kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: KoPo-Koordination
Listenarchiv
[Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
Chronologisch Thread
- From: Anja Moersch <anja.moersch AT piratenpartei-rhein-sieg.de>
- To: KoPo-Koordination <kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden
- Date: Wed, 20 Aug 2014 17:28:04 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
- List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
Da ich bei der ersten Suchanfrage das Problem nicht hinreichend beschrieben habe, hier nochmal die erneute
Frage:
Gibt es andere Räte/Kreistage in NRW, in denen die Punkte von Nichtfraktionen freiwillig aufgenommen werden, oder werden die, wie bei uns, generell und pauschal abgelehnt (weil man sie nicht aufnehmen muss!)?
Es geht ausschließlich darum, eigene Tagesordnungspunkte unserer Gruppe FUW/ Piraten auf die jeweilige Tagesordnung zu bekommen.
Im Folgenden die Anfrage dazu an den Landrat:
****************************
Anfrage für die Sitzung des Kreistages am 21.8.2014
hier: Nichtaufnahme von Tagesordnungspunkten von Gruppen und Einzelmitgliedern auf die Tagesordnung
Die Anfrage an den Landrat lautet, wie folgt :
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 33 Absatz 1 der Kreisordnung sind Sie verpflichtet, die von Fraktionen eingereichten Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung zu setzen. Für die Ausschüsse und ihre Vorsitzenden gilt dies analog.
Diese positive verpflichtende gesetzliche Regelung erlaubt es Ihnen jedoch, gleichwohl Anträge, auch wenn sie nicht von einer Fraktion gestellt wurden, auf die Tagesordnung zu nehmen. Aus der Kommentierung zu der gleichlautenden Regelung in der Gemeindeordnung geht dies eindeutig hervor. Danach sind Sie sogar berechtigt, selbst Anträge von Dritten, z.B. aus der Bürgerschaft, zu berücksichtigen.
Bislang hat die Kreisverwaltung zu dieser Frage immer argumentiert, dass eine Aufnahme von Tagesordnungspunkten, die nicht von einer Fraktion beantragt wurden, aufgrund der Bestimmung des § 33 Abs. 1 der Kreisordnung rechtlich nicht zulässig sei. Diese Interpretation war und ist rechtlich nicht haltbar.
Auch eine Begründung, dass die Nichtberücksichtigung bisher geübte Praxis sei, ist rechtlich bedenklich, heißt es doch in der Kommentierung zur identischen Vorschrift der Gemeindeordnung.
„Eine Selbstbindung des Bürgermeisters, z. B. im Falle einer längerfristigen Übung….. ist allerdings abzulehnen, da die Gemeindeordnung die Entscheidungsbefugnis über die Tagesordnung bewusst in die Hände des Bürgermeisters gelegt hat“.
Es liegt somit in Ihrem ausschließlich Ermessen, ob Sie von Einzel- bzw. Gruppenmitgliedern des Kreistages eingereichte Tagesordnungspunkte berücksichtigen oder nicht. Sie sind dabei verpflichtet, dieses Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben.
Dies geht nicht zuletzt aus § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz hervor, in dem es heißt:
„Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten“.
In der bislang geübten Praxis könnte daher auch ein Ermessensfehlgebrauch vorliegen. Diese wird in der Rechtsprechung wie folgt definiert:
„Ermessensfehlgebrauch ist zu bejahen, wenn sich die Behörde bei der Ermessensausübung nicht ausschließlich vom Zweck der gesetzlichen Ermessenvorschrift leiten läßt, insbesondere sachfremde Erwägungen, persönliche oder parteipolitische Rücksichtnahmen eine Rolle spielen, oder aber für die Ermessensausübung relevante Gesichtpunkte gar nicht berücksichtigt oder mit einem falschen Gewicht in die Abwägung einbezogen wurden“.
Zusammenfassend ist zu festzuhalten, dass die bisher geübte Praxis nicht den rechtlichen Anforderungen an die hier anzuwendende Ermessensausübung entspricht und damit rechtsfehlerhaft ist.
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 21.8.2014:
1. Halten Sie es nach wie vor für rechtlich korrekt, Tagesordnungspunkte, die von Einzel- bzw. Gruppenmitgliedern des Kreistages eingereicht werden, mit der Begründung abzulehnen, die Kreisordnung verbiete die Aufnahme dieser Punkte?
2. Warum wird hinsichtlich dieser Anträge das hier anzuwendende Ermessen nicht angewendet?
3. Nach welchen Kriterien könnten Sie sich vorstellen, das Ihnen hier zustehende Ermessen anzuwenden?
LG Anja
--
Anja Moersch
@Weltkater4
Kreistagsabgeordnete im Rhein-Sieg Kreis
Bundeskoordinatorin der AG Queeraten
AK KULNV NRW
Stellv. Sprecherin OG Troisdorf/KV Rhein-Sieg Piraten
- [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Anja Moersch, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Hans Immanuel Herbers, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Hans Immanuel Herbers, 20.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, Clay, 21.08.2014
- Re: [Kommunalpolitik] Gesucht: Kreistäge/Räte in NRW, in denen Punkte von Nichtfraktionen auf die TO gesetzt werden, jan-martin . meyer, 20.08.2014
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.