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nrw-pg-struktur - Re: [NRW PG Struktur] Orga-Vorschlag

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Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list

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Re: [NRW PG Struktur] Orga-Vorschlag


Chronologisch Thread 

Am 25.05.2010 um 10:17 schrieb ryana1970 AT gmx.de:
> kleine Frage am Rande: Wie soll das denn jetzt lt. PG Satzung gehandhabt
> werden: Sollen Crews Geld haben oder nicht?

Hallo Birgit,
aus der PG Satzung möchten wir die Strukturdiskussion nicht ohne die
Diskussion in der PG Struktur lösen. Deswegen haben wir den Status Quo so
angepasst, dass er rechtlich sauber läuft.

Hier einmal per copy & paste aus dem Protokoll vom Sonntag der betreffende
Punkt, der die Crewfinanzen in Zukunft regeln soll.

Titel: Veto Recht des Vorstandes bei Crewausgaben

• Beantragte Änderung
• Fasse §4 FO wie folgt neu:
(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den
Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen an den
finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit,
ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder
der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht
ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die Crew, AG oder PG die
Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung
einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Vorstand nicht
verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.



• Begründung:
• Der Vorstand muss im vorhinein eine Ausgabe anprangern
können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung
sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da
Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten
geführt hat.
• Ist:
• §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden
eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto.
Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.

• §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über
Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten
Rechenschaftsbericht benötigen.

• §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe
verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er
hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen


• Soll:
• §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen,
übermitteln sie den Antrag zusammen mit dem maximalen Budgetvorstellungen an
den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche
Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen
Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder das Budget der
Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach kann die Crew,
AG oder PG die Ausgabe tätigen. Anfallende Belege sind gemäß der
Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist
der Vorstand nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.

• §4(2): - nicht mehr vorhanden -

• §4(3): - nicht mehr vorhanden -

bis die Tage

Jörg



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