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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF-SZ] Kreisparteitag 2012.3 Wolfenbüttel-Salzgitter - Fragen, Anliegen und Probleme

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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Re: [Piraten WF-SZ] Kreisparteitag 2012.3 Wolfenbüttel-Salzgitter - Fragen, Anliegen und Probleme


Chronologisch Thread 
  • From: Florian Schmidt <f.schmidt AT piratenpartei-wolfenbuettel.de>
  • To: "Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF-SZ] Kreisparteitag 2012.3 Wolfenbüttel-Salzgitter - Fragen, Anliegen und Probleme
  • Date: Tue, 02 Oct 2012 08:20:29 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Hallo Thorsten,

Am 02.10.2012 07:41, schrieb Thorsten Friedrichs:
....
>
> Da weder Kreisverbandsintern noch über Herrn Andreas Neugebauer mein
> Anliegen bezüglich der Vorstandswahl geklärt wurde und innerhalb der Piraten
> mehr als eine Person bezüglich der Satzung die Wahl in Teilen in Frage
> stellt würde ich gerne erfahren bei welchem Schiedsdgericht und auf welche
> Weise ich mich an dieses wenden muß und bei welcher "Stelle" ich meine
> Fragen vielleicht vorab offiziell klären lassen kann.

Dir steht es frei, Dich an das LANDESschiedsgericht zu wenden.
Kontaktinfos findest Du z.B. unter:
http://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgerichte#Landesverband_Niedersachsen

> Falls am Montag die Wahl so statt finden, wie bisher vorgesehen bzw. man
> hört, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das dies nachträglich beim
> Schiedsgericht geklärt werden müßte.

Das ist (D)eine Meinung, im Zweifel, wenn jemand klagen möchte, müsste
das durch das Landesschiedsgericht geklärt werden.

> Neben dem politisch nicht sauberen Rücktritt
DAS ist DEINE Meinung. Ich vertrete eine andere.


> ...
> a) Bisher aber scheint mir auf Grund allgemeiner
> bundesverfassungsgerichtlicher und bundesgerichtlier Entscheidungen
> (Wortlaut von Texten, oft ein einzelnes Wort sind von Bedeutung bei der
> Entscheidung ausschlaggebend), parteigesetzlicher, satzungstechnischer und
> gutachterlicher Informationen die ich und einige Andere gelesen haben sehr
> in Zweifel zu stehen, das die Wahl korrekt ablaufen kann.
>
Tja, wenn Du besseren Wissens bist, steht es Dir natürlich frei, Dich
AKTIV zu beteiligen und dem KV mit Rat und TAT zur Seite zu stehen.

> b) Alleine die mir nun aufgefallenen Probleme bezüglich "Parteiengesetz
> bricht Bundessatzung, Bundessatung bricht Landessatzung...." macht unsere
> Satzung und damit die Wahl unsicher.
>

Das ist erst einmal eine MEINUNG.

> c) Durch den Wortlaut der Kreissatzung, der sich nebenbei zur Bundessatzung
> durch den Begriff "gesamten Vorstandes" unterscheidet, ist nicht klar das
> auch die beiden Vorstandsposten welche nicht zurück getreten sind neu
> gewählt werden müssen. Ob dies so ist wurde nicht abschließend geklärt. Da
> mir kein automatismus bekannt ist, bei dem Posten abberufen werden, so
> müßten diese vor einer Wahl abberufen werden, zurück treten oder die
> Wahlperiode abgelaufen sein. Selbst wenn dies in einer Satzung stände, müßte
> überprüft werden ob dies mit den Gesetzen übereinstimmt.
>
ich zitiere hier mal unsere Satzung:
" 8. Tritt der gesamte Kreisvorstand geschlossen zurück oder kann
seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand
kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener
außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen
neuen Kreisvorstand gewählt hat.
Treten einzelne Mitglieder des Kreisvorstandes zurück, so kann der
verbleibende Kreisvorstand die frei gewordene Kreisvorstandsposition
kommissarisch übernehmen, sofern der Kreisvorstand dann noch handlungs-
und beschlussfähig ist. Wird eine Vorstandsposition kommisarisch
übernommen, so ist innerhalb von 4 Wochen ein Kreisparteitag
einzuberufen, auf welchem die kommissarisch übernommenen
Kreisvorstandspositionen neu gewählt werden. §4 Abs. 5 findet auf die
kommisarische Übernahme von Kreisvorstandspositionen keine Anwendung."

Wie Du das nun INTERPRETIEREN möchtest, bleibt Dir überlassen.
Im Zweifel besteht ja noch die Möglichkeit, sich ans
Landesschiedsgericht zu wenden.

> d) Fristen. Das Thema Fristen hat mich bisher nie gesonders interessiert,
> auch wenn es einem alltäglich unter kommt. Ich versuchte mich nun
> durchzulesen, was bei der Ausdrucksweise oft nicht einfach ist. Nach meinem
> eigenen logischen Verständis (Gesetze beschreiben ja nur selten logisches
> Recht) habe ich aber doch einige Stellen und Gutachten gefunden, die mir zu
> verstehen geben, daß für eine Vorstandswahl am 08.10.2012 die Einladungen
> den wahlberechtigten Mitgliedern bis Sonntag den 30.09.2012 23:59 Uhr
> ZUGEGANGEN sein müßten.

Das ist erst einmal eine Meinung. Aber wenn Du meinst, es besser gewusst
zu haben oder zu wissen, warum hast Du Dich nicht im VORFELD AKTIV
beteiligt?


> f) unabhängig von e) widerspricht die Aussage zur Stimmberechtigung in der
> Einladung der Kreissatzung. Entgegen der Aussage man müssen den
> Mitgliedsbeitrag für 2012 überwiesen haben, steht in der Kreissatzung das
> man nicht mehr als 3 Monate im Rückstand sein darf. Diese Aussage ist somit
> manipulativ und kann normal gebildete davon abhalten zur Wahl zu erscheinen.
> Zwar weiß ich nicht ob dies im Kreisverband auf jemanden zutrifft, aber die
> Möglichkeit besteht. Es ist aber oft in den Medien zu lesen, das uns Piraten
> recht viele Mitglieder im Zahlungsverzug sind.

Sorry, aber wo ist da jetzt der Widerspruch? Wenn Du für 2012 bezahlt
hast, bist Du nicht im Rückstand, hast Du noch nicht bezahlt, bist Du
mehr als 3 Monate im Rückstand und nicht wahlberechtigt.


> Daher kann ich nur bitten und empfehlen den Kreisparteitag zu verschieben
> bzw. vorher sicher zu stellen, daß alles in Ordnung ist.
>
Und ich kann nur bitten, sich im Vorfeld zu beteiligen und nicht
hinterher alles an- und beklagen.



> Dennoch empfinde ich den Rücktritt und die Neuwahl selbst als menschlich und
> politisch inkorrekt. Ebenso die Vorgänge die dazu geführt haben. Dabei
> versuche ich soweit mir möglich die unterschiedlichen Beweggründe der
> einzelnen Personen zu beachten. Dennoch wurde von allen zurück getretenen
> Vorständen entweder auch oder außschließlich das Verhalten eines anderen
> Vorstandsmitglieds als Grund für den Rücktritt genannt. Hierbei wurden Dinge
> über dieses eine Mitglied genannt, die ich absolut nicht nachvollziehen
> kann. Ich sowas sogar ehrverletzend ansehe. Und dies auch nicht geklärt ist.
> Der Rücktritt und die Neuwahl hat somit nur einen Grund, der auch ganz klar
> genannt wurde. Man will dieses eine Mitglied nicht im Vorstand haben. Dafür
> aber ist die Satzungsmäßige Abberufung da. Die den gleichen erfordernissen
> wie eine Wahl unterliegt. Dies wurde nicht genutz. Menschlich und politisch
> ist das nicht in Ordnung. Rechtlich fragwürdig.

Ob das rechtlich fragwürdig ist, ist Deine Meinung. ICH war nicht mehr
in der Lage unter den Umständen im Vorstand weiter zu machen.
Aber ich dachte, das hätten wir auf dem Stammtisch in Salzgitter geklärt??

> Sorge:
> Ich habe nun die Sorge, wie es mit meinem Kreisverband in dem ich noch
> Neuling bin weiter geht.
Tja, ich frage mal provokant: Muss es mit dem KV weitergehen? Es
bestünde auch die Möglichkeit, den KV aufzulösen?!
Aber das würde ich nicht wollen.


> So sehr ich mich auf eine Weise auch darüber freue, das jemand diesen Posten
> gerne weiter führen will und in der Lage dazu ist, so sehr stelle ich auf
> Grund der Art und Weise des Rücktritts, der Neuwahl und des Umgangs in
> Frage, ob dies menschlich und politisch nicht der falsche Weg ist.

Dir steht es frei, selbst zu kandidieren.
ICH muss nicht im Vorstand sein....

Gruß
Florian




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