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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] KV Düsseldorf 10:8 – Worst Case? ..oder Chance im Pech?

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] KV Düsseldorf 10:8 – Worst Case? ..oder Chance im Pech?


Chronologisch Thread 
  • From: Orangebay <orangebay AT mac.com>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] KV Düsseldorf 10:8 – Worst Case? ..oder Chance im Pech?
  • Date: Mon, 06 Sep 2010 00:31:16 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,

On 05.09.10 22:59, Dave-Kay wrote:
> Ahoi Oliver,
>
> ich stimme deinem Fazit grundlegend zu,

Ich stimme dem 'Oops' von Oliver zu. Die Versammlung war ein Beispiel,
das Pirat eine Mitgliederversammlung nicht auf die leichte Schulter
nehmen sollte, erst recht nicht bei solch knappen 'Mehrheiten' und
unklaren Abstimmungsfragen.

will aber nur kurz auf den
> wichtigsten Part eingehen:
>
> Am 5. September 2010 22:39 schrieb Oliver P. Bayer
> <Oliver.Bayer AT uni-duesseldorf.de>:
>
>> Mein spontaner, unausgereifter Vorschlag:
>> Der Kreisverband wird gegründet und erhält neben der "piratigen" Satzung
>> und
>> den naheliegenden Zielen ein weiteres Ziel in seine Satzung.
>> Dieses weitere Ziel definiert den Kreisverband als vorübergehende
>> Einrichtung, die sich aufzulösen hat, sobald die KMV oder eine höhere
>> Versammlung (BMV z.B) eine andere Organisationsstruktur beschließt. Dem
>> Kreisverband wird die Erarbeitung dieser alternativen Struktur auferlegt.
>> Das kann ein optimiertes Piratenbüro oder etwas völlig anderes, fruchtbar
>> Innovatives sein.
>
> Den Punkt mit der Auflösung sollten wir in der Tat in die Satzung mit
> aufnehmen.

Dazu nochmals das Zitat aus dem ParteienG §6 Abs. 2 Nr. 11:

-- Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über eine Urabstimmung
der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der
Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen
Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat. Der Beschluß gilt nach dem
Ergebnis der Urabstimmung als bestätigt, geändert oder aufgehoben.--


Das macht die Auflösung zwar nicht unmöglich, schließlich wird keine
Einstimmigkeit der Urabstimmung erwartet, aber die Auflösung ist
ungleich schwieriger, aufwendiger und auch unsicherer, als wenn 10 von
130+ Piraten 'mal eben' einen Kreisverband gründen.


>
> Meine Einschätzung ist im Übrigen, dass nahezu jeder KV-Befürworter
> sofort für die Auflösung eines KV stimmt, sobald ein konsensfähiger
> Gegenentwurf vorliegt, der die Verwaltungsprobleme löst.
>

Den Eindruck habe ich überhaupt nicht, denn je mehr wir in der
PG-Struktur über alternative Ansätze gesprochen haben, desto weniger
KV-Befürworter haben da mitgearbeitet. Ich meine, das inzwischen kein
einziger KVler mehr da ist. Daraus kann man nur schließen, das
alternative Strukturen nicht gewollt sind, auch wenn das zum Schluss in
Düsseldorf wieder anders aussah, vor der Abstimmung....

Gute Nacht wünscht

Frank




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