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ostwestfalen-lippe - Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema


Chronologisch Thread 
  • From: "Richard (NRW)" <pirat AT mysticum.de>
  • To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [OWL] Dichtigkeitsprüfung - MRGM Thema
  • Date: Wed, 18 Apr 2012 12:06:05 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Die Hintertür ist ist die Gefahr das die Ausarbeitung und Regelung
anderen überlassen wird. So wollen die Grünen die Regelmentierung der
Wasserschutzbehörde gerne alleine überlassen. Die ja schon dadurch
aufgefallen sind, das sie die Pflicht zur Prüfung erst angebracht
haben. Und eine Richtlinie ist keine Gesetzes Vorlage. Da muss nix
erfüllt werden. Das ist ein Märchen.
Das steht auch im Pad zum Antrag drin.

Meine Position ist klar. Keinen Zwang zur Dichtigkeitsprüfung. Wenn
begründeter Verdacht besteht das im erhöhten maße das Grundwasser
beeinträchtigt wird, ist es klar das erst eine Prüfung erfolgen muss und
dann eventuel eine Behebung des Schadens.
Ich weiß nicht warum du immer wieder extreme Gegenposition zu meinen
Äußerungen beziehst. Ich habe manchmal das Gefühl du kommst vom Mars.
Oder denken die anderen auch so über mich? Würde das gerne schon mal
wissen. Man will ja auch mal wissen woran man ist.



Am 18.04.2012 11:53, schrieb Heiko Dross:
> Antragstext:
>
> Zum Schutz von Böden, Wasser und Oberfläche muss gewährleistet sein,
> dass Abwässer ordentlich entsorgt werden. Jedoch wurde die
> Dichtheitsprüfung, wie sie im Land durchgeführt werden soll, laut
> unabhängigen Gutachten abwassertechnisch und ökologisch falsch
> bewertet. Sie ist volkswirtschaftlich untragbar, in manchen Fällen
> existenzgefährdend und rechtlich bedenklich, wenn nicht gar
> rechtswidrig. Weiterhin haben diese Gutachten ergeben, dass die
> unterstellten Gefahren für unser Trinkwasser aus defekten privaten
> Abwasserleitungen vergleichbar gering sind und die zu erwartenden
> enormen Kosten bei den Bürgern dazu in keinem vernünftigen Verhältnis
> stehen. Des Weiteren besteht zusätzlich die Gefahr, dass die
> Dichtheitsprüfung selbst zu Rissen in den Rohren führt. Daher lehnt
> die Piratenpartei NRW die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des
> Landeswassergesetzes NRW in dieser Form ab und fordert eine neue
> Ausarbeitung.Notwendigkeiten, Risiken und Kosten müssen transparent
> und nachvollziehbar abgewogen werden.
>
> also ich weis nicht wo Du da noch wieder eine Hintertür finden
> möchtest, Notwendig ist die Erfüllung der EU Richtlinie, nicht mehr
> aber auch nicht weniger und zu der habe ich schon was
> geschrieben.<Ironie> Aber wenn du keine Position beziehen möchtest
> lass es einfach, es könnte ja auch sein das beim nächsten LPT ein
> Änderungsantrag kommt der genau das Gegenteil will.
> Das Risiko gibt es immer </Ironie>
>
> On 18.04.2012 11:40, Richard (NRW) wrote:
>> Moin Heiko
>>
>> Mit austeigen meine ich, das wenn wir uns über Umwege doch noch zu einer
>> Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung aussprechen würden (Wie Übrigens
>> die SPD und Grünen), das ich dieses Thema wie ein heißes Eisen meiden
>> würde.
>>
>> Also sollte da mal unsere Position klargestellt werden und nicht nur
>> Einzelmeinungen.
>>
>> Am 18.04.2012 11:34, schrieb Heiko Dross:
>>> On 18.04.2012 10:58, Richard (NRW) wrote:
>>>> Ist das so richtig zu verstehen das der Antrag zur Ablehnung zur
>>>> Dichtigkeitsprüfung nur eine Neuauflage fordert und nicht den Zwang zur
>>>> Prüfung ablehnt?
>>>>
>>>> Wurde mir gerade heiß zugetragen. Dann würde ich sagen Ziel verfehlt.
>>>> Ich nehme den Fallschirm und steige aus.
>>> Manchmal kann man bei Dir den eindruck haben, das Du es Dir gerne
>>> einfach machst, also nim den Fallschirm.
>>>
>>> Es gibt als Basis dazu eine ist eine EU Richtline:
>>>
>>>
>>> EU Richtlinie zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
>>>
>>> Mit der "Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die
>>> Behandlung von kommunalem Abwasser", der sog. Abwasserrichtlinie
>>> (91/271/EWG) [1], haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet,
>>> bestimmte Anforderungen an das "Sammeln, Behandeln und Einleiten von
>>> kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser
>>> bestimmter Industriebranchen" in der Europäischen Gemeinschaft
>>> einzuhalten.
>>> http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/abwasser_richtlinie.pdf
>>>
>>>
>>> Diese muss natürlich umgesetzt werden, allerdings steht da nix von
>>> einem Zwang zur Prüfung für Privathaushalte, wie so oft ist man mal
>>> wieder weit über die Forderungen der EU Richtlinie hinausgegangen.
>>>
>>>
>>>
>>>
>>>
>
>
>

--
Gruß Richard
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