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Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list
Listenarchiv
- From: "Dirk Schatz" <piraten AT dirkschatz.de>
- To: <nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz
- Date: Mon, 18 Jun 2012 21:10:45 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
- List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo Leute,
da ich jetzt im Moment zeitlich kurz angebunden auch nur mal kurz zum Thema.
Wir können sehr gerne ein Themenmumble dazu machen, um es ausführlicher zu
diskutieren. Morgen kann ich allerdings nicht, da ich morgen mit Frank in
Münster an der Polizeihochschule auf einem Symposium zur Zukunft der
Sicherheitstechnik bei der Polizei bin. Am Mittwoch haben wir Plenarsitzung,
ich denke jedoch, dass ich abends mumblen könnte. Von daher schlage ich jetzt
Mittwochabend vor. Uhrzeit würde ich, vorbehaltlich Änderungen, zwischen
sieben und acht ansetzen.
Jetzt aber zum Inhaltlichen:
Der Diskussionsstand in den entsprechenden AGs/AKs im Bund und in einigen
Landesverbänden (z.B. SH) ist so, dass zu einer Abschaffung des
Verfassungsschutzes hin tendiert wird. Die Argumente sind dabei vielfältig.
Die wichtigsten sind natürlich einmal das Sparargument und das
Grundrechteargument. Die Höhe der Ausgaben, die der Verfassungsschutz
verursacht, muss sich an der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Hier ist es
fraglich, ob die paar Informationen, die gewonnen werden (und es sind
tatsächlich nicht viele), die Kosten tatsächlich aufwiegen.
Zum anderen greift er mit seinen Befugnissen sehr tief in die Grundrechte der
Betroffenen ein. Wir müssen uns dabei vor Augen führen, dass es sich bei den
Betroffenen zunächst nicht einmal um Verdächtige im Sinne der StPO handelt.
Es werden Informationen über alles und jeden gesammelt, bei dem sich auch nur
die leiseste Vermutung einer verfassungsfeindlichen Bestrebung konstruieren
lässt. Ob sich diese Vermutung dann zu einem Verdacht erhärtet, kann ja erst
im Laufe der weiteren Beobachtungen festgestellt werden. Ein Verdacht (i.S.d.
StPO) muss aber dahingehend aber gerade nicht vorliegen, da der Sinn ja
Informationsbeschaffung ist. So reicht es z.B., wenn ich mit jemandem Kontakt
habe (aus welchen Gründen auch immer), der bereits beobachtet wird, um auch
Informationen über mich zu sammeln, ohne dass tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass ich auch verfassungsfeindliche Bestrebungen habe. Das
hat schon was ein bisschen was von Willkür.
Außerdem arbeitet er zu tiefst intransparent und seine Tätigkeiten sind in
der Praxis nur bedingt durch die Gerichte kontrollierbar. Wenn er dann jedoch
tatsächlich Informationen hat, die strafrechtlich relevant sind, hat er, im
Gegensatz zur Polizei, keine Strafverfolgungspflicht. Er hat nicht einmal die
Pflicht, diese strafrechtlich relevanten Informationen der Polizei weiter zu
geben. Er entscheidet in völlig eigenem Ermessen, welche Informationen er
weiter gibt und welche nicht. Schon dadurch kommt es nicht selten (und auch
meistens auch gar nicht ungewollt) vor, dass Straftäter aktiv durch den
Verfassungsschutz gedeckt werden. Das ist im Übrigen auch die Vermutung
dafür, warum die NSU Morde so lange Zeit unentdeckt blieben. Genau das soll
ja derzeit durch einen Untersuchungsausschuss geklärt werden. Ich bin mal
gespannt, habe jedoch wenig Hoffnung, dass da etwas bei rauskommt!
Überhaupt stellt sich, auch im Hinblick auf die oben genannten Punkte, die
Frage, inwieweit der Verfassungsschutz samt seiner weitgehenden Befugnisse
noch zeitgemäß und mit den Grundrechten vereinbar ist. In diesem Sinne gibt
es, wie gesagt, die *Überlegung*, den Verfassungsschutz ganz abzuschaffen und
einen Teil der Aufgaben, eben nicht alles, den Staatsschutzabteilungen der
Polizei bzw. Staatsanwaltschaften zu übertragen. ABER, und das ist wichtig,
ohne diesen dabei weitergehende, als die bisher ohnehin schon bestehenden
Befugnisse zu geben. Insbesondere gerade nicht die Befugnisse, über die der
Verfassungsschutz verfügt. Ich persönlich tendiere derzeit auch in die
Richtung einer Abschaffung, so wie viele der innenpolitischen Piraten, mit
denen ich zurzeit Kontakt habe.
Da, wo Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden sollen, ist die Polizei
ohnehin die besser geeignete Behörde und der Verfassungsschutz eher
kontraproduktiv (siehe NSU), bei allem anderen müssen wir auf Prävention und
Aufklärung setzen. Wichtig dabei ist auch, dass diese Verlagerung/Abschaffung
des Verfassungsschutzes natürlich nicht abrupt geschehen darf, da sonst
(zeitlich punktuell) ein zu großes Informationsvakuum entstünde. Nichts desto
trotz darf dabei (und das wird das Gegenargument sein) auch nicht übersehen
werden, dass auch bei den größten Bemühungen dennoch eine Lücke in der
Informationsbeschaffung entstehen wird. Ich (und auch die anderen "Gegner")
bezweifel jedoch, dass diese zu ernsthaften Sicherheitsbedenken führen
könnte. Eine solche Lücke muss von Demokratie verkraftet werden können,
zumal, wie gesagt, der Großteil des Informationsverlustes durch den
Staatsschutz ausgeglichen wird. Außerdem ist unser Argument ja gerade, dass
selbst die Informationen, die er bis jetzt beschafft hat, keinen wirklichen
Mehrwert gebracht haben, dann wird das bisschen, was am Ende tatsächlich
fehlt, noch weniger ausmachen.
Im Übrigen könnte dann das Geld, das beim Verfassungsschutz gespart wird, für
den Polizeibeauftragten aufgewendet werden, dort wäre es sicherlich weitaus
besser aufgehoben. Eben auch um den Staatsschutz zu kontrollieren.
Lesenswert zu diesem Thema (auf die Schnelle) ist auch Markus Kompa:
http://www.internet-law.de/2012/04/berliner-piraten-wollen-mehr-geld-fur-den-verfassungsschutz.html
http://www.internet-law.de/2011/12/muss-der-verfassungsschutz-abgeschafft-werden.html
klick dort auch mal auf die Links in den Artikeln, von dort kommt ihr zu
weiteren interessanten Berichten, auch von Prantl im Übrigen.
So, das war jetzt nur mal auf die Schnelle. Ich werde mir die Tage auch
nochmal das ein oder andere Buch dazu durch den Kopf gehen lassen, so dass
ich dann weitergehende Informationen liefern kann
Gruß
Dirk
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: nrw-ak-innenpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-ak-innenpolitik-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
Rolf Noch
Gesendet: Montag, 18. Juni 2012 20:07
An: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz
Hallo Henry und Jan,
was die Abschaffung des Verfassungsschutzes angeht - oder besser gesagt, die
Nichtabschaffung, so kann ich die Ausführungen von Henry nur zustimmen.
Schließlich hoffe ich doch sehr, dass wir von der Weimarer Republik auch
etwas gelernt haben. Das ein Kontrollgremium auch auf der Höhe der Zeit sein
sollte, was die Informationen angeht, ist unter uns sicher unstrittig. Leider
habe ich wie Tilo auch, nur unzureichende Informationen, aber wenn dort keine
richtige Kontrolle statt findet, dann sollte das auf jeden Fall geändert
werden. Ein Fall für die Piraten dann also ... 8-)
Gr, Rolf
Am 18.06.2012 15:47, schrieb Henry Jensen:
> Hallo Jan,
>
> On Mon, 18 Jun 2012 15:05:58 +0200
> Jan Dörrenhaus <jandoerrenhaus AT googlemail.com> wrote:
>
>> Die Verfassungsschutzbehörde muss geplante Maßnahmen, die das
>> Fernmeldegeheimnis verletzen würden, beim Innenminister beantragen.
>> Der Innenminister entscheidet, ob dieser Eingriff rechtens ist. Seine
>> Entscheidung teilt er, sofern nicht Gefahr im Verzug gegeben ist, vor
>> der Durchführung der G10-Kommission mit, bevor die Maßnahme
>> durchgeführt wird. Hat die G10-Kommission keine Einwände, wird die
>> Maßnahme durchgeführt. Nach spätestens 6 Monaten informiert der
>> Innenminister ebenfalls das parlamentarische Kontrollgremium, welches
>> seinerseits einmal jährlich das Landesparlament über die Tätigkeiten
>> des Verfassungsschutzes informiert. Dies bedeutet, dass eine vom
>> demokratisch gewählten Parlament durchgeführte Bewertung der unter
>> Umständen grundrechtlich höchst bedenklichen Maßnahmen im schlimmsten
>> Fall erst nach 1 1/2 Jahren durchgeführt wird.
>
> Dank für die Informationen. Das mit den langen Zeiträumen bezgl. der
> Information geht natürlich gar nicht. Und die Entscheidung über die
> Maßnahme muss m. E. aus der Kompetenz des Innenministers auf ein
> unabhängiges Gremium übertragen werden.
>
> Gruß,
>
> Henry
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