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nrw-kreis-viersen - Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list

Listenarchiv

Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012


Chronologisch Thread 
  • From: "Emanuel Mitromaras" <Emanuel-Mitromaras AT Piratenpartei-Kempen.de>
  • To: <manfredo-willich AT arcor.de>, <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012
  • Date: Sun, 29 Apr 2012 03:41:40 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
  • List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>

Guten Morgen Manfred
Das sehe ich aber anders, wie Du selber schreibst, ist das unter § 4 Nr. C
zu gewerblichen Zwecken erlaubnisfrei!
Ist die Partei die Grünen gewerblich oder politisch Tätig? ;-)

Nach § 2 (Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen) stellt sich mir nur eine
Frage, ob wir als Partei mit Werbung aus Anlas von Wahlen über den
Gemeingebrauch hinaus handeln oder nicht? Wenn ja da müssen alle Parteien
eine Erlaubnis haben (dann haben die Grünen eine Ordnungswidrigkeit begangen
und das schon 13 Jahre), wenn nein dann hat das Ordnungsamt etwas von uns
verlangt, was garnicht erforderlich ist und uns falsch informiert.

Es sei noch darauf hingewiesen, das unter § 11 Abs. 1 aufgeführt ist, das
für politische Zwecke keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Schade
das dies auch nur das einzige ist in Zusammenhang politisch.
Lange rede kurzer Sinn... ich werde das Ordnungsamt um schriftliche
Stellungnahme bitten!
LG
Manu

-----Original Message-----
From: manfredo-willich AT arcor.de [mailto:manfredo-willich AT arcor.de]
Sent: Sunday, April 29, 2012 2:52 AM
To: emanuel-mitromaras AT piratenpartei-kempen.de
Subject: Aw: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

Guten Morgen Manu
Wie schon mitgeteilt ich bin kein Jurist, auch wen mein Lehrer Dr.Jura
war:-) Leider stelle ich fest, das in der gültigen Fassung der Satzung
.....(verlinkte der Pdf Satzung) eine explizite Auflistung eines
parteilichen Infostandes NICHT verzeichnet sind. Jedoch unter dem § 4 der
entsprechenden Satzung (Erlaubnisfreie Sondernutzung) ist unter
c) das Aufstellen von bis zu 2 Tischen mit einer Oberfläche von zusammen
nicht mehr als 3 qm und bis zu 8 Stühlen zu gewerblichen Zwecken,
,-festzustellen sein!
Insbesondere fällt mir auf,
i) Wahlplakate für die Dauer des Wahlkampfes. - /somit ist parteiliches
Handeln in der Satzung jedoch bedacht.

Was nun leider widersprüchlich ist, ist der emailversendete Textlaut der von
Herrn... vom Ordnungsamt an dich.
welcher unter 2. Info-Stände

Das Aufstellen von Info-Ständen zur Wahlwerbung ist nach der
Sondernutzungssatzung erlaubnispflichtig. Ein entsprechender Antrag ist
rechtzeitig unter Angabe von Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung
bei mir zu beantragen. Auch hier ist auf die gestufte Chancengleichheit für
andere Parteien hinzuweisen, weshalb ein pauschal auf das gesamte
Stadtgebiet mit wechselnden Orten und Zeiten bezogener Antrag nicht
genehmigt werden kann, Auch der hilfsweise gestellte Antrag ist zu
weitgehend, da nicht eine Partei sämtliche Markttage in allen Stadtteilen
sowie alle Tage des Altstadtfestes für sich beanspruchen kann. Ich bitte
daher, eine angemessene Anzahl von Terminen (ca. 10) mit den gewünschten
Standorten zu benennen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich eine Sondernutzungserlaubnis nur
auf öffentliche Flächen beziehen kann. Da es sich bei den von Ihnen
genannten Standorten z.T. um Flächen im Privateigentum handelt, z.B. das
Grundstück Hessenring 25 (E-Center) sowie der Zugang zum Arbeitsamt und
Jobcenter, kann ich Ihnen hierfür keine Erlaubnis erteilen.

Leider hast du einen Infostand beantragt welcher die Masse 3X3m beansprucht
dieser Antrag hätte laut § 5 der Satzung schriftlich 2 Wochen
vorher..........

Jetzt kommt aber der Knaller! Die Grünen haben wenn ich es richtig aus
deinem Text entnehme mit einem Tisch dort gestanden. Wenn dieser unter 3qm
Oberfläche ist brauchen sie auch keine
Genehmigung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das war wohl nix gute Nacht Gruß Manfred








----- Original Nachricht ----
Von: Emanuel Mitromaras <Emanuel-Mitromaras AT Piratenpartei-Kempen.de>
An: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Datum: 29.04.2012 01:17
Betreff: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012

>
http://www.kempen.de/C125757C00438AF1/html/B4986C640B60B6EDC12575CF003CBFE4?
> OpenDocument&nocache=1&p0=q=Sondernutzungssatzung;ksite=C125757C00438A
> F1/html /B4986C640B60B6EDC12575CF003CBFE4;kfield=0
>
> Da findest du die Satzung der Stadt Kempen!
>
> Hier die Texte der Genehmigungen von Ordnungsamtsleiter an mich!
>
>
> Sehr geehrter Herr Mitromaras,
>
> wie gerade telefonisch besprochen, wird ergänzend noch folgender
> Infostand
> genehmigt:
>
> - Sonntag, 06.05.2012, 11.00 - 20.00 Uhr, Ecke Burgstraße /
> Thomasstraße vor dem Kulturforum, alternativ Ecke Franziskanerstraße /
> Tiefstraße
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Ulrich Eckerleben
> Ordnungsamt
>
> Stadt Kempen
> Ordnungsamt
> Neustr. 32
> 47906 Kempen
>
> Tel.: 02152 / 917-244
> Fax: 02152 / 917-374
>
> Internet: http://www.kempen.de
> mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de
>
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Mitromaras,
>
> wie soeben telefonisch besprochen, genehmige ich Ihnen die folgenden
> Infostände der Piratenpartei:
>
> - Freitag, 27.04.2012, 8.00 - 14.00 Uhr, Buttermarkt Höhe Podest
> gegenüber Service-Stelle
> - Samstag, 28.04.2012,10.00 - 18.00 Uhr, Ecke Engerstraße,
> Judenstraße, Kirchstraße
> - Samstag, 05.05.2012, 11.00 - 22.00 Uhr, Ecke Engerstraße, Umstraße,
> Studentenacker
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ulrich Eckerleben
> Ordnungsamt
>
> Stadt Kempen
> Ordnungsamt
> Neustr. 32
> 47906 Kempen
>
> Tel.: 02152 / 917-244
> Fax: 02152 / 917-374
>
> Internet: http://www.kempen.de
> mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Mitromaras,
>
> wie soeben telefonisch besprochen, erteile ich Ihnen hiermit die
> Genehmigung für einen Info-Stand am 29.03.2012, 15.00 bis 21.00 Uhr,
> auf dem Buttermarkt
>
> im Bereich des Georgsbrunnens. Der Info-Stand hat eine Größe von max.
> 3 x 3 m und ist entsprechend Ihrem Antrag vom 21.03.2012 ausgestattet.
> Es ist darauf zu achten, dass die Rettungswege freigehalten werden und
> keine verkehrlichen Beeinträchtigungen für Fußgänger, Radfahrer bzw.
> den Lieferverkehr entstehen. Es dürfen keine Lautsprecherdurchsagen
erfolgen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ulrich Eckerleben
> Ordnungsamt
>
> Stadt Kempen
> Ordnungsamt
> Neustr. 32
> 47906 Kempen
>
> Tel.: 02152 / 917-244
> Fax: 02152 / 917-374
>
> Internet: http://www.kempen.de
> mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de
>
>
>
> Sehr geehrter Herr Mitromaras,
>
> zu Ihrem unten stehenden Antrag auf Durchführung von Wahlwerbung
> anläßlich der Landtagswahl am 13.05.2012 kann ich Ihnen folgendes
mitteilen:
>
> 1. Wahlplakatierung
> Wahlwerbung mittels Plakatierungen ist nach der Sondernutzungssatzung
> der Stadt Kempen für die Dauer des Wahlkampfes erlaubnisfrei. Dennoch
> sind einige Regelungen zu beachten, die im anhängenden Merkblatt
> zusammengefasst
> sind:
>
> Ergänzend weise ich darauf hin, dass nach geltender Rechtsprechung die
> Anzahl der Wahlplakate im Hinblick auf die Chancengleichheit der
> Parteien auf das für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei
> notwendige und angemessene Maß zu beschränken ist. Insoweit sollte
> eine Anzahl von 25 - 30 Plakaten im gesamten Stadtgebiet von Ihnen nicht
überschritten werden.
>
> 2. Info-Stände
> Das Aufstellen von Info-Ständen zur Wahlwerbung ist nach der
> Sondernutzungssatzung erlaubnispflichtig. Ein entsprechender Antrag
> ist rechtzeitig unter Angabe von Ort, Art, Umfang und Dauer der
> Sondernutzung bei mir zu beantragen. Auch hier ist auf die gestufte
> Chancengleichheit für andere Parteien hinzuweisen, weshalb ein
> pauschal auf das gesamte Stadtgebiet mit wechselnden Orten und Zeiten
> bezogener Antrag nicht genehmigt werden kann, Auch der hilfsweise
> gestellte Antrag ist zu weitgehend, da nicht eine Partei sämtliche
> Markttage in allen Stadtteilen sowie alle Tage des Altstadtfestes für
> sich beanspruchen kann. Ich bitte daher, eine angemessene Anzahl von
> Terminen (ca. 10) mit den gewünschten Standorten zu benennen.
> Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich eine
> Sondernutzungserlaubnis nur auf öffentliche Flächen beziehen kann. Da
> es sich bei den von Ihnen genannten Standorten z.T. um Flächen im
> Privateigentum handelt, z.B. das Grundstück Hessenring 25 (E-Center)
> sowie der Zugang zum Arbeitsamt und Jobcenter, kann ich Ihnen hierfür
keine Erlaubnis erteilen.
>
> 3. Lautsprecherwerbung
> Für die Lautsprecherwerbung ist ebenfalls eine
> Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Nach § 10 des
> Landesimmissionsschutzgesetzes dürfen Geräte, die der Schallerzeugung
> oder Schallwiedergabe dienen, nur in solcher Lautstärke benutzt
> werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
> Zudem sind in einem ministeriellen Erlass zur
> Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen vom 08.08.2003
> folgende Regelungen getroffen:
> - Lautsprecherwerbung darf nur während der letzten 4 Wochen vor der
> Wahl außer am Wahltag selbst durchgeführt werden
> - Sie darf nicht zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen und muss
> insbesondere auf verkehrsreichen Straßen sowie an Verkehrsknotenpunkten
> unterbleiben. Sie ist ferner unzulässig in der Zeit von 22.00 bis
> 07.00 Uhr und in Wohngebieten auch während der Zeit von 13.00 bis
> 15.00 Uhr
> - Zur Verringerung der Lärmbelästigung sind Musikstücke zwischen den
> einzelnen Durchsgen so kurz wie nöglich zu halten.
> Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, benötige ich
> konkrete Angaben bezüglich der Zeiträume, Örtlichkeiten wie auch der
> Art der beabsichtigten Lautsprecherwerbung. Der von Ihnen pauschal
> beantragte Umfang (im ganzen Stadtgebiet, zeitgleich mit Infoständen
> und Plakatierungsaktionen, jeden Sonntag von 09.00 bsi 20.00 Uhr)
> reicht hierfür nicht aus und stellt auch in jedem Fall eine erhebliche
> Belästigung unbeteiligter Personen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz
dar, weshalb
> dies abzulehnen wäre.
>
> 4. Verteilung von Flyern
> Das Verteilen von Handzetteln -insbesondere zu nicht gewerblichen
> Zwecken- stellt keine Sondernutzung dar. Es gehört somit zum
> Allgemeingebrauch und ist erlaubnisfrei möglich. Allerdings weise ich
> auch hier darauf hin, dass dies nur für öffentliche Flächen gilt, so
> befindet sich z.B. der Schulhof des Berufskollegs im Eigentum des Kreises
Viersen.
>
> Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ulrich Eckerleben
> Ordnungsamt
>
> Stadt Kempen
> Ordnungsamt
> Neustr. 32
> 47906 Kempen
>
> Tel.: 02152 / 917-244
> Fax: 02152 / 917-374
>
> Internet: http://www.kempen.de
> mailto: ulrich.eckerleben AT kempen.de
>
>
>
>
> -----Original Message-----
> From: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
> Emanuel Mitromaras
> Sent: Saturday, April 28, 2012 9:38 PM
> To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
> Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012
>
> Hallo Piraten Kreis Viersen!
>
> Vorgeschichte:
>
> Ich hatte am 19.03.2012 mündlich und an 21.03.2012 schriftlich eine
> umfängliche Genehmigung für Infostände für das ganze Stadtgebiet
> Kempen und
> Hilfs- und Ersatzweise einzelne Termine und Orte benannt unter anderem
> auch für den 28.04.2012 von 8-13 Uhr bei Tchibo beantragt.
> Mit E-Mail vom 30.03.2012 hatte mir der Amtsleiter von Ordnungsamt
> Kempen mehre Punkte mitgeteilt, die wir Piraten einhalten müssen,
> unter Punkt 2 (Info Stände) seiner E-Mail steht, Das Aufstellen von
> Info-Ständen zur Wahlwerbung ist nach der Sondernutzungssatzung
erlaubnispflichtig.
> Nach der mir hier vorliegen Satzung der Stadt Kempen ist in der Tat
> davon auszugehen, dass eine Erlaubnis für einen Infostand in Kempen
> von Ordnungsamt zu erteilen ist.
> Am 26.04.2012 habe ich mit dem Ordnungsamtleiter telefoniert um für
> Samstag, den 28.04.2012 eine Genehmigung zu bekommen, vor Tchibo, wie oben
beantragt.
> Darauf teilte dieser mir mit, dass der Platz bei Tchibo an diesen Tag
> schon durch die Partei die Linke belegt wäre und wiederholte, dass das
> Ordnungsamt nicht unbedingt 2 Parteien mit einen Infostand neben
> einander haben möchte und fragte mich, ob ich dann unseren Infostand
> Ecke Engerstraße, Judenstraße, Kirchstraße machen möchte, wozu ich
> dann zustimmte, aber mit der bitte die Zeit von 10.00 ? 18.00 Uhr in
> der Genehmigung einzutragen. Die Genehmigung von Ordnungsamt ist dann
> kurze Zeit später so bei mir per E-Mail eingegangen.
> Anmerkung: Ich war innerlich nicht davon berauscht das die Partei die
> Linke bei Tchibo den Platz bekommen hat, obwohl ich diesen als Erster
> beantragt hatte.
>
> Heutiger Tag:
>
> Gegen 11.00 Uhr waren wir, Pirat Huk, ein Sympatisant und ich am
> genehmigten Standpunkt eingetroffen und mussten feststellen, dass dort
> die Partei die Grünen sich aufgestellt hat und mit ca. 8 Mann, Tisch
> und 2 Werbefahnen Ihre Infoflyer und Luftballons verteilen und bei
> Tchibo die Linken das Gleiche machten.
> Ich bin dann freundlich auf einen grünen Herrn zugegangen und habe
> freundlich gefragt, ob diese für den Standpunkt eine Genehmigung
> haben, dieser meinte dann, sie könnten doch vor Wahlen überall einen
> Stand machen, ohne Genehmigung. Worauf ich sagte, dass dies wohl nach
> Aussage des Ordnungsamtes nicht stimmen könne, wo er dann drauf sagte
> dass dann wohl eine Genehmigung vorläge, die Frau Monika Schütz-Madré (?)
dann haben würde.
> Ich bat ihn dann zur Klärung uns die Genehmigung vorzulegen und er
> wollte sie schicken.
> Wir haben daraufhin einige Meter daneben unseren Stand aufgebaut. Als
> nach 10 Minuten Frau Monika Schütz-Madré (?) immer noch nicht
> erschienen war, sind wir noch einmal vorstellig geworden und wollten
> Frau Monika Schütz-Madré (?) sprechen.
> Erbost wandte sie sich von einem Wählergespräch zu uns und meinte, sie
> hätten seit 13 Jahren ihre Stände immer dort und hätten noch nie eine
> Genehmigung gehabt, heute stünden sie bis 13 Uhr dort und sie würden
> auch nicht vorher weggehen.
> Daraufhin bin ich zur Servicestelle der Stadt Kempen und bat jemanden
> des Bereitschaftsdienstes des Ordnungsamtes heraus zu rufen. Am
> Telefon konnte ich mit dem Mitarbeiter des Notdienstes sprechen, der
> mir mitteilte, es sei für Infostände keine Genehmigung erforderlich.
> Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollte in spätestens einer halben Stunde
zur Klärung anrücken.
> Wie wir erwartet hatten, wurde es 13 Uhr, die Grünen beendeten Ihren
> Stand, wenige Minuten später erschien ein Mitarbeiter des
> Ordnungsamtes zur Klärung der Angelegenheit. Nach seiner Auffassung
> war nun doch eine Genehmigung erforderlich. Der Mitarbeiter sprach
> Pirat Huk an, da ich mit Markus im Gespräch am Telefon war und nicht
> mitbekommen hatte, dass dies der Ordnungsamtsmitarbeiter war.
> Pirat Huk teilte dem Ordnungshüter mit, dass die Grünen ihren Stand
> abgebaut hätten, sich daher kein aktueller Handlungsbedarf mehr
> ergäbe. Der Mann vom Ordnungsamt verschwand dann wieder, ohne dass ich ihn
gesprochen hatte.
>
> Aufkommende Fragen:
>
> Ist die mir vorliegende Satzung aktuell und anwendbar oder ist
> tatsächlich keine Genehmigung erforderlich?
>
> Ist es tatsächlich so, dass die etablierten Stadtratsparteien keine
> Genehmigungen brauchen, die Piraten und vermutlich die Linken aber wohl?
>
> War das Ordnungsamt rein zufällig erst nach 13 Uhr zur Stelle und
> wollte sich auch nicht der Frage der Grünen stellen, weshalb diese 13
> Jahre ohne Genehmigung da stehen konnten, was sich decken würde mit
> der Erstaussage am Telefon?
>
> In der Frage Plakate scheint es ja ähnlich, wir dürfen 25-30 Plakate
> hängen, die anderen unbegrenzt?
>
> Unser heutiger, wie gestriger Infostand war trotzdem sehr gefragt!!! WIR
> BRAUCHEN ABER DRINGEND THEMEN FLYER UND KAPERBRIEFE DIE BLAUEN
ALLGEMEIN
> FLYER DER PIRATEN STILLEN NICHT DIE FRAGEN DER INTERESSIERTEN
MENSCHEN!!!!!
>
> LG
> Manu
> P.s.
> Man müsste mal ein CDU Stand aufsuchen und nach den Genehmigung fragen
> und sehen ob diese eine haben oder auch nicht! ;-)
>
> -----Original Message-----
> From: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
> [mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
> The_Shadow AT gmx.de
> Sent: Saturday, April 28, 2012 12:55 PM
> To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
> Subject: [NRW-Kreis-Viersen] Wahlkampf 2012
>
> Ahoi,
>
> heute war in Viersen zum ersten Mal richtig was los.
>
> Infostand SPD, direkt daneben FDP, am Extrablatt die IG Metall, an der
> Sparkasse die Grünen.
>
> Einmal rauf und einmal runter und meine Flyer waren weg.
>
> In Kempen war es besonders offenbar besonders unangenehm:
>
> Manu hatte seinen Infostand wegen des "Sondernutzungsrechts" extra
> genehmigen lassen, an der genehmigten Stelle hatten aber die Grünen
> schon aufgebaut, ohne Genehmigung. Dabei beriefen die Grünen sich auf
> das "Gewohnheitsrecht, da sie seit 13 Jahren dort ihren Stand haben.
> Der Stand wurde erst planmäßig um 13:00 Uhr abgebaut.
>
> Das Ordnungsamt Kempen erklärte hierzu im Nachhinein, dass die Grünen
> hier durchaus im Recht wären, da eine Standgenehmigung nicht erforderlich
sei!!!
>
> Bitte an alle:
>
> Ist jetzt eine PM fällig, mit welchen Formulierungen, oder wollen wir
> mit Leserbriefen Druck machen?
>
> Klar zum Entern
> The Shadow
>
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> NRW-Kreis-Viersen mailing list
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Manfred Cremers alias grandepatate





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