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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Verschieben? Re: Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Verschieben? Re: Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Holger van Lengerich <hvl@piraten-bayern.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Verschieben? Re: Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte
  • Date: Sun, 17 Jan 2016 17:42:11 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Deutschland - Landesschiedsgericht Bayern

Hallo,

Leider bleibt uns bis Freitag zu wenig Zeit die Satzungsänderungen zum
GLSG wirklich vernünftig zu diskutieren. Es hat sich schon beim letzten
BPT gezeigt, dass die SÄA vom Bundesjustiziariat zu kurzfristig waren.

Grundsätzlich sehe ich Raum für Verbesserungen:

a) Kammern
Warum für jede Ebene Kammern einzelnd festlegen. - Gegenvorschlag:
Grundsätliche Regelung: Ein Schiedsgericht mit mindestens 6
hauptamtlichen Richtern kann Kammern bilden.

b) Synchronisation von LVs
Die GLSG scheinen mir so wie sie konstruiert sind einiges an Unruhe in
den Verfahren auszulösen. Da die LPT der LVs vermutlich nicht gesynct
sind und so immer wieder Richter aus den Verfahren ausscheiden und
hinzukommen. Evtl. würde eine Regelung helfen, die einem GLSG, das durch
Beschluss aufgelöst werden soll, erlaubt bereits eröffnete Verfahren zu
Ende zu führen.

c) Gegenvorschlag zum GLSG: Bundeschiedsgerichtshof(BSGH)
Die Schiedsgerichtsbarkeit wird auf Bundesbene so umgebaut, dass auf
dieser Ebene Revisionen gewährleistet sind. Das BSG bliebe dabei wie es
ist. Ihm untergerordnet wäre jedoch der Bundeschiedsgerichtshof(BSGH).
In diesen muss dann jeder Landesverband ein bis zwei Richter delegieren
(Kriterien währen zu diskutieren).

Der BSGH wäre Eingangsinstanz für Landesverbände, deren LSG
handlungsunfähig ist oder die dies durch eine Satzungsbestimmung so
bestimmt haben. Das BSG ist also für die Berufungen des BSGH und die
Fälle, die von LSG entschieden werden, zuständig. Dafür werden die
Anforderungen an die Landesschiedsgerichte gesenkt, so dass diese, wenn
das BSGH als Eingangsinstanz für unschlichtbare Rechtsstreitigkeiten in
der jeweiligen Landessatzung vorgesehen ist, ausschließlich
Schlichtungen durchführen und nur mit 2 Schlichtern zu besetzen sind. So
können juristische Laien in den LVs Schlichtungen durchführen, während
die hoffentlich dann juristisch kompetenten Richter im BSGH vernünftige
Urteile fällen (Idealfall).

Da der BSGH bestehen bleibt, wenn ein LV sich entschliesst wieder ein
"vollhandlungsfähiges" LSG einzurichten, können auch die Fälle dort zu
Ende geführt werden. Ansonsten sind Fälle denkbar, wo ein LV kurzfristig
aus einem GLSG ausschert, um vermeintlich günstigere Richter mit einem
Verfahren zu befassen.

Wie gesagt: Lass uns das Thema bitte mit allen Konsequenzen sauber
diskutieren, bevor wir irgendwelche Schnellschüsse in die Satzung prügeln.

Viele Grüße
Holger

Am 15.01.2016 um 23:18 schrieb Simon Gauseweg:
> Moin!
>
> Zunächst: Antragsportal schließt mWn am 22., also nächsten Freitag.
>
> Da Ich nicht davon ausgehe, dass sich an der prekären Personallage in
> den nächsten Jahren etwas ändern wird, habe Ich das GLSG als etwas
> langfristiger angesehen. Die Optimale Lösung wäre in meinen Augen ein
> Beitritt durch Satzungsbestimmung. Diese fehlt mir in Deinem Entwurf.
>
> Die Festlegung der Kammern auf Landesverbände habe Ich bewusst
> unterlassen. So haben die Richter mehr Freiraum, die Fälle zu mischen
> und auch ganze Kammern einzurichten, die insg. weniger Fälle haben.
>
> Die Höchstzahl der Richter zu begrenzen ist hingegen eine sehr gute
> Idee. Die werde Ich in meinen Ansatz übernehmen, allerdings die
> Höchstgrenze auf fünf setzen und dafür die Ersatzrichter streichen.
> Dieses Institut macht an der Angelegenheit ohnehin nur Probleme.
>
> Die umfassende Zuständigkeitsregelung ist dem § 14 PartG geschuldet.
> Mir ist wichtig, dass das GLSG nicht _für_, sondern _von_ den
> Landesverbänden eingerichtet wird… Ganz abgesehen davon: Wovon
> unterscheidet sich Dein Ansatz in der Wirkung von meinem? Wenn das
> GLSG das LSG ist, gingen bei Ausscheiden ja auch alle Verfahren vom
> GLSG zum LSG. Mit dem Unterschied, dass es in dem langen Ansatz
> (kürzen kann man da sicherlich), auch drinsteht. Je laienfreundlicher
> das ganze ist, desto weniger abstruse Rechtsmeinungen werden dann dazu
> vertreten (hoffe Ich).
>
> Ich werde aber mal versuchen, da zu mergen, was man mergen kann.
>
> Simon
>
> Am 15.01.2016 um 21:34 schrieb Stefan Kalhorn:
>> Hallo zusammen,
>>
>> ich mag kurze Satzungen und habe mal versucht, die geänderten
>> Satzungsbestimmungen auf das Nötigste einzudampfen.
>>
>> Ich glaube nicht, dass man Regelungen über den Zu- und Abgang der
>> Verfahren
>> braucht. Das GLSG ist das LSG für den jeweiligen Landesverband,
>> sobald der
>> LV dem GLSG angehört und solange er nicht wieder ausgeschieden ist. Die
>> Gründungsphase ist der kritische Punkt, da sollten sich mindestens zwei
>> interessierte LVe abstimmen.
>>
>> Der Text steht auch in einem Pad:
>>
>> https://klagefall.piratenpad.de/197
>>
>> Und hier im Plaintext:
>>
>> *Gemeinsames Schiedsgericht*
>>
>> § 2 – Schiedsgericht
>>
>> (1) Auf der Bundes­ und Landesebene werden Schiedsgerichte eingerichtet.
>> Durch Satzung können die Landesverbände die Einrichtung von
>> Schiedsgerichten auf einer untergeordneten Gliederungsebene zulassen.
>> Die
>> Landesverbände können nach den Bestimmungen des § 3a ein Gemeinsames
>> Landesschiedsgericht errichten.
>>
>> § 3a – Gemeinsames Landesschiedsgericht
>>
>> (1) Das Gemeinsame Landesschiedsgericht ist das Landesschiedsgericht der
>> teilnehmenden Landesverbände. Es ist errichtet, sobald und solange ihm
>> mindestens fünf Richter angehören.
>>
>> (2) Ein Landesverband bestimmt das Gemeinsame Landesschiedsgericht durch
>> Beschluss der Mitgliederversammlung zu seinem Landesschiedsgericht. Der
>> Beschluss ist wirksam, sobald und solange mindestens ein Richter aus dem
>> betreffenden Landesverband dem Gemeinsamen Landesschiedsgericht
>> angehört.
>>
>> (3) Ein Landesverband kann bis zu drei Richter in das Gemeinsame
>> Landesschiedsgericht wählen. Für die Zugehörigkeit zum Gemeinsamen
>> Landesschiedsgericht gelten Im Übrigen die § 3 Absatz 5 bis 8 der
>> Schiedsgerichtsordnung entsprechend.
>>
>> (4) Das Gemeinsame Landesschiedsgericht richtet in seiner
>> Geschäftsordnung
>> (§ 2 Absatz 6 Schiedsgerichtsordnung) für jeden beteiligten
>> Landesverband
>> eine Kammer als Spruchkörper ein, dem die Verfahren aus diesem
>> Landesverband zugewiesen sind und der mindestens die Richter aus dem
>> betreffenden Landesverband angehören sollen. Jede Kammer entscheidet in
>> einer Besetzung mit drei Richtern. Die Vertretung wird gleichfalls durch
>> Geschäftsordnung geregelt.
>>
>> ========================
>>
>> Bis wann muss der Antrag fertig sein? Ich bin leider viel zu spät dran,
>> deshalb schlage ich vor, dass wir erst den Antrag einreichen und dann
>> bei
>> den LVn Werbung dafür machen.
>>
>> Viele Grüße
>> Stefan
>>
>> Am 15. Januar 2016 um 19:02 schrieb Georg von Boroviczeny <
>> georg@von-boroviczeny.de>:
>>
>>>
>>>
>>>
>>> -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Re:
>>> [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte Datum: Fri, 15
>>> Jan 2016 19:01:25 +0100 Von: Georg von Boroviczeny
>>> <pirat@von-boroviczeny.de> <pirat@von-boroviczeny.de> An:
>>> schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
>>>
>>> Gerade das sehe ich etwas problematisch:
>>> es entscheiden dann mitten im Verfahren völlig andere Richter....
>>> bests
>>> Georg
>>>
>>> Am 15.01.2016 um 18:59 schrieb Simon Gauseweg:
>>>> Und zu Deiner Nachfrage, was pasiert, wenn ein LSG aus dem GLSG
>>>> ausscheidet: § 3a Abs. 3 SGO (Entwurfsfassung) – es nimmt "seine"
>>>> Fälle mit.
>>>>
>>>> Simon
>>>>
>>>> Am 15.01.2016 um 18:53 schrieb Georg von Boroviczeny:
>>>>> Hier meine 2 ct. zur Überarbeitung (anhang)
>>>>> bests
>>>>> georg
>>>>>
>>>>> Am 15.01.2016 um 18:31 schrieb Simon Gauseweg:
>>>>>> Aloha!
>>>>>>
>>>>>> Im Anhang ein Entwurf einer Satzungsänderung für ein gemeinsames
>>>>>> Landesschiedsgericht (GLSG), nebst ein paar Bugfixes.
>>>>>> Ich bitte um konstruktives Feedback.
>>>>>>
>>>>>> Grüße,
>>>>>> Simon
>>>>>>
>>>>>> Am 07.12.2015 um 03:06 schrieb Simon Gauseweg:
>>>>>>> Moin.
>>>>>>>
>>>>>>> Stefan Kalhorn aus MV hatte am 12.11.2015 u.a. vorgeschlagen:
>>>>>>>> Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen
>>>>>>>> wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein
>>>>>>>> solches
>>>>>>>> Gericht
>>>>>>>> mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten
>>>>>>>> Schiedsrichtern aus
>>>>>>>> sechs
>>>>>>>> Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.
>>>>>>>
>>>>>>> Ich will das mal transparent angehen. Zumindest in der
>>>>>>> Grobstruktur.
>>>>>>> Wenn sich genug™ Menschen finden, um das Projekt tatsächlich
>>>>>>> anzugehen,
>>>>>>> können wir ja gerne kurzfristig ein Mumble anberaumen.
>>>>>>>
>>>>>>> Wenn wir das noch zum nächsten BPT einreichen wollen, sollte das
>>>>>>> innerhalb eines Monats von heute an fertig sein – dann sind wir
>>>>>>> meiner
>>>>>>> Zählung nach noch innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem BPT 16.1.
>>>>>>>
>>>>>>>
>>>>>>> Grundlegende Überlegungen:
>>>>>>> Das zentrale Problem, das wir hier irgendwie lösen müssen, ist,
>>>>>>> dass das
>>>>>>> PartG gemeinsame Gerichte erst ab der Kreisstufe vorsieht:
>>>>>>>
>>>>>>> § 14 PartG (Auszug):
>>>>>>>> Zur Schlichtung (…) sind zumindest bei der Partei und den
>>>>>>>> Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu
>>>>>>>> bilden.
>>>>>>>> Für mehrere Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame
>>>>>>>> Schiedsgerichte gebildet werden.
>>>>>>>
>>>>>>> Gemeinsame Gerichte mehrerer Landesverbände müssten also so
>>>>>>> ausgestaltet
>>>>>>> werden, dass die einzelnen Anteile der Länder im Zweifel auch als
>>>>>>> eigene
>>>>>>> Gerichte identifizierbar sind bzw. bleiben. Die Konstituierung muss
>>>>>>> also
>>>>>>> bottom-up statt top-down laufen, und das obwohl sie in der SGO
>>>>>>> (also
>>>>>>> oberster Satzung) geregelt ist. Das wird nicht ganz einfach.
>>>>>>>
>>>>>>> Eine abschließende Lösung habe Ich nicht. Allerdings die folgenden,
>>>>>>> eher
>>>>>>> fragmentarischen Ideen:
>>>>>>>
>>>>>>> Eine Möglichkeit wäre, die LSG als Kammern in solchen
>>>>>>> landesübergreifenden Schiedsgerichten zu erhalten. Also
>>>>>>> gewissermaßen
>>>>>>> "Landesübergreifendes Schiedsgericht NORD, Länderkammer SH,
>>>>>>> Länderkammer
>>>>>>> MV, etc.". Daneben dann gemischte Kammern oder gemeinsame Senate
>>>>>>> oder
>>>>>>> so.
>>>>>>>
>>>>>>> Eine andere Möglichkeit wäre ggf, dass wir die übergreifenden
>>>>>>> Gerichte
>>>>>>> optional machen und die Landesverbände jeweils die Kompetenz zur
>>>>>>> "eigenen" Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig (per
>>>>>>> Parteitagsbeschluss
>>>>>>> oder Satzung) "nach oben" abgeben. Das Stichwort für die Insider zu
>>>>>>> dieser Konstruktion lautet glaube Ich "begrenzte
>>>>>>> Einzelermächtigung".
>>>>>>> ;-)
>>>>>>>
>>>>>>> Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass bei einer
>>>>>>> gliederungsübergreifenden Lösung wichtig ist, dass die
>>>>>>> Gliederung sich
>>>>>>> die Jurisdiktion jederzeit irgendwie zurückholen kann, das
>>>>>>> Schiedsgericht also prinzipiell immer "bei ihnen" eingerichtet ist,
>>>>>>> weil
>>>>>>> sie es "kontrollieren" können und es ihnen nicht "weggenommen" ist.
>>>>>>> Wäre
>>>>>>> eine recht weite Auslegung des § 14 IV PartG, die halte Ich aber
>>>>>>> angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Parteienfreiheit
>>>>>>> (Art.
>>>>>>> 21 Abs. 1 S. 2 GG) noch für sehr gut vertretbar.
>>>>>>>
>>>>>>> Meinungen? Kommentare? Kritik? Spontane Ideen?
>>>>>>>
>>>>>>> Grüße,
>>>>>>> Simon
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>>> --
>>> Schiedsgericht-Koordination mailing list
>>> Schiedsgericht-Koordination@lists.piratenpartei.de
>>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/schiedsgericht-koordination
>>>
>>
>>
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