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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Mandatsträgerbeiträge

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Mandatsträgerbeiträge


Chronologisch Thread 

Am 04.06.2012 12:12, schrieb EiligeIntuition:

Es geht hier um "/Mandatsträgerbeiträge/"//*Mandatsträgerabgaben*/.

Wir haben sie nicht (beschlossen).

Es geht nicht um Mitgliedsbeiträge.

Und zu Abgabeempfehlungen für MandatsträgerInnen habe ich in der Bundessatzung nichts gefunden.

Da steht auch nix dazu.

Die Empfehlung zu einer /*"zusätzlichen Abgabe von 1 % ihres Jahresnettoeinkommens"*/ gilt für /*alle Mitgliede*/r. Von Mandatsträger[inne]n ist dort (§ 5.3. Bundessatzung) nicht die Rede.

Richtig.

Vielleicht steht das aber an anderer Stelle und/oder ich habe etwas übersehen.

Nein, hast Du nicht.

/

"(...)
B. MITGLIEDSBEITRAG
§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
(2) Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist der anteilige Jahresmitgliedsbeitrag pro Monat zu berechnen. Die Berechnung erfolgt monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Eintritt stattfindet.
(3) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum festgelegten Mitgliedsbeitrag einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an die für das Mitglied zuständige Gliederung zu entrichten.
(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.
(6) Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages. /
(...)"

Quelle: Bundessatzung

http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_5_H.C3.B6he_Mitgliedsbeitrag






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