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loerrach - Re: [Piraten Loerrach] Vorbereiten Beschluss nächster Bundesparteitag: Ausländer sollen beitreten dürfen

loerrach AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten aus dem Landkreis Lörrach

Listenarchiv

Re: [Piraten Loerrach] Vorbereiten Beschluss nächster Bundesparteitag: Ausländer sollen beitreten dürfen


Chronologisch Thread 
  • From: "Marina Ertel" <marina.ertel AT email.de>
  • To: "Piraten aus dem Landkreis Lörrach" <loerrach AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten Loerrach] Vorbereiten Beschluss nächster Bundesparteitag: Ausländer sollen beitreten dürfen
  • Date: Mon, 10 Feb 2014 13:19:11 +0100
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/loerrach>
  • List-id: Piraten aus dem Landkreis Lörrach <loerrach.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Diese kleine Anfrage von 2011 von Die Linke habe ich gerade gefunden. Keine
Ahnung wie die Antwort aussah.

dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/059/1705975.pdf

Und ja, wie will man das überhaupt feststellen, dass jemand gar nicht
Parteimitglied sein dürfte?
Man zieht als Partei im Prinzip wirklich illegal die Mitgliedsgebühr ein.
Andererseits könnte man auch sagen Behinderte auszunutzen, sie zahlen zu
lassen und dabei dürfen sie ja nicht mal wählen. (Aber in der Piratenpartei
gibt es ja glaube ich sogar auch die Möglichkeit ohne überhaupt zu zahlen
Mitglied zu sein...)
Naja, gerade ein bissel viel durcheinander, ich weiß.

Sorry Volker, hoffe ich habe dein Topic nicht gekapert, sondern nur ergänzt ;)


> Gesendet: Montag, 10. Februar 2014 um 10:10 Uhr
> Von: "Marina Ertel" <marina.ertel AT email.de>
> An: "Piraten aus dem Landkreis Lörrach" <loerrach AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [Piraten Loerrach] Vorbereiten Beschluss nächster
> Bundesparteitag: Ausländer sollen beitreten dürfen
>
> In der Satzung steht ja auch folgendes:
>
> >>(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder
> >>Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes
> >>in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss >>aus der Partei.
>
> http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
>
> Einfach mal so zum Nachlesen, weil es interessant ist... Ich selber hatte
> ja auch schon ein paar Mal Angst wom Wahlrecht ausgeschlossen zu werden,
> warum will ich jetzt aber nicht veraten *lol*
>
> >>Wer sein aktives oder passives Wahlrecht durch Richterspruch verliert,
> >>darf auch nicht Mitglied einer Partei sein. Das heißt, er darf keiner
> >>Partei beitreten, und eine bereits bestehende Parteimitgliedschaft
> >>erlischt automatisch (§ 10 Absatz 1 Satz 4 Parteiengesetz).
>
> Das heißt also, dass niemand mit einer schweren geistigen Behinderung
> Mitglied in der Piratenpartei werden dürfte? Also auch ohne aktives und
> passives Wahlrecht halt...
> Es würde sich ja nur um eine Mitgliedschaft handeln. Allerdings kenne ich
> mit dem Thema natürlich auch zu wenig aus... gefragt habe ich mich das aber
> schon.
>
> Gruß
> Marina




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