Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Delfs <mdelfs@arcor.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?
  • Date: Sun, 29 May 2016 22:17:12 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo alle,

ein noch genauerer Blick auf das Urteil scheint sich zu lohnen:

Unter dem Urteil steht "Nibergall", der ja eigentlich Niebergall heisst
(kleiner Formfehler?!).

Und unter dem Urteil stehen ein Richter und zwei Ersatzrichter. Wer hat denn
nun das Urteil gefällt - nur die Genannten? Und warum sind die Ersatzrichter
beteiligt? Aus der LSG Hessen-Webseite ist das nicht ersichtlich. In der
LSG-GO werden namentlich als wechselnde Berichterstatter die drei Richter
genannt, die Ersatzrichter scheinen bisher nicht nachgerückt zu sein
(schwerer Formfehler?!).

Bitte klärt einen fragenden Ersatzrichter aus Bärlin auf.

Danke und Gruß,

Michael.

----- Original Nachricht ----
Von: Holger Hofmann <pirat37304@yahoo.de>
An: Schiedsgericht-Koordination
<schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
Datum: 29.05.2016 18:10
Betreff: Re: [Schiedsgericht-Koordination]
Folgen für LSG BB?

> Kann man sich nicht einmal auf eine Entscheidung verlassen?!
> Du hast natürlich Recht, daß die Berufung das richtige Rechtsmittel wäre und
> die Belehrung daher falsch ist.
>
> Dies ändert jedoch m.E. nichts daran, daß die Suspendierung mit der
> Verkündung des Urteils, nicht erst mit seiner unbestimmten Bestandskraft
> (hier sogar eventuell 3 Monate -§ 13 Abs. 2 S. 4 SGO- statt 14 Tage -§ 13
> Abs. 2 S. 1 SGO- nach der Verkündung) eintritt.
> Vgl. LSG MV 1/14 - http://wiki.piratenpartei.de/Datei:SGMV114.pdf :"Das
> Schiedsgericht steht auf dem Standpunkt, dass Wahlen zu Parteiämtern einem
> erhöhten Bestandsschutz unterliegen und grundsätzlich nur mit Wirkung für
> die Zukunft ab der schiedsgerichtlichen Entscheidung anfechtbar sind."
> Eine Herausschiebung der Suspendierung bis zur Bestandskraft des Urteils
> -hier über die nächste ordentliche Wahl hinaus- wäre m.E. nicht mehr mit der
> Loyalitätspflicht der Mitglieder vereinbar.
>
>  Gruß Holger([ungültig gewählter] Ersatzrichter am LSG Brandenburg)
>
>
>
> Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de> schrieb am 17:06
> Sonntag, 29.Mai 2016:
>
>
>
>
>
> Nein.
>
> Zu einer Handlungsunfähigkeit des LSG BB wird es nach derzeitigem Stand
> der Dinge nicht kommen.
>
> Ausführlich:
> Das Urteil wurde vom 27.05.2016 verkündet. In der Rechtsbehelfsbelehrung
> wurde als Rechtsmittel die "sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 6 SGO"
> genannt; als zuständiges Gericht das Bundesschiedsgericht (ohne
> Anschrift und Kontaktmöglichkeiten) genannt. Die Rechtsbehelfsbelehrung
> ist damit ersichtlich unvollständig (Anschrift fehlt), jedenfalls aber
> offensichtlich falsch, denn gegen ein Urteil ist das Rechtsmittel die
> Berufung, § 13 Abs. 1 S. 1 SGO und nicht die sofortige Beschwerde.
>
> Die Rechtsmittelfrist beginnt daher nicht zu laufen, § 13 Abs. 2 S. 3
> SGO. Die Berufung muss allerdings spätestens nach drei Monaten nach
> Urteilsverkündung eingelegt sein, § 13 Abs. 2 S. 4 SGO (anderer Ansicht
> ist das BSG, das an die Existenz des § 13 Abs. 2 S. 3, 4 SGO nicht
> glaubt: BSG, Urt. v. 04.11.2015, Az. PP#100132493). Die Frist für eine
> zulässige Berufung liefe daher am 27.08.2016 ab, das ist ein Samstag.
> Die Frist endet daher mit Ablauf des nächsten Werktages, dem 30.08.2016,
> § 222 Abs. 2 ZPO analog (bisher gängige Praxis).
>
> Nach derzeitigem Stand der Dinge, zu dem noch keine Berufung eingelegt
> wurde, tritt Handlungsunfähigkeit damit mit Rechtskraft des Urteils ein,
> wie bereits geschildert und begründet mE frühestens am 30.08.2016.
>
> Da für den 25.06.2016 der nächste LPT mit Schiedsgerichtswahlen
> einberufen wurde und somit voraussichtlich innerhalb der (nicht
> laufenden) Rechtsmittelfrist ein neues Schiedsgericht gewählt wird, ist
> eine Handlungsunfähigkeit des LSG BB nicht zu erwarten.
>
> Grüße aus Brandenburg,
> Simon
>
> Am 29.05.2016 um 15:00 schrieb Mario Longobardi:
> > Also noch 14 Tage?
> >
> >
> >
> --
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
>
>
>
>
> --------------------------------
>
> --
> Schiedsgericht-Koordination mailing list
> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang