nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-kreis-viersen mailing list
Listenarchiv
- From: "Emanuel Mitromaras" <Emanuel-Mitromaras AT Piratenpartei-Kempen.de>
- To: <nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [NRW-Kreis-Viersen] Genehmigung- Sondernutzung öffentlicher Raum
- Date: Sun, 29 Apr 2012 10:07:34 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-viersen>
- List-id: <nrw-kreis-viersen.lists.piratenpartei.de>
Hallo Manfred
Auch ihr müsste ich dir leider Widersprechen und weise Dich auf
§ 37 VwVfG (Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes) Abs. 1 und 2 hin!
Nach Abs. 2 Kann ein Verwaltungsakt schriftlich, elektronisch, mündlich oder
in andere Weise erlassen werden. (Formfreiheit) Ein mündlicher Verwaltungsakt
ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes
Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein
elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich
zu bestätigen, § 3 a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
LG
Manu
-----Original Message-----
From: nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-kreis-viersen-bounces AT lists.piratenpartei.de] On Behalf Of
manfredo-willich AT arcor.de
Sent: Sunday, April 29, 2012 12:48 AM
To: nrw-kreis-viersen AT lists.piratenpartei.de
Subject: [NRW-Kreis-Viersen] Genehmigung- Sondernutzung öffentlicher Raum
Hallo, habe mir Manu`s Schilderung mal durchgearbeitet! Eine Genemigung hat
eine Gültigkeit in der Regel nur, wenn diese Genemigung in schriftlicher Form
auf einem Dokument postalisch zugesendet wird, jedoch besteht die Möglichkeit
diese als Vorabgenehmigung um der Bürokratie ein kleinen Fortschritt zu
gewähren diese als Fax bzw als PDF zu versenden. Eine formlose email als
Genemigung halte ich hier im Zweifelsfalle leider nicht für rechtskräftig.
bzw gegenstreitig als beweislastige anzusehen (Aber wo kein Kläger da kein
Richter) Im weiteren kenne ich die Satzung der Stadt Kempen nicht, falls man
behauptet im Wahlkampf dulden wir die parteilichen Infostände so wird es
schwierig sein, gegenteiliges zu beweisen. Darum auch die Frage am Anfang ob
die Erteilte Genehmigung in Dokumentenform und sogar Zweckmässig begründet
ist . Im Beispiel : Hiermit erteile ich ihnen der"Piratenpartei" am Sa den
28.04.2012 von 10-19 den öffentlichen Raum, im Bereich von Strasse Platz
Nr.123 oder Ecke Blablabla Für Informationen und Kundgebungszwecke zu nutzen
(Bitte beachten sie dabei, verkehrstechnische.... und ... zu beachten)
Wenn kein Dienstsiegel und Stempel drauf ist (schon ...)darum auch die Fax
bzw PDF Version..
Jetzt ist der Tag sowiso gelaufen, dennoch würde ich nochmalig nachhaken um
die Rechtslage eindeutig festzustellen könnte mir vorstellen, das soetwas für
die Zukunft nützlich sein wird. die nächsten Wahlen sind irgendwann mal
Kommunalwahlen und dann geht es auch mal um nen Stadtrat und Bürgermeister,
;-) dies jetzt juristisch auszureizen wird uns wohl kaum Vorteile bringen.
Aber irgendwann, (der Elefant vergisst nicht, treten wir zurück (meine in
diesem Falle drauf) Zurücktreten sollen dann die Befangenen...
Aber ich bin ja kein Jurist sondern nur ...Gruss Manfred.
Manfred Cremers alias grandepatate
--
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- [NRW-Kreis-Viersen] Genehmigung- Sondernutzung öffentlicher Raum, manfredo-willich, 29.04.2012
- Re: [NRW-Kreis-Viersen] Genehmigung- Sondernutzung öffentlicher Raum, Emanuel Mitromaras, 29.04.2012
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