nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list
Listenarchiv
- From: Johannes Ammon <j.ammon AT dr-ammon.de>
- To: The_Shadow <the_shadow AT piratenpartei-nrw.de>, nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de, nrw-info AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???
- Date: Thu, 02 Aug 2012 12:51:01 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
- List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>
Am 02.08.12 12:31, schrieb The_Shadow:
Könnt ihr eure Diskussion bitte auf der NRW Liste weiterführen!Ok.
Da findet ihr auch mehr Mitspieler.
Für alle, die es bis hierher nicht mitgelesen haben: Von verschiedenen Leuten wird die Diskussion um die Beschneidung teils sehr emotional unter dem Aspekt geführt, dass wehrlose Kinder vor dem schädigenden Einfluss der Religion geschützt werden müssen.
Ich schlage vor, zuerst zu klären, worin die Schädigung der Kinder eigentlich besteht, bevor man zu Verboten schreitet. Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, die Statements der medizinischen Fachgesellschaften für Kinderheilkunde, die sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben, durchzuschauen.
Hier wird die Zirkumzision nicht als Gefahr für die Menschheit, sondern als medizinischer Eingriff mit Nutzen und Risiken beschrieben. Weil sich Nutzen nd Risiken nach heutiger Kenntnis etwa die Waage halten, wird eine routinemäßige Beschneidung aller neugeborener Knaben aus hygienischen Gründen nicht (mehr) empfohlen. Andererseits lässt sich aus diesen Ergebnissen auch kein Verbot einer sachgerecht durchgeführten Zirkumzision ableiten.
Es gibt dazu eine LQFB-Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4048.html
Schöne Grüße, Johannes
Johannes Ammon <j.ammon AT dr-ammon.de> hat am 2. August 2012 um 12:12
geschrieben:
Du scheinst medizinischen Sachverstand nicht besonders ernst zu nehmen,The Shadow
und wohl die angegebene Literatur auch nicht zu anzuschauen. Kein Arzt
wird ernsthaft behaupten, dass irgendein Eingriff risikolos ist.
In den von mir genannten Artikeln ging es darum, ob die gesundheitlichen
Vorteile (!) einer Zirkumzision die Risiken überwiegen. Das Ergebnis
war, dass Nutzen und Risiken sich etwa die Waage halten. Deshalb gibt es
keine allgemeine Empfehlung, alle neugeborenen Knaben zu beschneiden.
Andererseits kann man aus ärztlicher Sicht daraus auch kein Verbot einer
sachgerecht durchgeführten Zirkumzision begründen.
Wie Du das mit religiös motiviertem Mord in einen Topf werfen kannst,
verstehe ich nicht.
Es sei denn, es geht gar nicht primär um Beschneidung, sondern um
Religion. Und die Beschneidung ist nur der willkommene Aufhänger.
Dann wird allerdings emotional geführte Diskussion verständlich.
Gruß, Johannes
Am 02.08.12 11:40, schrieb norbert.pruemen:
Eine Operation birgt immer ein Risiko. Wenn hier mediznische LiteraturDu scheinst medizinischen Sachverstand nicht besonders ernst zu nehmen, und
angeführt wird, die beschreibt das kein bleibender körperlicher
Schaden entsteht, so mag das für die meisten Fälle stimmen in denen
die Operation einen guten Verlauf nimmt. Das es aber auch anders sein
kann wird kein Mediziner abstreiten. Auch in dem Fall in dem es in dem
Urteil ging, wurde das Kind ja bekanntlich einige Tage später als
Folge der Operation in die Notaunahme eines Krankenhauses gebracht.
Ja, und ich bin auch der Meinung das den Eltern der Wunsch
verwehrt wird. Es gibt auch Eltern, die den Wunsch zur Zwangsheirat
ihrer Tochter haben, oder Eltern die der Meinung sind das die Kinder
Kopftuch oder Burka tragen müssen Und im Schlimmsten Fall, dass durch
einen Mord die Ehre der Familie wieder hergestellt werden kann und
viele Dinge mehr. Das sind auch nur Wünsche der Eltern die religiös
motiviert sind.
Grüße,
Norbert
-----Ursprüngliche Nachricht-----
*Von:* Johannes Ammon [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
*Gesendet:* Donnerstag, 2. August 2012 08:04
*An:* norbert.pruemen AT gmx.de; nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
*Betreff:* Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse
Menschenrechtsverletzung???
Am 01.08.12 19:27, schrieb norbert.pruemen:
Aber nicht aus religiösen Gründen ! Aus medizinischer Sicht oderEs sind nicht die Kirchen, die ihre Kinder beschneiden lassen
aus hygienischer Sicht ... alles kein Problem, aber nicht weil es
eine Kirche gibt, die dies so will !
Religion, bzw. Kirche und Staat, sind aus gutem Grund in
deutschland komplett getrennt.
wollen, sondern die Eltern. Willst Du deren Wunsch ablehnen, nur
weil es ein religiös motivierter Wunsch ist?
Wenn man einen körperlichen Schaden für das Kind verhindern würde,
könnte ich ein Verbot der rituellen Beschneidung verstehen.
Deshalb habe ich in der Grundlagenliteratur nachgelesen, welche
Gefährdung denn überhaupt besteht.
Da sich aber ein körperlicher Schaden nicht begründen lässt, hat
für mich die ganze Beschneidungsdebatte einen stark antireligiösen
Unterton. Und dabei bin ich nicht mit im Boot. Und auch für eine
liberal denkende Partei scheint mir das - nun, zumindest inkonsistent.
Im übrigen geht aus der Darstellung eine bisher eindeutigeDie politische Diskussion geht in diese Richtung. Die medizinische
Meinung hervor die eine religiöse Beschneidung nicht tolleriert.
Fachliteratur nicht.
Gruß, Johannes
-----Ursprüngliche Nachricht-----
*Von:* Johannes Ammon [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
*Gesendet:* Mittwoch, 1. August 2012 18:52
*An:* norbert.pruemen AT gmx.de;
nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
*Betreff:* Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse
Menschenrechtsverletzung???
Bitte klärt erst mal die Sachlage, bevor ein "Sturmlauf"
erfolgt. Nach Meinung der medizinischen Fachliteratur sind
die medizinischen Vor- und Nachteile der Zirkumzision so
ausgeglichen, dass (anders als früher) die Beschneidung als
medizinische Prophylaxemaßnahme nicht mehr empfohlen wird,
aber auch Eltern, die das wünschen, nicht von einer
Beschneidung ageraten wird.
Eine ausführlichere Darstellung gibt es hier:
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4048.html
Gruß, Johannes
Am 01.08.12 18:44, schrieb norbert.pruemen:
Ahoi,
hiergegen sollte dringend, auf allen Ebenen, ein "Sturmlauf"
erfolgen.
Auch über die Pateistrukturen sollte den Landesverbänden und
dem Bundesvorstand zugearbeitet werden, damit diese schnell
innerhab der Fraktionen und Ausschüsse an einem Schutz der
Grundrechte mitarbeiten können. Auch wenn die
Religionsfreiheit genauso in der Verfassung garantiert ist,
kann es m.E. nicht sein, das der Eingriff in die Körperliche
Unversehrtheit eines unmündigen, schutzbedürftigen Menschen,
aus religiösen Gründen das höherwertige Recht darstellt.
Insofern müsste eine Wichtung der in der Verfassung
garantierten Grundrechte, zumindest in dem Fall erfolgen.
Im Zuge der Gleichbehandlung werden anschließend andere
religiöse Vereinigungen, die auch anerkannte Kirchen sind,
versuchen ihre jeweiligen Glaubensbekenntnisse durchzusetzen.
Als Beispiel, es gibt aber sicherlich noch viele mehr:
- Quäker - tolleranz der aktiven Sterbehilfe (Muß nicht
begativ sein, sollte aber wenn aus humanitären und nicht aus
religiösen Gründen in erwägung gezogen werden)
- Mormonen - propagieren die Vielehe, Mehrfachheirat
- Islam - Stellt aus religiösen Gründen den Ehrenmord unter
geringerer Strafe
piratige Grüße,
Norbert (ex Grefrather)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
*Von:* nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de]*Im
Auftrag von *haraldbuhl AT online.de
*Gesendet:* Mittwoch, 1. August 2012 00:50
*An:* Viersen Mailingliste
*Betreff:* [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse
Menschenrechtsverletzung???
http://www.heise.de/tp/artikel/37/37363/1.html
wohl die angegebene Literatur auch nicht zu anzuschauen. Kein Arzt wird
ernsthaft behaupten, dass irgendein Eingriff risikolos ist.
In den von mir genannten Artikeln ging es darum, ob die gesundheitlichen
Vorteile (!) einer Zirkumzision die Risiken überwiegen. Das Ergebnis war, dass
Nutzen und Risiken sich etwa die Waage halten. Deshalb gibt es keine
allgemeine Empfehlung, alle neugeborenen Knaben zu beschneiden. Andererseits
kann man aus ärztlicher Sicht daraus auch kein Verbot einer sachgerecht
durchgeführten Zirkumzision begründen.
Wie Du das mit religiös motiviertem Mord in einen Topf werfen kannst, verstehe
ich nicht.
Es sei denn, es geht gar nicht primär um Beschneidung, sondern um Religion.
Und die Beschneidung ist nur der willkommene Aufhänger.
Dann wird allerdings emotional geführte Diskussion verständlich.
Gruß, Johannes
Am 02.08.12 11:40, schrieb norbert.pruemen:
Eine Operation birgt immer ein Risiko. Wenn hier mediznische Literatur--
angeführt wird, die beschreibt das kein bleibender körperlicher Schaden
entsteht, so mag das für die meisten Fälle stimmen in denen die Operation
einen guten Verlauf nimmt. Das es aber auch anders sein kann wird kein
Mediziner abstreiten. Auch in dem Fall in dem es in dem Urteil ging, wurde
das Kind ja bekanntlich einige Tage später als Folge der Operation in die
Notaunahme eines Krankenhauses gebracht.
Ja, und ich bin auch der Meinung das den Eltern der Wunsch verwehrt
wird. Es gibt auch Eltern, die den Wunsch zur Zwangsheirat ihrer Tochter
haben, oder Eltern die der Meinung sind das die Kinder Kopftuch oder Burka
tragen müssen Und im Schlimmsten Fall, dass durch einen Mord die Ehre der
Familie wieder hergestellt werden kann und viele Dinge mehr. Das sind auch
nur Wünsche der Eltern die religiös motiviert sind.
Grüße,
Norbert
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Johannes Ammon [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. August 2012 08:04
An: norbert.pruemen AT gmx.de;
nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse
Menschenrechtsverletzung???
Am 01.08.12 19:27, schrieb norbert.pruemen:
> > >
> >> > > Aber nicht aus religiösen Gründen ! Aus
> > > medizinischer Sicht oder aus hygienischer Sicht ...
> > > alles kein Problem, aber nicht weil es eine Kirche gibt,
> > > die dies so will !
Religion, bzw. Kirche und Staat, sind aus gutem Grund inEs sind nicht die Kirchen, die ihre Kinder beschneiden lassen
deutschland komplett getrennt.
> >
wollen, sondern die Eltern. Willst Du deren Wunsch ablehnen, nur weil es
ein religiös motivierter Wunsch ist?
Wenn man einen körperlichen Schaden für das Kind verhindern würde,
könnte ich ein Verbot der rituellen Beschneidung verstehen. Deshalb habe
ich in der Grundlagenliteratur nachgelesen, welche Gefährdung denn
überhaupt besteht.
Da sich aber ein körperlicher Schaden nicht begründen lässt, hat
für mich die ganze Beschneidungsdebatte einen stark antireligiösen
Unterton. Und dabei bin ich nicht mit im Boot. Und auch für eine liberal
denkende Partei scheint mir das - nun, zumindest inkonsistent.
> > > Im übrigen geht aus der Darstellung eine
> > > bisher eindeutige Meinung hervor die eine religiöse
> > > Beschneidung nicht tolleriert.
> > Die politische Diskussion geht in diese Richtung.Gruß, Johannes
> > Die medizinische Fachliteratur nicht.
> > > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > > > Von: Johannes Ammon>
> > > > [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
Gesendet: Mittwoch, 1. August 2012 18:52> >
An: norbert.pruemen AT gmx.de;
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Betreff: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse
Menschenrechtsverletzung???
Bitte klärt erst mal die Sachlage, bevor ein
"Sturmlauf" erfolgt. Nach Meinung der medizinischen Fachliteratur sind
die medizinischen Vor- und Nachteile der Zirkumzision so ausgeglichen,
dass (anders als früher) die Beschneidung als medizinische
Prophylaxemaßnahme nicht mehr empfohlen wird, aber auch Eltern, die
das wünschen, nicht von einer Beschneidung ageraten wird.
Eine ausführlichere Darstellung gibt es hier:
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4048.html
Gruß, Johannes
Am 01.08.12 18:44, schrieb norbert.pruemen:
> > > > > Ahoi,
hiergegen sollte dringend, auf allen Ebenen, ein> > >
"Sturmlauf" erfolgen.
Auch über die Pateistrukturen sollte den
Landesverbänden und dem Bundesvorstand zugearbeitet werden, damit
diese schnell innerhab der Fraktionen und Ausschüsse an einem Schutz
der Grundrechte mitarbeiten können. Auch wenn die Religionsfreiheit
genauso in der Verfassung garantiert ist, kann es m.E. nicht sein,
das der Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit eines unmündigen,
schutzbedürftigen Menschen, aus religiösen Gründen das höherwertige
Recht darstellt. Insofern müsste eine Wichtung der in der Verfassung
garantierten Grundrechte, zumindest in dem Fall erfolgen.
Im Zuge der Gleichbehandlung werden anschließend
andere religiöse Vereinigungen, die auch anerkannte Kirchen sind,
versuchen ihre jeweiligen Glaubensbekenntnisse durchzusetzen.
Als Beispiel, es gibt aber sicherlich noch viele
mehr:
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Gesendet: Mittwoch, 1. August 2012 00:50
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