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nrw-kreis-recklinghausen - Re: [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

Listenarchiv

Re: [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Nohn <stefan.nohn AT buchvertrieb-nohn.de>
  • To: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kreis-RE] stimmberechtigte/ (kommunalpolitisch) aktive Piratinnen
  • Date: Wed, 23 Oct 2013 20:19:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>

OK, auch wenn ich das nach der Bundessatzung her nicht nachvollziehen kann. Aufgestellt werden fänd ich demnach auch richtig, nur das Stimmrecht seh ich nicht. Ich akzeptiere da aber mal die Meinung des Bundesgensek.



Am 23.10.2013 18:01, schrieb corax:
Ahoi Stefan,

ich hab jetzt weiter gefragt.
Und gerade ne mail vom Bundesgensek Sven @hilope Schomacker bekommen.

Der Bezahlstatus ist nur für die KMV wichtig.

Für die AV ist er ohne Belang.



____________________________________________________________________

Hi Corax,

anbei die Mails von mir an Sven und die Antwort.

Sowohl unser Wahlleiter als auch das LSG haben das nochmal bestätigt.

Achtet aber drauf: Jemanden von der Wahl auszuschliessen kann die
ganze Wahl ungültig machen!!!

Also wenn z.B. ein PAV läuft, dürfen die Leute wählen!!!

Akkreditierung: Personalausweis zeigen lassen und dann im
Verwaltungsportal sehen, ob die/derjenige als Mitglied aufgeführt ist.

Wenn Du noch Fragen hast, melde Dich.

Lieben Gruss - Bernd aka antigrav18



----- Weitergeleitete Nachricht von Sven Schomacker
<sven.schomacker AT bremen.piratenpartei.de> -----
Datum: Sat, 12 Oct 2013 11:03:24 +0200
Von: Sven Schomacker <sven.schomacker AT bremen.piratenpartei.de>
Betreff: Re: Frage zum Stimmrecht
An: antigrav18, klaus.peukert AT piratenpartei.de

Bei einer Aufstellungsversammlung greift nur die Mitgliedschaft wenn
nichts anderes in eurem Landeswahlrecht steht (was auch ungewöhnlich wäre).

Also Bezahlstatus ist hier irrelevant. Mitgliedschaft ausreichend.

Gruß
Sven


Am 12.10.2013 10:43, schrieb antigrav18:
Hallo Sven, hallo Klaus,

kann mir einer von Euch bitte weiterhelfen.

Wir haben heute Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl und sind uns
uneinig, ob dabei §4, Absatz 4 der Bundessatzung gilt, also dass nur die
Mitglieder wählen dürfen, die bezahlt haben.

Bezahlt haben ja (fast) alle, nur unsere Mitgliedsbetreuung im LaVo
hinkt hinterher, insofern stehen in unserem Verwaltungsportal uralte
Klamotten drin.

Also: Wer darf wählen?


Gruss aus Köln - Bernd aka antigrav18

--

Sven Schomacker

----- Ende der weitergeleiteten Nachricht -----






Ich wollte da einfach nur sicher gehen. Nicht, dass nachher irgendwer
kommt und rummosert, da schau ich lieber vorher einmal genauer hin.
Was unsere Satzung angeht: Die NRW Satzung verweist eindeutig auf die
Bundessatzung was die Stimmberechtigung der Mitglieder angeht:
§ 3 —“ Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landesverbandes werden
durch die Bundessatzung geregelt.
Und die Bundessatzung sagt dann ganz eindeutig:
<https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_4_-_Rechte_und_Pflichten_der_Piraten>

§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten

(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat
Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag
nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen
nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist
die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle
Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.




Am 23.10.2013 17:25, schrieb Till Neuhaus:
Vorab: Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich resümiere mal:
* Wir haben aktuell 60 stimmberechtigte PiratInnen im KV
* Eine KMV mit 20 stimmberechtigten PiratInnen ist eine gut besuchte KMV
* ein informeller Kreisstammtisch hat beschlossen, auf der nächsten
KMV einen Antrag zur KV-Gründung zu stellen
* AV und KMV (samt KV-Antrag) werden getrennt voneinander behandelt
und eingeladen; könnten aber durchaus am selben Tag nacheinander
stattfinden
* es gibt ganz schön viele PADs zum Thema^^
@Stefan: Für mich(!) brauchst du bezüglich der Stimmberechtigung bei
einer AV nicht weiter "Formalkram" zu recherchieren.






--
Stefan Nohn
Anne-Frank-Str. 1b
45701 Herten

Tel: 0 23 66-60 23 10
Fax: 0 23 66-60 23 11
Mobil: 0151 - 20 78 74 75





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