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nrw-kreis-viersen - Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012


Chronologisch Thread 
  • From: "Emanuel Mitromaras" <Emanuel-Mitromaras AT Piratenpartei-Kempen.de>
  • To: <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012
  • Date: Sun, 29 Apr 2012 01:17:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>

http://www.kempen.de/C125757C00438AF1/html/B4986C640B60B6EDC12575CF003CBFE4?OpenDocument&nocache=1&p0=q=Sondernutzungssatzung;ksite=C125757C00438AF1/html/B4986C640B60B6EDC12575CF003CBFE4;kfield=0

Da findest du die Satzung der Stadt Kempen!

Hier die Texte der Genehmigungen von Ordnungsamtsleiter an mich!


Sehr geehrter Herr Mitromaras,

wie gerade telefonisch besprochen, wird ergänzend noch folgender Infostand
genehmigt:

- Sonntag, 06.05.2012, 11.00 - 20.00 Uhr, Ecke Burgstraße / Thomasstraße vor
dem Kulturforum, alternativ Ecke Franziskanerstraße / Tiefstraße

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Eckerleben
Ordnungsamt

Stadt Kempen
Ordnungsamt
Neustr. 32
47906 Kempen

Tel.: 02152 / 917-244
Fax: 02152 / 917-374

Internet: http://www.kempen.de
mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de




Sehr geehrter Herr Mitromaras,

wie soeben telefonisch besprochen, genehmige ich Ihnen die folgenden
Infostände der Piratenpartei:

- Freitag, 27.04.2012, 8.00 - 14.00 Uhr, Buttermarkt Höhe Podest gegenüber
Service-Stelle
- Samstag, 28.04.2012,10.00 - 18.00 Uhr, Ecke Engerstraße, Judenstraße,
Kirchstraße
- Samstag, 05.05.2012, 11.00 - 22.00 Uhr, Ecke Engerstraße, Umstraße,
Studentenacker

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Eckerleben
Ordnungsamt

Stadt Kempen
Ordnungsamt
Neustr. 32
47906 Kempen

Tel.: 02152 / 917-244
Fax: 02152 / 917-374

Internet: http://www.kempen.de
mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de



Sehr geehrter Herr Mitromaras,

wie soeben telefonisch besprochen, erteile ich Ihnen hiermit die Genehmigung
für einen Info-Stand am 29.03.2012, 15.00 bis 21.00 Uhr, auf dem Buttermarkt
im Bereich des Georgsbrunnens. Der Info-Stand hat eine Größe von max. 3 x 3 m
und ist entsprechend Ihrem Antrag vom 21.03.2012 ausgestattet. Es ist darauf
zu achten, dass die Rettungswege freigehalten werden und keine verkehrlichen
Beeinträchtigungen für Fußgänger, Radfahrer bzw. den Lieferverkehr entstehen.
Es dürfen keine Lautsprecherdurchsagen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Eckerleben
Ordnungsamt

Stadt Kempen
Ordnungsamt
Neustr. 32
47906 Kempen

Tel.: 02152 / 917-244
Fax: 02152 / 917-374

Internet: http://www.kempen.de
mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de



Sehr geehrter Herr Mitromaras,

zu Ihrem unten stehenden Antrag auf Durchführung von Wahlwerbung anläßlich
der Landtagswahl am 13.05.2012 kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

1. Wahlplakatierung
Wahlwerbung mittels Plakatierungen ist nach der Sondernutzungssatzung der
Stadt Kempen für die Dauer des Wahlkampfes erlaubnisfrei. Dennoch sind einige
Regelungen zu beachten, die im anhängenden Merkblatt zusammengefasst sind:

Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach geltender Rechtsprechung die Anzahl
der Wahlplakate im Hinblick auf die Chancengleichheit der Parteien auf das
für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendige und angemessene
Maß zu beschränken ist. Insoweit sollte eine Anzahl von 25 - 30 Plakaten im
gesamten Stadtgebiet von Ihnen nicht überschritten werden.

2. Info-Stände
Das Aufstellen von Info-Ständen zur Wahlwerbung ist nach der
Sondernutzungssatzung erlaubnispflichtig. Ein entsprechender Antrag ist
rechtzeitig unter Angabe von Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei
mir zu beantragen. Auch hier ist auf die gestufte Chancengleichheit für
andere Parteien hinzuweisen, weshalb ein pauschal auf das gesamte Stadtgebiet
mit wechselnden Orten und Zeiten bezogener Antrag nicht genehmigt werden
kann, Auch der hilfsweise gestellte Antrag ist zu weitgehend, da nicht eine
Partei sämtliche Markttage in allen Stadtteilen sowie alle Tage des
Altstadtfestes für sich beanspruchen kann. Ich bitte daher, eine angemessene
Anzahl von Terminen (ca. 10) mit den gewünschten Standorten zu benennen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich eine Sondernutzungserlaubnis nur
auf öffentliche Flächen beziehen kann. Da es sich bei den von Ihnen genannten
Standorten z.T. um Flächen im Privateigentum handelt, z.B. das Grundstück
Hessenring 25 (E-Center) sowie der Zugang zum Arbeitsamt und Jobcenter, kann
ich Ihnen hierfür keine Erlaubnis erteilen.

3. Lautsprecherwerbung
Für die Lautsprecherwerbung ist ebenfalls eine Sondernutzungsgenehmigung
erforderlich. Nach § 10 des Landesimmissionsschutzgesetzes dürfen Geräte, die
der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen, nur in solcher Lautstärke
benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Zudem sind in einem ministeriellen Erlass zur Lautsprecher- und Plakatwerbung
aus Anlass von Wahlen vom 08.08.2003 folgende Regelungen getroffen:
- Lautsprecherwerbung darf nur während der letzten 4 Wochen vor der Wahl
außer am Wahltag selbst durchgeführt werden
- Sie darf nicht zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen und muss
insbesondere auf verkehrsreichen Straßen sowie an Verkehrsknotenpunkten
unterbleiben. Sie ist ferner unzulässig in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr
und in Wohngebieten auch während der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr
- Zur Verringerung der Lärmbelästigung sind Musikstücke zwischen den
einzelnen Durchsgen so kurz wie nöglich zu halten.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, benötige ich konkrete
Angaben bezüglich der Zeiträume, Örtlichkeiten wie auch der Art der
beabsichtigten Lautsprecherwerbung. Der von Ihnen pauschal beantragte Umfang
(im ganzen Stadtgebiet, zeitgleich mit Infoständen und Plakatierungsaktionen,
jeden Sonntag von 09.00 bsi 20.00 Uhr) reicht hierfür nicht aus und stellt
auch in jedem Fall eine erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen nach
dem Landesimmissionsschutzgesetz dar, weshalb dies abzulehnen wäre.

4. Verteilung von Flyern
Das Verteilen von Handzetteln -insbesondere zu nicht gewerblichen Zwecken-
stellt keine Sondernutzung dar. Es gehört somit zum Allgemeingebrauch und ist
erlaubnisfrei möglich. Allerdings weise ich auch hier darauf hin, dass dies
nur für öffentliche Flächen gilt, so befindet sich z.B. der Schulhof des
Berufskollegs im Eigentum des Kreises Viersen.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Eckerleben
Ordnungsamt

Stadt Kempen
Ordnungsamt
Neustr. 32
47906 Kempen

Tel.: 02152 / 917-244
Fax: 02152 / 917-374

Internet: http://www.kempen.de
mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de




-----Original Message-----
From: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
Emanuel Mitromaras
Sent: Saturday, April 28, 2012 9:38 PM
To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

Hallo Piraten Kreis Viersen!

Vorgeschichte:

Ich hatte am 19.03.2012 mündlich und an 21.03.2012 schriftlich eine
umfängliche Genehmigung für Infostände für das ganze Stadtgebiet Kempen und
Hilfs- und Ersatzweise einzelne Termine und Orte benannt unter anderem auch
für den 28.04.2012 von 8-13 Uhr bei Tchibo beantragt.
Mit E-Mail vom 30.03.2012 hatte mir der Amtsleiter von Ordnungsamt Kempen
mehre Punkte mitgeteilt, die wir Piraten einhalten müssen, unter Punkt 2
(Info Stände) seiner E-Mail steht, Das Aufstellen von Info-Ständen zur
Wahlwerbung ist nach der Sondernutzungssatzung erlaubnispflichtig.
Nach der mir hier vorliegen Satzung der Stadt Kempen ist in der Tat davon
auszugehen, dass eine Erlaubnis für einen Infostand in Kempen von Ordnungsamt
zu erteilen ist.
Am 26.04.2012 habe ich mit dem Ordnungsamtleiter telefoniert um für Samstag,
den 28.04.2012 eine Genehmigung zu bekommen, vor Tchibo, wie oben beantragt.
Darauf teilte dieser mir mit, dass der Platz bei Tchibo an diesen Tag schon
durch die Partei die Linke belegt wäre und wiederholte, dass das Ordnungsamt
nicht unbedingt 2 Parteien mit einen Infostand neben einander haben möchte
und fragte mich, ob ich dann unseren Infostand Ecke Engerstraße, Judenstraße,
Kirchstraße machen möchte, wozu ich dann zustimmte, aber mit der bitte die
Zeit von 10.00 – 18.00 Uhr in der Genehmigung einzutragen. Die Genehmigung
von Ordnungsamt ist dann kurze Zeit später so bei mir per E-Mail eingegangen.
Anmerkung: Ich war innerlich nicht davon berauscht das die Partei die Linke
bei Tchibo den Platz bekommen hat, obwohl ich diesen als Erster beantragt
hatte.

Heutiger Tag:

Gegen 11.00 Uhr waren wir, Pirat Huk, ein Sympatisant und ich am genehmigten
Standpunkt eingetroffen und mussten feststellen, dass dort die Partei die
Grünen sich aufgestellt hat und mit ca. 8 Mann, Tisch und 2 Werbefahnen Ihre
Infoflyer und Luftballons verteilen und bei Tchibo die Linken das Gleiche
machten.
Ich bin dann freundlich auf einen grünen Herrn zugegangen und habe freundlich
gefragt, ob diese für den Standpunkt eine Genehmigung haben, dieser meinte
dann, sie könnten doch vor Wahlen überall einen Stand machen, ohne
Genehmigung. Worauf ich sagte, dass dies wohl nach Aussage des Ordnungsamtes
nicht stimmen könne, wo er dann drauf sagte dass dann wohl eine Genehmigung
vorläge, die Frau Monika Schütz-Madré (?) dann haben würde. Ich bat ihn dann
zur Klärung uns die Genehmigung vorzulegen und er wollte sie schicken.
Wir haben daraufhin einige Meter daneben unseren Stand aufgebaut. Als nach 10
Minuten Frau Monika Schütz-Madré (?) immer noch nicht erschienen war, sind
wir noch einmal vorstellig geworden und wollten Frau Monika Schütz-Madré (?)
sprechen.
Erbost wandte sie sich von einem Wählergespräch zu uns und meinte, sie hätten
seit 13 Jahren ihre Stände immer dort und hätten noch nie eine Genehmigung
gehabt, heute stünden sie bis 13 Uhr dort und sie würden auch nicht vorher
weggehen.
Daraufhin bin ich zur Servicestelle der Stadt Kempen und bat jemanden des
Bereitschaftsdienstes des Ordnungsamtes heraus zu rufen. Am Telefon konnte
ich mit dem Mitarbeiter des Notdienstes sprechen, der mir mitteilte, es sei
für Infostände keine Genehmigung erforderlich. Ein Mitarbeiter des
Ordnungsamtes sollte in spätestens einer halben Stunde zur Klärung anrücken.
Wie wir erwartet hatten, wurde es 13 Uhr, die Grünen beendeten Ihren Stand,
wenige Minuten später erschien ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Klärung
der Angelegenheit. Nach seiner Auffassung war nun doch eine Genehmigung
erforderlich. Der Mitarbeiter sprach Pirat Huk an, da ich mit Markus im
Gespräch am Telefon war und nicht mitbekommen hatte, dass dies der
Ordnungsamtsmitarbeiter war.
Pirat Huk teilte dem Ordnungshüter mit, dass die Grünen ihren Stand abgebaut
hätten, sich daher kein aktueller Handlungsbedarf mehr ergäbe. Der Mann vom
Ordnungsamt verschwand dann wieder, ohne dass ich ihn gesprochen hatte.

Aufkommende Fragen:

Ist die mir vorliegende Satzung aktuell und anwendbar oder ist tatsächlich
keine Genehmigung erforderlich?

Ist es tatsächlich so, dass die etablierten Stadtratsparteien keine
Genehmigungen brauchen, die Piraten und vermutlich die Linken aber wohl?

War das Ordnungsamt rein zufällig erst nach 13 Uhr zur Stelle und wollte sich
auch nicht der Frage der Grünen stellen, weshalb diese 13 Jahre ohne
Genehmigung da stehen konnten, was sich decken würde mit der Erstaussage am
Telefon?

In der Frage Plakate scheint es ja ähnlich, wir dürfen 25-30 Plakate hängen,
die anderen unbegrenzt…

Unser heutiger, wie gestriger Infostand war trotzdem sehr gefragt!!! WIR
BRAUCHEN ABER DRINGEND THEMEN FLYER UND KAPERBRIEFE DIE BLAUEN ALLGEMEIN
FLYER DER PIRATEN STILLEN NICHT DIE FRAGEN DER INTERESSIERTEN MENSCHEN!!!!!

LG
Manu
P.s.
Man müsste mal ein CDU Stand aufsuchen und nach den Genehmigung fragen und
sehen ob diese eine haben oder auch nicht! ;-)

-----Original Message-----
From: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
The_Shadow AT gmx.de
Sent: Saturday, April 28, 2012 12:55 PM
To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Subject: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

Ahoi,

heute war in Viersen zum ersten Mal richtig was los.

Infostand SPD, direkt daneben FDP, am Extrablatt die IG Metall, an der
Sparkasse die Grünen.

Einmal rauf und einmal runter und meine Flyer waren weg.

In Kempen war es besonders offenbar besonders unangenehm:

Manu hatte seinen Infostand wegen des "Sondernutzungsrechts" extra genehmigen
lassen, an der genehmigten Stelle hatten aber die Grünen schon aufgebaut,
ohne Genehmigung. Dabei beriefen die Grünen sich auf das "Gewohnheitsrecht,
da sie seit 13 Jahren dort ihren Stand haben. Der Stand wurde erst planmäßig
um 13:00 Uhr abgebaut.

Das Ordnungsamt Kempen erklärte hierzu im Nachhinein, dass die Grünen hier
durchaus im Recht wären, da eine Standgenehmigung nicht erforderlich sei!!!

Bitte an alle:

Ist jetzt eine PM fällig, mit welchen Formulierungen, oder wollen wir mit
Leserbriefen Druck machen?

Klar zum Entern
The Shadow

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https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-kreis-viersen


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