten Radlern
der Fall sein.

Rennradfahrer sind meist bei Tageslicht unterwegs, wo sie kein Licht
brauchen. Batterie- oder Akkubeleuchtung ist trotzdem mitzuführen, falls
man mal länger als geplant unterwegs ist und in die Dunkelheit fährt.
Die ordnugsgemäße Funktion und Batterie/Akkulandung ist vor Fahrtantritt
zu überprüfen, genau wie jeder andere Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug
vor Fahrtantritt zu überprüfen hat (Sichtkontrolle).

> Gruss Kattuhl

--
Gruß,
Markus aka Cowboy




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