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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte

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Subject: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte


Chronological Thread 
  • From: Christian Benad <christian.benad@piraten-thueringen.de>
  • To: "Schiedsgericht-Koordination" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte
  • Date: Fri, 10 Jun 2011 05:25:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am Donnerstag, 9. Juni 2011, 13:00:57 schrieb Bastian:
> Moin.
>
> Ein paar Dinge fallen mir auch den ersten Blick auf:
>
> ###
> Also vertrauliche Sachen per E-Mail versenden ohne PGP, geht nicht. Wer ein
> E-Mail-Client installieren kann, kann auch PGP installieren; notfalls
> hilft der AG-Technik oder der wissende Pirat. Widrigenfalls muss die
> Hardcopy per Post versendet werden.

Das vertrauliche Sachen nicht auf einer Postkarte oder unverschlüsselten E-
Mail und damit per Klartext versendet werden können, ist klar. Daher mein
Hnweis, dass der Punkt 2 noch verändert wird.


>
> "Jeder Antrag wird vom zuständigen Richter im Eingang bestätigt." hängt
> evtl. deshalb, weil eine Klage rein formal auch ein Antrag ist, deren
> Eingang magels Geschäftsstelle nur vom Vorsitzenden bestätigt werden kann.

Der LV Thüringen hat eine Geschäftsstelle, die eingehende Post bisher
zuverlässig an das Gericht bzw. die Richter zur Bearbeitung weitergeleitet
hat.

> Der Berichtersatter ist nicht für den Tenor zuständig? Ich dachte
> eigentlich, dass wäre dessen wichtigste Aufgabe, um die Anzahl der
> notwendigen Sitzungen zu reduzieren.

Warum sollte der Berichterstatter unbedingt für den Tenor verantwortlich
sein?
Eine derartige bindende Festegung betrachte ich bei dem bisherigen guten
Teamwork im LSG-TH als kontraproduktiv.

> Was mit noch fehlt, ist eine Regel, wer wie feststellt, dass die
> vorgeschaltete Schlichtung gescheitert ist.

§7 der SGO ist da doch schon sehr ausführlich.

> Und dann gibt es für mich noch das Problem, das 5er-Gerichte nicht auf
> 3er-Gerichte verkürzt werden können (ich lege zumindest §12(3) so aus.
> Denn dies würde bedeuten, dass eine Mehrheit von 2 Stimmen ausreicht. Ihr
> seid zwar nur zwei, aber ungültige Regeln können eine GO komplett
> unwirksam machen. ###

Wie Martin schon geschrieben hat. Das LSG-Th besteht aus 3 Richtern, wie es
die SGO zuerst vorsieht. Da die SGO auch fordert, dass in der GO die
Beschlussfähigkeit definiert wird, ist der Satz mit 3 Richtern so drin.

Gruß
Beni

--
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