Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ostwestfalen-lippe - Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema


Chronologisch Thread 
  • From: Woelk <woelk AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: "ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de" <ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema
  • Date: Wed, 18 Apr 2012 13:58:20 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Ahoi zusammen,

diese EU Richtlinie gründet auf der EU Wasserrahmenrichtlinie, im Gegensatz zu
letzgenannter wurde diese 1991 erstellt und nicht wieder wie die WRL in den
letzten Jahren überarbeitet. Beide Richtlinien sind für die EU erschaffen
worden, das heißt auch für Länder in denen mit Abwasser anders als in
Deutschland umgegangen wird. Leider allerding nehmen einige verwirrte
Verwaltungsköpfe diese Richtlinie und wollen noch schärfere Maßnahmen daraus
ableiten. Genau dies muss verhindert werden. Übertriebene Anwendung darf nicht
stattfinden. Und genau dahin geht auch der Antrag. Schutz des Grundwassers ja,
dort wo sinnvoll. Aber mit Sinn und Verstand. Kanäle die eingebrochen sind,
sind
wiederherzustellen, aber nicht Känäle mit minimalen Rissen.
Ich sehe wie Heiko keine Hintertür. §61 und §61a in der jetzigen Form sind
abzulehnen.

Gruß
Christian


Heiko Dross <heiko.dross AT googlemail.com> hat am 18. April 2012 um 11:34
geschrieben:

> On 18.04.2012 10:58, Richard (NRW) wrote:
> =?9bed3a7b-8404-4eb6-bb1f-6e647c7da8a6 Ist das so richtig zu verstehen das
> der
> Antrag zur Ablehnung zur Dichtigkeitsprüfung nur eine Neuauflage fordert und
> nicht den Zwang zur Prüfung ablehnt? Wurde mir gerade heiß zugetragen. Dann
> würde ich sagen Ziel verfehlt. Ich nehme den Fallschirm und steige aus.
> =?9bed3a7b-8404-4eb6-bb1f-6e647c7da8a6-- Manchmal kann man bei Dir den
> eindruck haben, das Du es Dir gerne einfach machst, also nim den Fallschirm.
>
> Es gibt als Basis dazu eine ist eine EU Richtline:
>
>
>
> EU Richtlinie zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
>
> Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die
> Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie
> (91/271/EWG)
> [1], haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bestimmte
> Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem
> Abwasser
> und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen"
> in
> der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten.
> http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/abwasser_richtlinie.pdf
> <http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/abwasser_richtlinie.pdf>
>
> Diese muss natürlich umgesetzt werden, allerdings steht da nix von einem
> Zwang
> zur Prüfung für Privathaushalte, wie so oft ist man mal wieder weit über die
> Forderungen der EU Richtlinie hinausgegangen.
>
>
>




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang