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nrw-kreis-viersen - Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???

nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???


Chronologisch Thread 
  • From: "norbert.pruemen" <norbert.pruemen AT gmx.de>
  • To: "Johannes Ammon" <j.ammon AT dr-ammon.de>, <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???
  • Date: Thu, 2 Aug 2012 11:40:47 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>


Eine Operation birgt immer ein Risiko. Wenn hier mediznische Literatur angeführt wird, die beschreibt das kein bleibender körperlicher Schaden entsteht, so mag das für die meisten Fälle stimmen in denen die Operation einen guten Verlauf nimmt. Das es aber auch anders sein kann wird kein Mediziner abstreiten. Auch in dem Fall in dem es in dem Urteil ging, wurde das Kind ja bekanntlich einige Tage später als Folge der Operation in die Notaunahme eines Krankenhauses gebracht.
 
Ja, und ich bin auch der Meinung das den Eltern der Wunsch verwehrt wird. Es gibt auch Eltern, die den Wunsch zur Zwangsheirat ihrer Tochter haben, oder Eltern die der Meinung sind das die Kinder Kopftuch oder Burka tragen müssen Und im Schlimmsten Fall, dass durch einen Mord die Ehre der Familie wieder hergestellt werden kann und viele Dinge mehr. Das sind auch nur Wünsche der Eltern die religiös motiviert sind.
 
Grüße,
Norbert 
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Johannes Ammon [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. August 2012 08:04
An: norbert.pruemen AT gmx.de; nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???

Am 01.08.12 19:27, schrieb norbert.pruemen:

Aber nicht aus religiösen Gründen ! Aus medizinischer Sicht oder aus hygienischer Sicht ... alles kein Problem, aber nicht weil es eine Kirche gibt, die dies so will !
Religion, bzw. Kirche und Staat, sind aus gutem Grund in deutschland komplett getrennt.
 
Es sind nicht die Kirchen, die ihre Kinder beschneiden lassen wollen, sondern die Eltern. Willst Du deren Wunsch ablehnen, nur weil es ein religiös motivierter Wunsch ist?
Wenn man einen körperlichen Schaden für das Kind verhindern würde, könnte ich ein Verbot der rituellen Beschneidung verstehen. Deshalb habe ich in der Grundlagenliteratur nachgelesen, welche Gefährdung denn überhaupt besteht.
Da sich aber ein körperlicher Schaden nicht begründen lässt, hat für mich die ganze Beschneidungsdebatte einen stark antireligiösen Unterton. Und dabei bin ich nicht mit im Boot. Und auch für eine liberal denkende Partei scheint mir das - nun, zumindest inkonsistent.

Im übrigen geht aus der Darstellung eine bisher eindeutige Meinung hervor die eine religiöse Beschneidung nicht tolleriert.

Die politische Diskussion geht in diese Richtung. Die medizinische Fachliteratur nicht.

Gruß, Johannes

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Johannes Ammon [mailto:j.ammon AT dr-ammon.de]
Gesendet: Mittwoch, 1. August 2012 18:52
An: norbert.pruemen AT gmx.de; nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???

Bitte klärt erst mal die Sachlage, bevor ein "Sturmlauf" erfolgt. Nach Meinung der medizinischen Fachliteratur sind die medizinischen Vor- und Nachteile der Zirkumzision so ausgeglichen, dass (anders als früher) die Beschneidung als medizinische Prophylaxemaßnahme nicht mehr empfohlen wird, aber auch Eltern, die das wünschen, nicht von einer Beschneidung ageraten wird.

Eine ausführlichere Darstellung gibt es hier: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4048.html

Gruß, Johannes

Am 01.08.12 18:44, schrieb norbert.pruemen:
Ahoi,
 
hiergegen sollte dringend, auf allen Ebenen, ein "Sturmlauf" erfolgen.
Auch über die Pateistrukturen sollte den Landesverbänden und dem Bundesvorstand zugearbeitet werden, damit diese schnell innerhab der Fraktionen und Ausschüsse an einem Schutz der Grundrechte mitarbeiten können. Auch wenn die Religionsfreiheit genauso in der Verfassung garantiert ist, kann es m.E. nicht sein, das der Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit eines unmündigen, schutzbedürftigen Menschen, aus religiösen Gründen das höherwertige Recht darstellt. Insofern müsste eine Wichtung der in der Verfassung garantierten Grundrechte, zumindest in dem Fall erfolgen.
 
Im Zuge der Gleichbehandlung werden anschließend andere religiöse Vereinigungen, die auch anerkannte Kirchen sind, versuchen ihre jeweiligen Glaubensbekenntnisse durchzusetzen.
Als Beispiel, es gibt aber sicherlich noch viele mehr:
- Quäker - tolleranz der aktiven Sterbehilfe (Muß nicht begativ sein, sollte aber wenn aus humanitären und nicht aus religiösen Gründen in erwägung gezogen werden)
- Mormonen - propagieren die Vielehe, Mehrfachheirat
- Islam - Stellt aus religiösen Gründen den Ehrenmord unter geringerer Strafe
 
piratige Grüße,
Norbert (ex Grefrather)
 
 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de]Im Auftrag von haraldbuhl AT online.de
Gesendet: Mittwoch, 1. August 2012 00:50
An: Viersen Mailingliste
Betreff: [NRW-Kreis-Viersen] Religiöse Menschenrechtsverletzung???

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37363/1.html









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