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ag-bauen-verkehr - Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung

ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Bundes-AG Bauen und Verkehr Diskussionsliste

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Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Taube <pirat-nrw AT hcf.yourweb.de>
  • To: ag-bauen-verkehr AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-bauen-verkehr] Reform Fahrradausrüstungs (Beleuchtung) Verordnung
  • Date: Tue, 31 Jul 2012 15:52:28 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-bauen-verkehr>
  • List-id: Bundes-AG-Bauen-und-Verkehr <ag-bauen-verkehr.lists.piratenpartei.de>

Am Tue, 31 Jul 2012 14:40:54 +0200
schrieb Markus Bloch <markus.bloch AT piratenpartei-nrw.de>:

> Am 31.07.2012 14:04, schrieb Kattuhl:
> >
> > Cowboy schrieb:
> >> Ansonsten ist die vorgeschriebene Ausrüstung nach StVZO doch OK:
> >> - Dynamobetriebener Scheinwerfer vorn
> >> - Dynamobetriebenes Rücklicht mit Standlichtfunktion
> >
> > Moin,
> >
> > es gibt auch sowas wie LED mit Akku/ Batterie.
>
> Nur zugelassen bei Rennrädern unter 12 kg Gewicht. Wenn ich die
> Mountenbiker mit Akkubeleuchtung sehe, müssten die eigentlich nen
> Knöllchen bekommen. Zudem ist die Akkubeleuchtung immer mitzuführen.

Die Regelung mit den Rennrädern unter 12kg finde ich quatsch.
Mein Mountainbike (MTB) hat Akkubeleuchtung die wesentlich heller ist
als jede Dynamobeleuchtung und sie geht auch nicht aus wenn ich an der
roten Ampel stehe. Im unbeleuchteten Wald brauche ich mehr Licht als
auf der Strasse. Dem tragen die Zubehörlichter ja auch Rechnung. Und
viele lassen durchaus die Verwendung auf der Strasse zu. Aber warum muß
das gesetzlich an Fahrradtyp und -gewicht gekoppelt sein? Diese
Regelung war damals für Sportfahrräder gedacht, und da dachte man eben
nur an Rennräder. MTBs sind dadurch heute in einer Grauzone.

Das Gesetz sollte funktionierende Beleuchtung fordern. Wegen mir auch
Mindesthelligkeit oder irgendwas damit andere Teilnehmer nicht
geblendet werden. Aus welcher Energiequelle das Licht gespeist wird
sollte unerheblich sein. Ansonsten wird das Gesetz früher oder später
von der technischen Entwicklung überholt.

> man tief genug in die Tasche packt. So 180 Teuronen, und Du hast nen
> genialen Scheinwerfer ;-)

Die Hälfte reicht.

> Wer mit defekten Kabeln unterwegs ist, wer generell in Dämmerung und
> Dunkelheit ohne Beleuchtung fährt, muss endlich zur Kasse gebeten
> werden. Die Regeln sind da, die Polizei überwacht die jedoch nur
> halbherzig und hebt vielleicht mal den Zeigefinger.

> Batteriebeleuchtung als alleinige Beleuchtung am Fahrrad ist ein
> Risiko. Hast Du immer Reserveakkus dabei? Dürfte wohl bei den
> wenigsten Radlern der Fall sein.

Warum das? Bei kabelgebundener Beleuchtung gibts ebenfalls Ausfälle
durch abgegammelte Drähte oder durchgebrannte Leuchtmittel.

Beim MTB würden mir wahrscheinlich bei jeder Fahrt duch den Wald
die dünnen Drähte einfach abreißen.

Ne sorry… Gesetzliche Forderung nach Beleuchtung am Fahrrad ist gut und
richtig. Aber das *wie* sollte jedem selber überlassen werden.

Wir sind doch eine Partei die den Bürger nicht entmündigen will. Ich
denke der Bürger ist mündig genug, für Licht am Fahrrad zu sorgen.
Wer sich nicht damit beschäftigen möchte kauft ein fertig
ausgestattetes Fahrrad an dem die Beleuchtung ohnehin schon vorhanden
ist.


--
Schöne Grüße,
Christian – Pirat aus Solingen
:: http://kurzpirat.de/chtaube ::

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