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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Subject: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte


Chronological Thread 
  • From: Bastian <bastian@piratbb.de>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte
  • Date: Thu, 9 Jun 2011 13:00:57 +0200
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin.

Ein paar Dinge fallen mir auch den ersten Blick auf:

###
Also vertrauliche Sachen per E-Mail versenden ohne PGP, geht nicht. Wer ein
E-Mail-Client installieren kann, kann auch PGP installieren; notfalls hilft
der AG-Technik oder der wissende Pirat. Widrigenfalls muss die Hardcopy per
Post versendet werden.

"Jeder Antrag wird vom zuständigen Richter im Eingang bestätigt." hängt evtl.
deshalb, weil eine Klage rein formal auch ein Antrag ist, deren Eingang
magels Geschäftsstelle nur vom Vorsitzenden bestätigt werden kann.

Der Berichtersatter ist nicht für den Tenor zuständig? Ich dachte eigentlich,
dass wäre dessen wichtigste Aufgabe, um die Anzahl der notwendigen Sitzungen
zu reduzieren.

Was mit noch fehlt, ist eine Regel, wer wie feststellt, dass die
vorgeschaltete Schlichtung gescheitert ist.

Und dann gibt es für mich noch das Problem, das 5er-Gerichte nicht auf
3er-Gerichte verkürzt werden können (ich lege zumindest §12(3) so aus. Denn
dies würde bedeuten, dass eine Mehrheit von 2 Stimmen ausreicht. Ihr seid
zwar nur zwei, aber ungültige Regeln können eine GO komplett unwirksam machen.
###

Das sind nur freundlich gemeinte Anmerkungen - nicht dass dies wieder einer
in den falschen Hals bekommt.

Grüsse

Bastian

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> von Christian Benad
> Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2011 11:24
> Betreff: Re: [Schiedsgericht-koordination] GO für Schiedsgerichte
>
> Das LSG Thüringen hat inzwischen eine Arbeitsfassung für eine
> GO erstellt. Wir haben meiner Meinung nach alle geforderten
> Punkte aus der SGO geklärt, ohne dabei zu viele Festlegungen
> zu machen.
> Bei den Einreichungsmöglichkeiten von Anträgen sind wir sehr
> konservativ.
>
> Verändert wird auf alle Fälle der §1 (2). Da nicht alle
> Richter die Möglichkeit haben PGP zu nutzen. Eine
> Verschlüsselung an die E-Mailadresse des Gerichtes ist daher
> nicht sinnvoll, da so einzelne Richter von der Kommunikation
> ausgeschlossen wären.
>
> Ich hänge die aktuelle Arbeitfassung in dieser Mail an, als
> Anregung für andere Gerichte, bzw. das Treffen am Wochenende
> in Köln an.
> Für Anregungen und Fehlerkorrekturen sind wir natürlich
> dankbar. Die Nächste Besprechung des LSG-TH ist zum Freitag geplant.
>
> Grüße
> Christian
>
> -----------------------
>
> '''Geschäftsordnung des Landesschiedsgerichts der Piraten Thüringen'''
>
> = § 1 Kommunikation =
>
> (1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in
> Papierform an die Postadresse des Landesverbandes
> (Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen, Postfach
> 800426, 99030 Erfurt) oder in dringenden Fällen via Fax an
> 0361-6606879 gestellt werden.
>
> (2) Beweismittel können auch in einer verschlüsselten und
> signierten E-Mail über die E-Mailadresse
> schiedsgericht@piraten-thueringen.de (PGP-Key
> 0x?????????) an das Schiedsgericht übermittelt werden.
> Dokumente können als PDF übergeben werden.
>
> (3) Jeder Antrag wird vom zuständigen Richter im Eingang bestätigt.
>
> (4) Urteile und Beschlüsse werden mit der Unterschrift der Richter
> (Papierform) oder mit dem für die jeweilige Amtsperiode
> gültigen PGP-Key des Landesschiedsgerichtes unterzeichnet.
> Der Key ist von mindestens zwei Richtern bzw. Ersatzrichtern
> zu signieren.
>
> (5) Die Kommunikation der Richter des Landesschiedsgerichtes
> geschieht untereinander vorrangig via E-Mail.
>
> = § 2 Aktenzeichen und Verfahren =
>
> (1) Aktenzeichen des Landesschiedsgerichtes werden nach der
> Nomenklatur "LSG- TH-''Laufnummer''/''zweistelliges Jahr''" vergeben.
>
> (2) Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur
> "''Aktenzeichen''- Protokoll-''Laufnummer''_''Datum nach
> ISO-Norm 8601''".
>
> (3) Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines
> Verfahrens enthält das Aktenzeichen im Betreff.
>
> (4) Die Aufgaben des vorsitzenden Richters oder des für das
> Verfahren bestimmten Berichterstatters sind:
> * Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
> * Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens
> * Erarbeitung Kurzzusammenfassung der Anträge
>
> = § 3 Sitzungen =
>
> (1) Zu Verhandlungen und Anhörungen wird mit der in § 14 Abs.
> 5 SGO festgelegten Frist eingeladen.
>
> (2) Der vorsitzende Richter oder der für das Verfahren
> bestimmte Berichterstatter eröffnet zum geladenen Termin die
> Sitzung des Gerichtes und stellt die Anwesenden fest. Er ruft
> die Verfahrensbeteiligten und geladenen Zeugen zu ihren
> Erklärungen auf.
>
> (3) Fernmündliche Sitzungen können im Einvernehmen aller
> Parteien via Mumble durchgeführt werden. Das Gericht legt in
> der Einladung den Server und den Raum fest.
>
> (4) Interne Sitzungen des Gerichtes werden bei Bedarf per
> E-Mail zwischen den Richtern vereinbart. Hierbei werden alle
> Richter und Ersatzrichter mit einbezogen.
>
> (5) Die Beschlussfähigkeit des Gerichtes ist mit drei
> Richtern gegeben.
>
> (6) Die Verfahren werden auf Papier dokumentiert. Eine
> anonymisierte Version des Urteils ist im Wiki des
> Bundesverbandes und des LV Thüringen zu veröffentlichen.
>
> (7) Die Gerichtsdokumentation wird vom Vorsitzenden Richter
> verwahrt und ist gegen unbefugte Einsicht zu sichern.
>
> (8) Die persönlichen Arbeitskopien der Prozessakten der
> Richter sind durch die Richter selbst gegen unbefugte
> Einsicht zu sichern.




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