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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Folgen für LSG BB?
  • Date: Sun, 29 May 2016 17:06:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Nein.

Zu einer Handlungsunfähigkeit des LSG BB wird es nach derzeitigem Stand der Dinge nicht kommen.

Ausführlich:
Das Urteil wurde vom 27.05.2016 verkündet. In der Rechtsbehelfsbelehrung wurde als Rechtsmittel die "sofortige Beschwerde gemäß § 11 Abs. 6 SGO" genannt; als zuständiges Gericht das Bundesschiedsgericht (ohne Anschrift und Kontaktmöglichkeiten) genannt. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist damit ersichtlich unvollständig (Anschrift fehlt), jedenfalls aber offensichtlich falsch, denn gegen ein Urteil ist das Rechtsmittel die Berufung, § 13 Abs. 1 S. 1 SGO und nicht die sofortige Beschwerde.

Die Rechtsmittelfrist beginnt daher nicht zu laufen, § 13 Abs. 2 S. 3 SGO. Die Berufung muss allerdings spätestens nach drei Monaten nach Urteilsverkündung eingelegt sein, § 13 Abs. 2 S. 4 SGO (anderer Ansicht ist das BSG, das an die Existenz des § 13 Abs. 2 S. 3, 4 SGO nicht glaubt: BSG, Urt. v. 04.11.2015, Az. PP#100132493). Die Frist für eine zulässige Berufung liefe daher am 27.08.2016 ab, das ist ein Samstag. Die Frist endet daher mit Ablauf des nächsten Werktages, dem 30.08.2016, § 222 Abs. 2 ZPO analog (bisher gängige Praxis).

Nach derzeitigem Stand der Dinge, zu dem noch keine Berufung eingelegt wurde, tritt Handlungsunfähigkeit damit mit Rechtskraft des Urteils ein, wie bereits geschildert und begründet mE frühestens am 30.08.2016.

Da für den 25.06.2016 der nächste LPT mit Schiedsgerichtswahlen einberufen wurde und somit voraussichtlich innerhalb der (nicht laufenden) Rechtsmittelfrist ein neues Schiedsgericht gewählt wird, ist eine Handlungsunfähigkeit des LSG BB nicht zu erwarten.

Grüße aus Brandenburg,
Simon

Am 29.05.2016 um 15:00 schrieb Mario Longobardi:
Also noch 14 Tage?







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