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nrw-ak-innenpolitik - Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz


Chronologisch Thread 
  • From: Henry Jensen <hjensen AT gmx.de>
  • To: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nrw-ak-innenpolitik] Verfassungsschutz
  • Date: Mon, 18 Jun 2012 15:47:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Jan,

On Mon, 18 Jun 2012 15:05:58 +0200
Jan Dörrenhaus <jandoerrenhaus AT googlemail.com> wrote:

> Die Verfassungsschutzbehörde muss geplante Maßnahmen, die das
> Fernmeldegeheimnis verletzen würden, beim Innenminister beantragen.
> Der Innenminister entscheidet, ob dieser Eingriff rechtens ist. Seine
> Entscheidung teilt er, sofern nicht Gefahr im Verzug gegeben ist, vor
> der Durchführung der G10-Kommission mit, bevor die Maßnahme
> durchgeführt wird. Hat die G10-Kommission keine Einwände, wird die
> Maßnahme durchgeführt. Nach spätestens 6 Monaten informiert der
> Innenminister ebenfalls das parlamentarische Kontrollgremium, welches
> seinerseits einmal jährlich das Landesparlament über die Tätigkeiten
> des Verfassungsschutzes informiert. Dies bedeutet, dass eine vom
> demokratisch gewählten Parlament durchgeführte Bewertung der unter
> Umständen grundrechtlich höchst bedenklichen Maßnahmen im schlimmsten
> Fall erst nach 1 1/2 Jahren durchgeführt wird.


Dank für die Informationen. Das mit den langen Zeiträumen bezgl. der
Information geht natürlich gar nicht. Und die Entscheidung über die
Maßnahme muss m. E. aus der Kompetenz des Innenministers auf ein
unabhängiges Gremium übertragen werden.

Gruß,

Henry




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