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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz


Chronologisch Thread 
  • From: Rolf Noch <r.noch AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz
  • Date: Mon, 18 Jun 2012 20:07:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Henry und Jan,

was die Abschaffung des Verfassungsschutzes angeht - oder besser gesagt, die Nichtabschaffung, so kann ich die Ausführungen von Henry nur zustimmen. Schließlich hoffe ich doch sehr, dass wir von der Weimarer Republik auch etwas gelernt haben. Das ein Kontrollgremium auch auf der Höhe der Zeit sein sollte, was die Informationen angeht, ist unter uns sicher unstrittig. Leider habe ich wie Tilo auch, nur unzureichende Informationen, aber wenn dort keine richtige Kontrolle statt findet, dann sollte das auf jeden Fall geändert werden. Ein Fall für die Piraten dann also ... 8-)


Gr, Rolf


Am 18.06.2012 15:47, schrieb Henry Jensen:
Hallo Jan,

On Mon, 18 Jun 2012 15:05:58 +0200
Jan Dörrenhaus <jandoerrenhaus AT googlemail.com> wrote:

Die Verfassungsschutzbehörde muss geplante Maßnahmen, die das
Fernmeldegeheimnis verletzen würden, beim Innenminister beantragen.
Der Innenminister entscheidet, ob dieser Eingriff rechtens ist. Seine
Entscheidung teilt er, sofern nicht Gefahr im Verzug gegeben ist, vor
der Durchführung der G10-Kommission mit, bevor die Maßnahme
durchgeführt wird. Hat die G10-Kommission keine Einwände, wird die
Maßnahme durchgeführt. Nach spätestens 6 Monaten informiert der
Innenminister ebenfalls das parlamentarische Kontrollgremium, welches
seinerseits einmal jährlich das Landesparlament über die Tätigkeiten
des Verfassungsschutzes informiert. Dies bedeutet, dass eine vom
demokratisch gewählten Parlament durchgeführte Bewertung der unter
Umständen grundrechtlich höchst bedenklichen Maßnahmen im schlimmsten
Fall erst nach 1 1/2 Jahren durchgeführt wird.

Dank für die Informationen. Das mit den langen Zeiträumen bezgl. der
Information geht natürlich gar nicht. Und die Entscheidung über die
Maßnahme muss m. E. aus der Kompetenz des Innenministers auf ein
unabhängiges Gremium übertragen werden.

Gruß,

Henry






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