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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte


Chronologisch Thread 
  • From: Georg von Boroviczeny <georg@von-boroviczeny.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Fwd: Re: Gemeinsame Schiedsgerichte
  • Date: Fri, 15 Jan 2016 19:02:22 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>




-------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Gemeinsame Schiedsgerichte Datum: Fri, 15 Jan 2016 19:01:25 +0100 Von: Georg von Boroviczeny <pirat@von-boroviczeny.de> An: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Gerade das sehe ich etwas problematisch:
es entscheiden dann mitten im Verfahren völlig andere Richter....
bests
Georg

Am 15.01.2016 um 18:59 schrieb Simon Gauseweg:
> Und zu Deiner Nachfrage, was pasiert, wenn ein LSG aus dem GLSG
> ausscheidet: § 3a Abs. 3 SGO (Entwurfsfassung) – es nimmt "seine"
> Fälle mit.
>
> Simon
>
> Am 15.01.2016 um 18:53 schrieb Georg von Boroviczeny:
>> Hier meine 2 ct. zur Überarbeitung (anhang)
>> bests
>> georg
>>
>> Am 15.01.2016 um 18:31 schrieb Simon Gauseweg:
>>> Aloha!
>>>
>>> Im Anhang ein Entwurf einer Satzungsänderung für ein gemeinsames
>>> Landesschiedsgericht (GLSG), nebst ein paar Bugfixes.
>>> Ich bitte um konstruktives Feedback.
>>>
>>> Grüße,
>>> Simon
>>>
>>> Am 07.12.2015 um 03:06 schrieb Simon Gauseweg:
>>>> Moin.
>>>>
>>>> Stefan Kalhorn aus MV hatte am 12.11.2015 u.a. vorgeschlagen:
>>>>> Wir schaffen für die Landesverbände, die mitmachen
>>>>> wollen, ein gemeinsames Landesschiedsgericht. Ich halte ein solches
>>>>> Gericht
>>>>> mit zwei Kammern und sechs juristisch gebildeten Schiedsrichtern aus
>>>>> sechs
>>>>> Landesverbänden für effektiver als sechs Landesschiedsgerichte.
>>>>
>>>> Ich will das mal transparent angehen. Zumindest in der Grobstruktur.
>>>> Wenn sich genug™ Menschen finden, um das Projekt tatsächlich
>>>> anzugehen,
>>>> können wir ja gerne kurzfristig ein Mumble anberaumen.
>>>>
>>>> Wenn wir das noch zum nächsten BPT einreichen wollen, sollte das
>>>> innerhalb eines Monats von heute an fertig sein – dann sind wir meiner
>>>> Zählung nach noch innerhalb der 6-Wochen-Frist vor dem BPT 16.1.
>>>>
>>>>
>>>> Grundlegende Überlegungen:
>>>> Das zentrale Problem, das wir hier irgendwie lösen müssen, ist,
>>>> dass das
>>>> PartG gemeinsame Gerichte erst ab der Kreisstufe vorsieht:
>>>>
>>>> § 14 PartG (Auszug):
>>>>> Zur Schlichtung (…) sind zumindest bei der Partei und den
>>>>> Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu
>>>>> bilden.
>>>>> Für mehrere Gebietsverbände der Kreisstufe können gemeinsame
>>>>> Schiedsgerichte gebildet werden.
>>>>
>>>> Gemeinsame Gerichte mehrerer Landesverbände müssten also so
>>>> ausgestaltet
>>>> werden, dass die einzelnen Anteile der Länder im Zweifel auch als
>>>> eigene
>>>> Gerichte identifizierbar sind bzw. bleiben. Die Konstituierung muss
>>>> also
>>>> bottom-up statt top-down laufen, und das obwohl sie in der SGO (also
>>>> oberster Satzung) geregelt ist. Das wird nicht ganz einfach.
>>>>
>>>> Eine abschließende Lösung habe Ich nicht. Allerdings die folgenden,
>>>> eher
>>>> fragmentarischen Ideen:
>>>>
>>>> Eine Möglichkeit wäre, die LSG als Kammern in solchen
>>>> landesübergreifenden Schiedsgerichten zu erhalten. Also gewissermaßen
>>>> "Landesübergreifendes Schiedsgericht NORD, Länderkammer SH,
>>>> Länderkammer
>>>> MV, etc.". Daneben dann gemischte Kammern oder gemeinsame Senate oder
>>>> so.
>>>>
>>>> Eine andere Möglichkeit wäre ggf, dass wir die übergreifenden Gerichte
>>>> optional machen und die Landesverbände jeweils die Kompetenz zur
>>>> "eigenen" Schiedsgerichtsbarkeit freiwillig (per Parteitagsbeschluss
>>>> oder Satzung) "nach oben" abgeben. Das Stichwort für die Insider zu
>>>> dieser Konstruktion lautet glaube Ich "begrenzte Einzelermächtigung".
>>>> ;-)
>>>>
>>>> Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, dass bei einer
>>>> gliederungsübergreifenden Lösung wichtig ist, dass die Gliederung sich
>>>> die Jurisdiktion jederzeit irgendwie zurückholen kann, das
>>>> Schiedsgericht also prinzipiell immer "bei ihnen" eingerichtet ist,
>>>> weil
>>>> sie es "kontrollieren" können und es ihnen nicht "weggenommen" ist.
>>>> Wäre
>>>> eine recht weite Auslegung des § 14 IV PartG, die halte Ich aber
>>>> angesichts der verfassungsrechtlich geschützten Parteienfreiheit (Art.
>>>> 21 Abs. 1 S. 2 GG) noch für sehr gut vertretbar.
>>>>
>>>> Meinungen? Kommentare? Kritik? Spontane Ideen?
>>>>
>>>> Grüße,
>>>> Simon
>>>
>>>
>>
>>
>>
>>






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