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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte
  • Date: Fri, 15 Jan 2016 21:11:33 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Ey, du machst mir echt Arbeit ;) , bis ich meinen Ausweis gefunden habe:
11867; meinen Namen kennst du
Georg

"Vor einem LPT sollte man ohnehin zusehen, dass man die Verfahren, die
den entsprechenden LV betreffen, abschließt" setzt voraus, dass das
Gem.LSG das machen kann (Fristen, in denen geantwortet werden kann/muss,
Ladungsfristen) sollte überlegt sein, ev. verbleiben anhängige Verfahren
dort, die Richter (nur dafür) auch?


Am 15.01.2016 um 21:05 schrieb Simon Gauseweg:
> Das Phänomen haben wir aber bei einer Neuwahl des Gerichts im
> Zweifelsfalle auch. Eine "Herauslösung" des LSG aus einem GLSG kann
> letztlich nur bei einem LPT erfolgen. Vor einem LPT sollte man ohnehin
> zusehen, dass man die Verfahren, die den entsprechenden LV betreffen,
> abschließt. Zumal vor einem LPT ja "gewarnt" werden soll (in der
> Satzung stünde, dass die LVs das GLSG mind. 4 Wochen vorher von einem
> LPT in Kenntnis setzen sollen) und dann auch sehen kann, ob ein
> entspr. SÄA auf der TO steht. ;-)
>
> Also: Ja, könnte problematisch werden, aber es gibt a) Anreize dass
> das nicht passiert und b) ist der vergleichbare Fall bisher bei
> funktionierenden LSG meiner Kenntnis nach nicht aufgetreten…?
>
> Ansonsten:
> Die Struktur mit "nimmt seine eigenen Fälle mit raus" ist der Annahme
> geschuldet, dass die LVs volle Souveränität über "ihre"
> Schiedsgerichte behalten sollen. Die Struktur soll bottom-up aufgebaut
> sein, d.h. die untere Ebene soll sich im Zweifel ihre Struktur
> vollständig "zurückholen" können. Ich hoffe, dass das auch die
> Akzeptanz erhöht. ;)
>
> Grüße,
> Simon
>
> P.S.: Ich wäre auch erfreut, würde Ich für den SÄA Unterstützer
> erhalten. In einer Woche schließt das Antragsportal; bis dahin
> bräuchte Ich von potenziellen Unterstützern Name und Mitgliedsnummer,
> z.B. per Mail.
>
> Am 15.01.2016 um 19:02 schrieb Georg von Boroviczeny:
>>
>>
>>
>> -------- Weitergeleitete Nachricht --------
>> Betreff: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame
>> Schiedsgerichte
>> Datum: Fri, 15 Jan 2016 19:01:25 +0100
>> Von: Georg von Boroviczeny <pirat@von-boroviczeny.de>
>> An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
>>
>>
>>
>> Gerade das sehe ich etwas problematisch:
>> es entscheiden dann mitten im Verfahren völlig andere Richter....
>> bests
>> Georg
>>
>> Am 15.01.2016 um 18:59 schrieb Simon Gauseweg:
>>> Und zu Deiner Nachfrage, was pasiert, wenn ein LSG aus dem GLSG
>>> ausscheidet: § 3a Abs. 3 SGO (Entwurfsfassung) – es nimmt "seine"
>>> Fälle mit.
>>>
>>> Simon
>>>
>>> Am 15.01.2016 um 18:53 schrieb Georg von Boroviczeny:
>>>> Hier meine 2 ct. zur Überarbeitung (anhang)
>>>> bests
>>>> georg
>>>>
>>>> Am 15.01.2016 um 18:31 schrieb Simon Gauseweg:
>>>>> Aloha!
>>>>>
>>>>> Im Anhang ein Entwurf einer Satzungsänderung für ein gemeinsames
>>>>> Landesschiedsgericht (GLSG), nebst ein paar Bugfixes.
>>>>> Ich bitte um konstruktives Feedback.
>>>>>
>>>>> Grüße,
>>>>> Simon
>>>>>
>>>>> Am 07.12.2015 um 03:06 schrieb Simon Gauseweg:
>>>>>> Moin.
>>>>>>
>>>>>> Stefan Kalhorn aus MV hatte am 12.11.2015 u.a. vorgeschlagen:
>>>>>>> Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen
>>>>>>> wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein solches
>>>>>>> Gericht
>>>>>>> mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten Schiedsrichtern
>>>>>>> aus
>>>>>>> sechs
>>>>>>> Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.
>>>>>>
>>>>>> Ich will das mal transparent angehen. Zumindest in der Grobstruktur.
>>>>>> Wenn sich genug™ Menschen finden, um das Projekt tatsächlich
>>>>>> anzugehen,
>>>>>> können wir ja gerne kurzfristig ein Mumble anberaumen.
>>>>>>
>>>>>> Wenn wir das noch zum nächsten BPT einreichen wollen, sollte das
>>>>>> innerhalb eines Monats von heute an fertig sein – dann sind wir
>>>>>> meiner
>>>>>> Zählung nach noch innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem BPT 16.1.
>>>>>>
>>>>>>
>>>>>> Grundlegende Überlegungen:
>>>>>> Das zentrale Problem, das wir hier irgendwie lösen müssen, ist,
>>>>>> dass das
>>>>>> PartG gemeinsame Gerichte erst ab der Kreisstufe vorsieht:
>>>>>>
>>>>>> § 14 PartG (Auszug):
>>>>>>> Zur Schlichtung (…) sind zumindest bei der Partei und den
>>>>>>> Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu
>>>>>>> bilden.
>>>>>>> Für mehrere Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame
>>>>>>> Schiedsgerichte gebildet werden.
>>>>>>
>>>>>> Gemeinsame Gerichte mehrerer Landesverbände müssten also so
>>>>>> ausgestaltet
>>>>>> werden, dass die einzelnen Anteile der Länder im Zweifel auch als
>>>>>> eigene
>>>>>> Gerichte identifizierbar sind bzw. bleiben. Die Konstituierung muss
>>>>>> also
>>>>>> bottom-up statt top-down laufen, und das obwohl sie in der SGO (also
>>>>>> oberster Satzung) geregelt ist. Das wird nicht ganz einfach.
>>>>>>
>>>>>> Eine abschließende Lösung habe Ich nicht. Allerdings die folgenden,
>>>>>> eher
>>>>>> fragmentarischen Ideen:
>>>>>>
>>>>>> Eine Möglichkeit wäre, die LSG als Kammern in solchen
>>>>>> landesübergreifenden Schiedsgerichten zu erhalten. Also
>>>>>> gewissermaßen
>>>>>> "Landesübergreifendes Schiedsgericht NORD, Länderkammer SH,
>>>>>> Länderkammer
>>>>>> MV, etc.". Daneben dann gemischte Kammern oder gemeinsame Senate
>>>>>> oder
>>>>>> so.
>>>>>>
>>>>>> Eine andere Möglichkeit wäre ggf, dass wir die übergreifenden
>>>>>> Gerichte
>>>>>> optional machen und die Landesverbände jeweils die Kompetenz zur
>>>>>> "eigenen" Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig (per Parteitagsbeschluss
>>>>>> oder Satzung) "nach oben" abgeben. Das Stichwort für die Insider zu
>>>>>> dieser Konstruktion lautet glaube Ich "begrenzte
>>>>>> Einzelermächtigung".
>>>>>> ;-)
>>>>>>
>>>>>> Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass bei einer
>>>>>> gliederungsübergreifenden Lösung wichtig ist, dass die Gliederung
>>>>>> sich
>>>>>> die Jurisdiktion jederzeit irgendwie zurückholen kann, das
>>>>>> Schiedsgericht also prinzipiell immer "bei ihnen" eingerichtet ist,
>>>>>> weil
>>>>>> sie es "kontrollieren" können und es ihnen nicht "weggenommen" ist.
>>>>>> Wäre
>>>>>> eine recht weite Auslegung des § 14 IV PartG, die halte Ich aber
>>>>>> angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Parteienfreiheit
>>>>>> (Art.
>>>>>> 21 Abs. 1 S. 2 GG) noch für sehr gut vertretbar.
>>>>>>
>>>>>> Meinungen? Kommentare? Kritik? Spontane Ideen?
>>>>>>
>>>>>> Grüße,
>>>>>> Simon
>>>>>
>>>>>
>>>>
>>>>
>>>>
>>>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>


--

mit freundlichen Grüßen
Georg v. Boroviczeny





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